über 400€ für eine Erstberatung?

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
über 400€ für eine Erstberatung?

Hi alle zusammen

wir haben ein Haus gekauft und hatten nach Einzug defekte Wasserleitungen im ganzen Haus. Daraufhin wollten wir von einem Anwalt wissen ob wir die Kosten für die Wasserschäden von dem Verkäufer zurückfordern können.

Wir haben einen Termin ausgemacht und haben einen Termin bekommen. Was mir zuerst auffiel das nicht der Chef der Kanzlei zum Termin kam sondern eine Dame. Die Dame war noch recht jung, aber ich hab mir nichts dabei gedacht es ging ja nur um eine Beratung. Sie hat sich dann 30 Minuten alles angehört und alles aufgeschrieben. Leider konnte Sie dann keine Aussage zur Rechtslage treffen und sagte nur Sie würden jetzt die Rechtslage prüfen und sich dann bei mir melden. Dann sagte sie noch das das aber dann nocht umsonst wäre. Daraufhin sagte ich das mir das klar sei. Mehr Worte verlore sie dann aber nicht über das Thema.

Dann hörten wir erstmal lange nichts. Nach ca. 4 Wochen kamen wir dann einen Brief mit 5 Seiten wo nochmal alles drauf stand:

Sachverhalt
Rechtslage
Ergebnis

Aufjeden Fall hätten wir keine Chancen weil der Haftungsausschluß im Kaufvertrag rechtswirksam ist.

Soweit so gut, sowas hatte ich mir schon gedacht. Aber nun bekomme ich eine Rechnung über 446€. Und das finde ich für eine in meinen Augen Erstberatung etwas fiel.

Auf der Rechnung steht nur:
"Pauschalgebühr für mündliche Erstberatung und Haftungsprüfung"

Ist das so korrekt ich dachte eine Erstberatung dürfte nicht mehr als 190-200€ kosten?

Danke schonmal im Voraus

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-- Editiert am 02.08.2010 07:52

Was denn, so teuer?

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28 Antworten
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#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

An mündlicher Erstberatung hat es ja hier wohl nicht viel gegeben. Wenn sowohl mündliche beraten als auch ein schriftliches Gutachten ausgearbeitet wurde, sind nur dann die Obergrenzen nach § 34 RVG zu beachten, wenn Sie das Haus weder ganz noch teilweise unternehmerisch nutzen, also auch nicht zur Vermietung.

Hier wurden Nettogebühren vin 355,00 € berechnet, was für ein Beratungsgespräch und die Ausarbeitung eines anscheinend inhaltlich gewichtigen Schreibens durchaus der Vergütung für die entsprechende Zahl Handwerkerstunden entsprechen dürfte. Offensichtlichen Nepp vermag ich da nicht zu erkennen.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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#2
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

das ist klar das wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe das ich es dann auch bezahlen muß.

Aber wir wollten ja gar kein Gutachten haben sondern nun eine Einschätzung unserer Chancen und dafür ist jawohl eine Beratungsgespräch da oder?

Wenn die Dame dann gesagt hätte Sie sieht da nicht soviele Chancen wäre der Fall für uns erledigt gewesen. Wir hätten nur ein Gutachten in Auftrag gegeben wenn man Erfolgsaussichten sieht.

Deswegen finde ich es viel fast 450€ zubezahlen nur um zuhören das man keine Chance hat das hätte Sie und doch auch in der Beratung sagen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Das kommt darauf an, was man verabredet hat. Wenn der Anwalt sagt: "Da muss ich mich erst einarbeiten, das ist komplex und am besten beantworte ich das ausführlich schriftlich, damit Sie auch in drei Monaten noch wissen, warum ich meine Ansicht vertreten habe", und der Mandant nickt, geht der Auftrag eben nicht nur um ein Beratungsgespräch. Man will ja nicht nur eine Stammtischmeinung, sondern eine fundiert geprüfte Einschätzung, für deren Richtigkeit der Anwalt ja auch haften soll. Dann läßt sich aber nicht immer alles in einem einzigen Gespräch zusammenfassen.

quote:
Sie hat sich dann 30 Minuten alles angehört und alles aufgeschrieben.


