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Trennung

Rechtsberatung und Informationen zu Trennung und Familienrecht.

Ehepartner können sich trennen, ohne sich scheiden zu lassen. Vor einer Scheidung ist ein Trennungsjahr Voraussetzung, die Ehegatten müssen also ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ehegatten könne auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Wie ist es bei einer Trennung mit dem Unterhalt und den Kindern? Gibt es Unterschiede zu einer Scheidung?

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 1361 Unterhalt bei Trennung
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.
(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.

Häufige Fragen & Antworten

Warum wird zwischen Trennung und Scheidung unterschieden?

Die Trennung kann nicht durch einen richterlichen Beschluss festgestellt werden, sie wird als Voraussetzung der Scheidung geprüft, wenn ein Scheidungsantrag ergeht. Einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres sollte man daher nur stellen, wenn Härtegründe vorliegen (Härtescheidung). Die Härtegründe müssen sich auf die Person des anderen beziehen. Eine Härtescheidung hat selten Erfolg.

Ein Zusammenleben von bis zu zwei Monaten, das einen Versöhnungsversuch darstellt, schadet dem Trennungsjahr nicht. Kommt es doch zu einer Versöhnung, ist das Trennungsjahr „gelöscht" und beginnt bei wiederholter Trennung erneut.

Vor Beginn eines Scheidungsverfahrens sollte man vom anderen Ehegatten eine Trennungserklärung schriftlich einholen, wenn Zweifel daran bestehen, dass er den Beginn des Getrenntlebens bestätigt. (von Rechtsanwalt Eric Schendel)

mehr dazu: Die Trennung

Warum ist ein Trennungsjahr Voraussetzung für eine Scheidung?

Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gesetzlich wird eine Vermutungsregel aufgestellt, wann das Scheitern einer Ehe vorliegt. So wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr voneinander getrennt leben und beide die Scheidung der Ehe beantragen oder aber der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Auch ohne eine solche Zustimmung wird unwiderlegbar das Scheitern der Ehe vermutet, wenn die Ehegatten seit drei Jahren voneinander getrennt leben. (von Rechtsanwältin Pamela Menze)

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Wichtige Schritte bei einer Trennung

- Wichtige Beweise für die Scheidung sichern!
- Nachweis der Heirat durch Heiratsurkunde
- Nachweis der Personenidentität durch Stammbuch, Geburtsurkunde
- Nachweis der Trennungsdauer
- Umfassende Kenntnis der Vermögensverhältnisse des anderen Ehepartners
- Verzeichnis über die Gegenstände des anderen und des Hausrates
- Dokumentation vorwerfbarer Verhaltensweisen.
(von Rechtsanwältin Sabine Peter)

Trennung und Sorgerecht

Für den Fall der Trennung der Eltern und dem vorhanden sein des gemeinsamen Sorgerechts kommt es oft zu Fragen und Streitigkeiten. Grundsätzlich bleibt nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 1671 BGB kann jeder Elternteil bei nicht nur vorübergehender Trennung beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag hat das Gericht stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antrag stellenden Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht. (von Rechtsanwältin Simone Sperling)

Wann muss bei einer Trennung die Steuerklasse gewechselt werden?

Getrennte Eheleute müssen die Änderung ihrer Lohnsteuerklassen spätestens zum Beginn des nächsten Veranlagungszeitraums, der auf die Trennung folgt, vornehmen, also zum nächsten 01.01. nach der Trennung. Unterlassen die getrennten Ehegatten dies und beziehen weiter die steuerlichen Vorteile aus der gemeinsamen Veranlagung, kann es zu erheblichen Nachzahlungsansprüchen durch das Finanzamt kommen. (von Rechtsanwältin Christine Andrae)

Wer kann bei einer Trennung Unterhalt verlangen?

