Hallo,
folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:
A. ruft Handwerkerfirma H. an einem Sonntag (bieten 24/7 an) an, da Wasser von seiner Decke kurzfristige getröpfelt ist. Es wird vereinbart, dass ein Mitarbeiter am folgenden Tag A. aufsucht, um das Problem zu finden. Über einen Preis wurde bei diesem Telefonat (leider!) nicht gesprochen. Mitarbeiter erscheint und kann innerhalb von ca. 30 Minuten das Problem mittels Feuchtigkeitsmessgerät und Endoskopkamera finden. Keine weiteren Maßnahmen seitens dieser Handwerkerfirma. Die Rechnung lautet nun pauschaliert bis max. 3 Stunden f. diese Tätigkeit auf über 400,-- €! Weiterhin der Hinweis, dass anschließend jede weitere Std. mit 50,-€ berechnet wird.
A. schreibt an H., dass er die Rechnung als hoch empfindet und bittet darum die Kalkulation (Monteurkosten, Anfahrt, Material) dieses Preises offen zu legen.
Was ist zum Rechnungsbetrag zu sagen? Hat A. sich richtig verhalten? Was kann A. noch tun bzw. korrigieren?
Mit Dank für die Hilfe
Kopeke
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überhöhte (?) Handwerkerrechnung f. Leckortung
7. Mai 2014
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Frage vom 7. Mai 2014 | 12:47
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
überhöhte (?) Handwerkerrechnung f. Leckortung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2014 | 15:38
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Er kann die Zahlung verweigern und sich verklagen lassen.
Dann muß der Handwerker dem Richter die Kosten erklären.
Oder man einigt sich.
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#2
Antwort vom 7. Mai 2014 | 21:55
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
liegt A. denn so vollkommen daneben, wenn er meint, dass die Rechnung zu hoch ist? Wenn nein, was wäre etwa angemessen gewesen?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2014 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119558 Beiträge, 39740x hilfreich)
Ich kann die Angemessenheit des Betrages nicht beurteilen.
Die örtliche Handwerkskammer sollte das aber können.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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