Das klingt nach genau so einem nicht ganz einfachen Sachverhalt.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
wir wollten ja gar kein Gutachten haben sondern nun eine Einschätzung unserer Chancen

quote:
Deswegen finde ich es viel fast 450€ zubezahlen nur um zuhören das man keine Chance hat das hätte Sie und doch auch in der Beratung sagen können.

Naja, er hätte auch eine Münze werfen können der Anwalt, das wäre für euch doch recht billig geworden ...


Um eine seriöse Einschätzung der Chancen geben zu können, muss man sich in den Fall einarbeiten, Unterlagen (z.B. Vertrag) prüfen, die Rechtslage recherchieren (vergleichbare Urteile, ständige gängige Rechtssprechung). Dies ist natürlich bei ordentlicher Arbeit und komplexer Sachlage nicht in 30 Minuten zuschaffen. Nicht zu vergessen das die Fachliteratur nich ganz billig ist.
Das was dort abgeliefert wurde ist wohl eine seriöse Einschätzung der Rechtslage, keinesfalls ein Gutachten.



quote:
und dafür ist jawohl eine Beratungsgespräch da oder?


quote:
Wenn die Dame dann gesagt hätte Sie sieht da nicht soviele Chancen wäre der Fall für uns erledigt gewesen.

Dann hättet ihr sagen sollen das ihr nur eine mündliche Einschätzung haben wollt. DIe natürlich wesentlich risikobehafteter ist als eine seriöse Bewertung der Sachlage.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
>über 400€ für eine Erstberatung?Das kommt darauf an, was man verabredet hat. Wenn der Anwalt sagt: "Da muss ich mich erst einarbeiten, das ist komplex und am besten beantworte ich das ausführlich schriftlich, damit Sie auch in drei Monaten noch wissen, warum ich meine Ansicht vertreten habe", und der Mandant nickt, geht der Auftrag eben nicht nur um ein Beratungsgespräch. Man will ja nicht nur eine Stammtischmeinung, sondern eine fundiert geprüfte Einschätzung, für deren Richtigkeit der Anwalt ja auch haften soll. Dann läßt sich aber nicht immer alles in einem einzigen Gespräch zusammenfassen.


Alles richtig aber wenn ich nach einer mündlichen Antwort frage und keine bekomme dann sollte man aber drauf hinweisen das er ein Gutachten erstellen möchte und vorallen das dich das mit 450€ bezahlen soll oder?

quote:
Dann hättet ihr sagen sollen das ihr nur eine mündliche Einschätzung haben wollt. DIe natürlich wesentlich risikobehafteter ist als eine seriöse Bewertung der Sachlage.

Und genau danach habe ich gefragt aber dazu wollte sie ja gar nichts sagen.
Wenn Sie dann sagt sie muß sich da erstmal informieren, gehe ich ja nicht davon aus das ich damit ein Gutachten in Auftrag gebe. Und dann das das auch noch 450€ kostet.

Wie gesagt es geht mir nicht darum das ein Gutachten beim Anwalt Geld kostet. Das ist klar und das ist auch gut so. Aber ich kann doch nicht einfach was für den Kunden erstellen obwohl er nur eine mündliche Auskunft will. Und wenn Sie so ein Gutachten erstellen will auch kein Ding dann sollte man aber den Mandanten vorher darüber aufklären das das 2-3 mal so teuer wie eine Erstberatung ist.

cu

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
dann sollte man aber drauf hinweisen das er ein Gutachten erstellen möchte und vorallen das dich das mit 450€ bezahlen soll


Du pflegtest doch selbst zu schrübben:

quote:
sagte nur Sie würden jetzt die Rechtslage prüfen und sich dann bei mir melden. Dann sagte sie noch das das aber dann nocht umsonst wäre


Das hast du dann ja offenbar akzeptiert (wenn ich mal davon ausgehe, "nocht" ist mit "nicht" zu übersetzen und nicht mit "noch" ).
Und erstaunlicherweise hast du auch nicht nach dem Preis gefragt, sondern angenommen, das wäre in der Erstberatungsgebühr enthalten, *obwohl* dir gesagt wurde, daß das "nicht umsonst" ist?
Du wolltest doch vom RA offenbar kein Kaffeesatzlesen ohne Haftung für die Qualität, sondern eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten. Oder wärst du sonst in 6 Monaten hier aufgeschlagen mit "Mein Anwalt hat das falsch eingeschätzt, der hat nur 5 Minuten draufgeguckt und gesagt 'gute Chancen' und jetzt habe ich die Klage verloren, kann ich ihn auf Schadensersatz verklagen?"?

