sind Infoscore Gebühren Pflicht zu bezahlen?

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Primos123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
sind Infoscore Gebühren Pflicht zu bezahlen?

Ich habe bei Maxdome Filme in höhe von 14,96€ gekauft, vergessen richtiges Konto zu hinterlegen und nun komplett außer acht gelassen bis dieser Mahnbrief in mein Email Postfach eintraf. Muss ich alles an die Inkassofirma zahlen? Ich bin relativ Arm dran & habe gelesen ich brauch nur den Grundbetrag an die Firma zu zahlen. Stimmt es in meinem Fall, dass ich nunmal nur den Grundbetrag bei Maxdome abzahlen muss?

Die Mahnung:

Sehr geehrter Herr -------,

wir zeigen an, dass uns die maxdome GmbH beauftragt hat, ihre Interessen Ihnen gegenüber wahrzunehmen.

Die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung beträgt

69,08 EUR
(Stand: 12.02.2018)

Hinzu kommen weitere Verzugszinsen von derzeit 4,12% Jahreszinsen aus EUR 14,96 nach dem 12.02.2018.
Woraus diese Forderung resultiert und wie sie sich im Einzelnen zusammensetzt, können Sie der nachfolgenden Forderungsdarlegung entnehmen.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, die Forderung zu begleichen oder sich mit uns unter nachstehender Rufnummer in Verbindung zu setzen, um weitergehende Maßnahmen zu verhindern.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 69,08 EUR unter Angabe des Aktenzeichens auf das folgende Konto bis zum 12.02.2018:

infoscore Forderungsmanagement GmbH, Verl
COMMERZBANK
IBAN: DE34662400020115517500
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.de

Ihr Aktenzeichen ist S.----------

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 45,00 als Verzugsschaden (§§ 280 , 286 BGB ) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 1,0 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.

Die ladungsfähige Anschrift unserer Auftraggeberin lautet: maxdome GmbH, Medienallee 7, D, 85774, Unterföhring
Mit freundlichen Grüßen

1. Muss ich alles bezahlen?
2. An wen muss ich was bezahlen?
3. Vorallem wie Antworte ich ihnen nun.

-- Editiert von Primos123 am 14.02.2018 15:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wurdest du von Maxdome angemahnt oder war ein Lastschriftverfahren vereinbart was zurückgebucht wurde? Wenn du ein oder zweimal mit ja antworten musst sehe ich keinen Grund die IB Kosten zu verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Primos123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Mutter hat mit dem Kundenservice geredet und wir wollten die Zahlung nun Zahlen aber die haben den Auftrag schon an die Inkassofirma gewendet, ohne dass ich eine Mahnung von Maxdome auf meiner Email erhielt - der Kundensupport sagte mir ich habe welche bekommen. Ich habe aber wirklich(!) keine bekommen habe auch in jedem Postfach nachgesehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ich weiß nicht welche Mailadresse du angegeben hat oder welche Bankverbindung.

Man telefoniert nicht mit der Gegenseite! Wenn du berechtigte Einwendungen hast so schildere dies dem IB (und ggf Maxdome) schriftlich per Einschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn es keine Rücklastschrift gab und keine Mahnung, dann befindest du dich hier auch nicht in Verzug.
Hauptforderung überweisen und dem Inkasso gegenüber wegen fehlendem Verzug zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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