Vor einer Ehescheidung erhält bei einer Trennung derjenige Ehepartner Unterhalt, der weniger Einkommen hat, ohne einen zusätzlichen Grund hierfür haben zu müssen. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt auf Grundlage des sog. bereinigten Nettoeinkommens beider Ehepartner (also unter Abzug der vor dem Gesetz anerkannten Ausgaben, somit nicht sämtlicher Ausgaben!). Wichtig ist z.B., dass auch Zusatzzahlungen vom Arbeitgeber in die Berechnung mit einfließen.

Nach einer rechtskräftigen Ehescheidung muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen zusätzlichen Grund für einen Unterhaltsanspruch darlegen. Dieser kann entweder sein eine Erwerbslosigkeit oder Erwerbsminderung aufgrund von Kinderbetreuung, aufgrund von Krankheit oder Alter oder aufgrund von Arbeitslosigkeit. (von Rechtsanwältin Helicia H. Herman)

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt besteht, wenn der geschiedene Ehepartner zwar einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die Einkünfte aber nicht ausreichen, um den eheangemessenen Lebensbedarf zu decken. Die berechtigte Person kann dann den Differenzbetrag zu dem vollen Unterhaltsanspruch verlangen. (von Rechtsanwältin Janine-Daniela Wagner)

Muss Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn die Ehefrau mit ihrem neuen Freund zusammenzieht?

Meist sind es Frauen, die Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, weil sie in der Regel weniger verdienen als ihre Männer. Es kann im Einzelfall auch andersherum liegen. Hier soll der Einfachheit halber von den typischen unterhaltsrechtlichen Verhältnissen ausgegangen werden.

Was geschieht also, wenn die Ehefrau während der Trennungszeit mit ihrem neuen Freund zusammen zieht?

Der Unterhaltsanspruch kann im Ganzen oder teilweise verwirkt werden, wenn das Zusammenleben mit dem neuen Partner unter anstößigen oder kränkenden Umständen erfolgt. Die Trennung für sich allein gesehen erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Wenn aber die Trennung von Umständen begleitet wird, die den verlassenen Ehegatten demütigen, ihn bloßstellen oder lächerlich machen, kann es ihm unzumutbar sein, den vollen Unterhalt zu zahlen; in krassen Fällen erlischt der Unterhaltsanspruch ganz.

Wer darf bei einer Trennung in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben?

Nach einer Trennung von Eheleuten muss geregelt werden, welche der Ehepartner die ehemals gemeinsame Wohnung weiter nutzen darf. Gesetzlich ist dies geregelt in § 1361 b BGB. Einer der Ehepartner kann hiernach unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung der Ehewohnung ganz oder zum Teil für sich verlangen. Voraussetzung ist, dass dies auch unter der Berücksichtigung der Interessen des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Die „Ehewohnung" sind hierbei die Räumlichkeiten, die die Eheleute zusammen bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren. Es ist nicht erforderlich, dass diese Räumlichkeiten ständig genutzt wurden. (von Rechtsanwältin Helicia H. Herman)

Wer muss bei Trennung eines unehelichen Paares aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Sind beide Lebensgefährten gemeinsam das Mietverhältnis eingegangen, kann keiner den anderen bei Trennung vom Mitbesitz (§866 BGB) einseitig ausschließen. Der tatsächliche Auszug eines Partners aus der Wohnung führt auch noch nicht zur Haftungsentlassung gegenüber dem Vermieter.

Vereinbarungen über die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch einen Lebensgefährten sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, wenn der ausziehende Partner aus dem Mietverhältnis und damit auch aus der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete entlassen werden soll.

Beim Zusammenleben in einer von einem Partner gemieteten Wohnung besteht durch die Überlassung des anderen Partners zur Mitbenutzung auch Mitbesitz des anderen Partners (§ 866 BGB). Diesen Mitbesitz kann der eine Partner, auch wenn er alleiniger Mieter der Wohnung ist, nicht einseitig ohne gerichtliche Hilfe beenden.

Nach Beendigung der Partnerschaft besteht ein Räumungsanspruch, der gerichtlich geltend gemacht werden muss, wenn der andere Partner nicht freiwillig auszieht. (von Rechtsanwalt Olaf Bartsch)

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