Im übrigen hat man dir doch schon gesagt, daß das kein "Gutachten" ist, wieso reitest du auf dem Wort herum? Bist du beratungsresistent?



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Im übrigen hat man dir doch schon gesagt, daß das kein "Gutachten" ist, wieso reitest du auf dem Wort herum? Bist du beratungsresistent?


Hallo mal schön freundlich bleiben.

Es bringt hier nix mehr drüber zu diskutieren. Jeder hat seine Meinung.

Thema kann zu. Mal gucken was der Anwalt sagt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
Aber ich kann doch nicht einfach was für den Kunden erstellen obwohl er nur eine mündliche Auskunft will.

Den Auftrag hast du doch selbst erweitert?
Siehe hier:
quote:
Leider konnte Sie dann keine Aussage zur Rechtslage treffen und sagte nur Sie würden jetzt die Rechtslage prüfen und sich dann bei mir melden.

Da hätte man widersprechen können oder hinreichend konkrtisieren müssen.



quote:
Dann sagte sie noch das das aber dann nocht umsonst wäre. Daraufhin sagte ich das mir das klar sei.

quote:
dann sollte man aber den Mandanten vorher darüber aufklären das das 2-3 mal so teuer wie eine Erstberatung ist

Da haben wir ja auch die Preisabsprache. Der Kunde hat keine Obergrenze gesetzt oder gar nach dem Preis gefragt.
Im Gegenteil, der Anwalt durfte die Äußerung 'das mir das klar sei' dahingehend verstehen, das der Auftraggeber sich über die preislichen Gegebenheiten anwaltlicher Beratung informiert hat.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi du scheinst es nicht zuverstehen.

Ich wollte nur eine mündliche Meinung zu der Sache. Das habe ich auch so gesagt.
Wenn der Anwalt dazu nix sagen kann weil er keine Ahnung hat so kam es mir vor soll ich jetzt dafür zahlen das er sich weiterbildet?

Außerdem fande ich jetzt den Fall nicht sehr kompliziert. Es ist ein 100% Standart Notar Vertrag und auch der Teil mit der Gewährleistung.

Was kann ich denn dafür das der Anwalt keine Ahnung hat? Oder wie gesagt hätte er es sagen müssen wieviel mich das kostet.

quote:
Den Auftrag hast du doch selbst erweitert?
Siehe hier:

quote:Leider konnte Sie dann keine Aussage zur Rechtslage treffen und sagte nur Sie würden jetzt die Rechtslage prüfen und sich dann bei mir melden.


Sag mal kannst du lesen was habe ich denn da erweitert? Wenn hat der Anwalt da was erweitert.
quote:
Da hätte man widersprechen können oder hinreichend konkrtisieren müssen.

Gegenfrage meine Frage war sehr konkret bitte sagen sie mir ihre Meinung zu dem Thema. Vielleicht hätte er den Preis konkrtisieren müssen. Schonmal daran gedacht. Vorallem er weiß was es kostet weil er es jeden Tag macht und der Kunde nicht.


quote:
Da haben wir ja auch die Preisabsprache. Der Kunde hat keine Obergrenze gesetzt oder gar nach dem Preis gefragt.
Im Gegenteil, der Anwalt durfte die Äußerung 'das mir das klar sei' dahingehend verstehen, das der Auftraggeber sich über die preislichen Gegebenheiten anwaltlicher Beratung informiert hat.


Mal ehrlich du liebstes auch dir Sachen so hinzudrehen wie du willst oder?
Dann hätte er ja auch ne Rechnung über 5000€ schreiben können wäre ja dann nach deiner Argumentation auch ok.

Mehr schreibe ich zu der ganzen Sache nicht mehr denn man sieht hier gut wie man sich die ganze Sache drehen kann immer wie man Sie haben will.

cu

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Es macht keinen Sinn, auf so etwas noch zu antworten. Lassen Sie sich doch verklagen, dann bekommen Sie ultimativ und noch etwas teurer die Gerechtigkeit, die Ihnen das Forum versagt.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
Wenn der Anwalt dazu nix sagen kann weil er keine Ahnung hat so kam es mir vor soll ich jetzt dafür zahlen das er sich weiterbildet?

