überhöhte Handwerkerrechnung

9. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2011 08:19:14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
überhöhte Handwerkerrechnung

Wir haben eine Abdeckung der Balkonbrüstung vor einem Jahr von einem Handwerker machen lassen. Er teilte uns mündlich mit, dass dies ca. 1000,- € kosten wird. Jetzt haben wir endlich die Rechnung bekommen und die beläuft sich auf über 2000,-€. In wie fern können wir uns auf die mündliche Aussage berufen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
In wie fern können wir uns auf die mündliche Aussage berufen?

Im zweifelsfalle gar nicht. Wäre sinnvoll eine Schiedstelle aufzusuchen..

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 09.11.2011 15:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HorstLogan
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 30x hilfreich)

Grundsätzlich, sollte man sich nicht auf Kostenvoranschläge verlassen. Sie sind ausschließlich eine Kostenschätzung! Hätten sie einen pauschalbetrag X vereinbart, könnten sie sich jetzt auf diesen Betrag berufen. Sind die einzelnen Kostenstellen aus der Rechnung zu entnehmen, z.B. Entsorgung, Arbeitszeit, Materialien etc. ? Ist ein Stundenlohn aufgeführt? Das sind wichtige Informationen, die einen bestimmten Preis für eine Leistung rechtfertigen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


die erste Frage an den Handwerker müsste doch nun lauten, worin sich die 100%ige Abweichung von der Kostenschätzung begründet. Die der entsprechenden Antwort zu entnehmende Rechtfertigung gibt daraufhin Auschluss über eine denkbare Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts. Ist diese schlüssig, so müssen Sie sich folgendes bewusst machen:

- Ihnen liegt weder ein Kostenvoranschlag vor
- noch haben Sie den Handwerker beauftragt, sich mit seinen Arbeitsleistungen auf einen bestimmten finanziellen Rahmen zu beschränken.

Wenn dann auch noch die Rechnung stimmig und nachvollziehbar ist, stehen Sie effektiv auf verlorenem Posten . Denn wäre dies nicht so (das sollte man fairerweise bedenken), so müsste jeder Handwerker bei jedem Gewerk befürchten, dass der Kunde der entsprechenden Rechnung widerspricht und sich damit auch u.U. im Recht befindet.

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Herzliche Grüße,
TachelesNow

-- Editiert TachelesNow am 09.11.2011 22:50

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.11.2011 08:19:14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die konstruktiven Beiträge

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2x Hilfreiche Antwort

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