verzögertes / oder gar kein Arbeitszeugnis geben nach Ablauf des Arbeitsvertrages.

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
verzögertes / oder gar kein Arbeitszeugnis geben nach Ablauf des Arbeitsvertrages.

Eine Bekannte hat 1 Jahr lang für ein Sanitätsbedarfshaus gearbeitet. Der Vertrag war für 1 Jahr befristet.
Durch einen Ausfall sollte es sich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Konditionen wurden nicht verbessert und es gab keine Zu- oder Absage einer möglichen / nicht möglichen Übernahme. Also wusste sie nicht, wo sie steht (bzw. stehen wird).
Deshalb bewarb sie sich woanders und bat um ein Arbeitszeugnis. Dieses bekam sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht (schicke ich Ihnen zu...), obwohl sie vor 1 Monat darum bat.
Bitter ist, dass durch den Arbeitgeberwechsel das Zeugnis nicht gut ausfallen wird. Und nun hat sie auch keine Chance für eine Nachbesserung/bessere Bewertung vor Ort.

Hat man da als Arbeitnehmerin keine Chance und ist der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert?

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3 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn das Arbeitszeugnis noch nicht vorliegt, den Chef schriftlich (per Einschreiben) in Verzug setzen und ihm mitteilen dass man nach Ablauf einer Frist bis zum xxx gerichtliche Maßnahmen einleiten wird. Was der Arbeitgeberwechsel jetzt mit der Qualität des Arbeitszeugnis zu tun hat ist mir nicht ganz klar. Das heißt, er kennt die Arbeitnehmerin nicht? Kann der alte Arbeitgeber nicht in Sachen Arbeitszeugnis hilfreich unterstützen?

Oder soll das heißen, das Arbeitszeugnis wird nicht gut werden, weil sie die Firma verlassen hat? Wenn im Arbeitszeugnis Unwahrheiten aufgeführt werden, muss man halt dagegen angehen.

Grundsätzlich hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das zumindest nicht die weitere Arbeitstätigkeit über Gebühr behindert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2 Oder soll das heißen, das Arbeitszeugnis wird nicht gut werden, weil sie die Firma verlassen hat? Wenn im Arbeitszeugnis Unwahrheiten aufgeführt werden, muss man halt dagegen angehen.[/quote):


genau das.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dann muss man natürlich genauer hinschauen, klar. Vielleicht ist es auch hilfreich, wenn ihre Bekannte das Zeugnis vorformuliert oder wenigstens die ausgeführten Aufgaben benennt. Fragen kostet ja nichts.

Ansonsten ist es halt leider wirklich so, daß man Anspruch auf ein wohlwollendes (aber nicht zwangsläufig "gutes") Arbeitszeugnis hat. Wenn einem die Bewertung zu schlecht erscheint und der Chef nicht einlenken möchte, bleibt nur die Klage.

Aber ich würde erst mal abwarten, was tatsächlich passiert - derzeit ist's ja nur eine Befürchtung.

Also: Chef anschreiben (nachweisbar), Frist setzen und dann ggf entscheiden, wie man weiter vorgeht. Nicht vergessen, falls noch vorhanden, nicht abgegoltene Überstunden und nicht genommene Urlaubstage gleich mit in die Forderung aufnehmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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