Das hat nichts mit Weiterbildung zu tun sondern damit das er eine rechtlich korrekte Auskunft geben möchte.

Im übrigen bezahlt man Weiterbildung überall mit, beim Verkäufer genauso wie beim Auto-Mechaniker - oder was glaubst du woher die das Geld für Weiterbildung haben? Vom Heiligen Geist???



quote:
Es ist ein 100% Standart Notar Vertrag und auch der Teil mit der Gewährleistung.

Deshalb kostet es ja auch keine 900 EUR...
Da müssen schon einige Sachen geprüft werden z.B. die Möglichkeit des arglistigen Verschweigens seitens des Verkäufers, Art des Schadens etc. Diese sind immer Einzelfallbezogen.
Aber bei juristisch Laien ist immer alles 'sehr einfach' und man hat eine 'klare Sachlage'.
Da fragt man sich - warum ein anwaltlicher Rat wenn man eh schon alles weis.
Bei soviel Standard hätte man ja auch mal googlen können ... ganz für umsonst ...



quote:
Sag mal kannst du lesen was habe ich denn da erweitert? Wenn hat der Anwalt da was erweitert.

Stimmt, er hat eine Erweiterung vorgeschlagen die man akzeptiert hat. Oder WO war die Ablehnung??? Damit hast du den Auftrag erweitert.



quote:
Gegenfrage meine Frage war sehr konkret bitte sagen sie mir ihre Meinung zu dem Thema.

Die war in deimen Fall sehr unkonkret. Denn du wolltest ja kien Meinung, sondern eine Meinung für 200 EUR.
Konkret wäre also diese Frage gewesen:
'Bitte sagen sie mir ihre Meinung zu dem Thema, aber bitte für nicht mehr als 200 EUR.'
Dann hätte man eine Meinung für 200 EUR bekommen, eventuell einen Prozess gestartet, verloren und wäre viel mehr Geld los geworden ...



quote:
Dann hätte er ja auch ne Rechnung über 5000€ schreiben können wäre ja dann nach deiner Argumentation auch ok.

Ausschlaggebend ist hier das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Wenn er Leistungen für 500 EUR erbringt darf er keine 5000 EUR berechnen (im Gegensatz zur freien Wirtschaft).




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Mehr schreibe ich zu der ganzen Sache nicht mehr denn man sieht hier gut wie man sich die ganze Sache drehen kann immer wie man Sie haben will.


Du hast hier doch gefragt, weil du fundierte Meinungen wolltest. Und jetzt, wo dir die Meinungen nicht passen, wirst du motzig und die Antwortenden sind schuld, weil sie dir nicht sagen (können), was du gerne hören würdest. Also doch beratungsresistent.

Und dein Muster vom Anwalt wiederholt sich: erst willst du einen Rat, dann hast du hinterher doch selbst alles schon besser gewußt und der Ratgeber ist nun der Böse, weil es nun mal nicht so ist, wie du gedacht hast. 'Nuff said.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Prinzipiell schließe ich mich Ihrer Meinung an.

Auch bei einer Erstberatung geht der Anwalt natürlich auf den Einzelfall ein.

Wenn der Anwalt statt selbst mündlich vor Ort Rede und Antwort zu stehen dies organisatorisch aufteilt in Einholung des Sachverhalts [war dies überhaupt eine Anwältin oder "nur" eine Refereredarin (was zulässig wäre)?] und nachfolgender Auskunft (wovon mangels gegenteiliger Anhaltspubkte auszugehen ist), ist das regelmäßig kein Anlass damit zu rechnen, dass ein schriftliches Gutachten dabei rauskommt.

Der Anwalt hätte Sie m.E. mündlich davon informieren müssen wie er die Sache sieht.

Und der Hinweis, dass Sie Kosten akzeptieren ist auch bei der Erstberatung der Fall.

Welche Gebührenziffer(n) wurden denn berechnet?



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

"Sie würde die Rechtslage prüfen und sich bei mir melden" - Das soll nach einer Erstberatung "klingen"? Der Klang der Erstberatung... ein Meditationsthema.

Sie hat deutlich gesagt, dass sie nicht sofort beraten will, also kein erstes Beratungsgespräch führen will, und nur hierfür ist die Gebühr auf 190,00 € beschränkt. Und TE schildert, dass er selbst 30 Minuten gebraucht hat, überhaupt den zu prüfenden Sachverhalt vorzutragen. Soviel zu Umfang und angeblicher Einfachheit des Auftrag. Das Ergebnis mag schlicht klingen: Klagen - oder eben nicht. Der Weg dahin war es aber damit noch lange nicht.

Wenn der Anwalt sagt, er kann keine sofortige Beratung leisten, muss der Mandant nicht "die Wissensaneignung finanzieren" (polemische Unterstellung!). Er kann sich auch auf die Suche nach dem Wundertier machen, dass alles sofort aus dem Ärmel schüttelt. Wenn er das nicht tut, sondern diesen Anwalt an die Arbeit gehen lässt, ist das seine freie Entscheidung. Dann aber bitte keine schlauen Sprüche aus dem Kopf drehen, um hier an die Arbeit der Anwältin für miesen Stundenlohn zu kommen. Nicht der Mandant, sondern der Anwalt hat nun mal bei der Gebührenhöhe die Einschätzungskompetenz, und die ist hier nicht sichtbar überschritten.

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#17
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

TE derart in Klageverfarhen hineinzureden ist wohl unverantwortlich.

"Erstberatung und Haftungsprüfung" ist mehr als Erstberatung.

Dass die weitere Leistung kostenfrei sein sollte, war gerade nicht vereinbart, sondern es wurde auf Kosten ausdrücklich hingewiesen.

Dass die weitere schriftliche Leistung "nicht fundiert" gewesen sei, kann man nur mit hellseherischen Fähigkeiten behaupten.

Wenn Anwalt für Beratung keine Honorarabrede herbeiführt, arbeitet er nicht für umsonst, sondern für übliche Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB .

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ob der Anwalt in einem Termin den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und mündlich dazu Stellung nimmt oder in zwei getrennten (im ersten nur den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und im zweiten beantwortet) ist eine Frage seiner Organisation.

Dadurch werden aber keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Ich kann aus dem Sachverhalt nicht entnehmen, dass etwas anderes vereinbart war als eine Erstberatung.

Dass ein schriftliches Gutachten kommt war nicht vereinbart und auch nicht zu erwarten.

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#21
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

@stefan: § 34 RVG begrenzt das Honorar für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn dieser Rahmen verlassen wird, hat das nicht nur organisatorischen Charakter, sondern der Tatbestand für diese Begrenzung entfällt.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ micha60,

"Wenn dieser Rahmen verlassen wird hat das nicht nur organisatorischen Charakter, sondern der Tatbestand für diese Begrenzung entfällt."

Wenn einvernehmlich dieser Rahmen verlassen wird ist das richtig. Nicht aber wenn der Anwalt dies einseitig macht.

Aus dem Sachverhalt kann ich nicht entnehmen, dass ein schriftliches Gutachten etc. erstellt werden sollte.

Das die Sachverhaltsaufnahme und die Antworten getrennt erfolgen sollten ist kein Gegenargument. Dies ist/kann auch mit der Organisation begründet werden.

Vielleicht möchte der Anwalt sich in seinem stillen Kämmerlein erst ein paar Gedanken zum Fall machen bevor er antwortet. Mit einem schriftlichen Gutachten war aber m.E. nicht zu rechnen.





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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

ich wollte ja eigentlich nicht mehr schreiben aber ich wollte euch gerne an dem weiteren Verlauf teilhaben.

Nachdem ich jetzt mit dem Chef der Kanzlei gesprochen habe und er sich das ganze nochmal angesehen hat bekomme ich heute einen Brief das er sich auf 250€ inkl. MWST einlassen könnte.

Was uns zeigt das man sich auch bei Anwälten nicht alles gefallen lassen muß, auch wenn es einigen hier nicht gefällt.

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12312.09.2010 18:38:00
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst mal danke für die Rückmeldung. Es interessiert ja wie ein Fall ausgegangen ist.

Natürlich könnte man auch die harte juristische Schiene fahren und das Angebot als immer noch überhöht ablehnen. Ökonomisch und Nervenschonend wäre das aber nicht.

Als Vergleich ist das Angebot absolut ok und sollte akzerptiert werden.





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