seltsame Formulierung im Arbeitsvertrag

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
RalfN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
seltsame Formulierung im Arbeitsvertrag

Guten Tag,

in meinem Arbeitsvertrag steht etwas, was ich nicht genau zuordnen kann und das mir negativ auffällt.

§4:"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt bis zu 40 Wochenstunden, je nach Anforderung."
Dies hat in der Praxis die Auswirkung, dass bei Krankheit sofort die Stundenzahl auf unter 20 reduziert wird.
Wertschätzung sieht irgendwie anders aus. Bei Google finde ich zu der Formulierung überhaupt nichts, was mich
enorm verwundert.

Dazu habe ich 2 Fragen:
1. Ist diese Formulierung zulässig? Denn dadurch ist es ja quasi beliebig seitens des AG?
2. Ist diese Formulierung bzw. der befristete Vertrag überhaupt zulässig, wenn er nicht vor Arbeitsantritt von AG und AN unterzeichnet wurde? (Befristung bis 22.12., aber seit Antritt vor Wochen habe ich keinen unterschriebenen Vertrag seitens des AG erhalten).

Ich habe mal gelesen, dass ein ein befristeter Vertrag automatisch in einen unbefristeten übergeht, wenn er nicht VOR Antritt der Arbeit unterzeichnet (und ausgehändigt) wurde. Ist das korrekt?

Vielen Dank im voraus für Hilfe
Ralf

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// bis zu 40 Wochenstunden

So eine Klausel hält einer gerichtlichen Überprüfung gewiss nicht stand - viel zu unbestimmt. Der einzige Vorteil: mehr als 40 h sind auf keinen Fall vom Vertrag gedeckt.

/// befristeter Vertrag

Eine Befristung muss vor Arbeitsaufnahme gültig vereinbart worden sein. ABER wenn es bloß noch an der fehlenden Gegenzeichnung fehlt, gilt die Befristung doch.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsaufnahme-ohne-unterschriebenen-vertrag-befristung-unwirksam_105692.html
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das geht natürlich nicht, dass bei Krankheit sogleich auf 20 Stunden herabgesetzt wird. Im Zweifelsfall würde ein durchschnittlicher Wert gebildet werden müssen, wenn es keinen Dienstplan o.ä. gibt, an dem man die zu leistenden Stunden für die Zeit der Krankschreibung hätte ablesen können. Man muss es halt "nur" im Ernstfall gerichtlich durchsetzen :/

Ein befristeter Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, nur haben dabei beide Seiten im Ernstfall Beweisschwierigkeiten. Möglicherweise könnte man daraus dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag stricken. Wenn Sie aber nach 2 Wochen dann einen befristeten Vertrag unterschreiben, dann ist dieser natürlich gültig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

§ 14 (4) TzBfG : Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RalfN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// bis zu 40 Wochenstunden

So eine Klausel hält einer gerichtlichen Überprüfung gewiss nicht stand - viel zu unbestimmt. Der einzige Vorteil: mehr als 40 h sind auf keinen Fall vom Vertrag gedeckt.

/// befristeter Vertrag

Eine Befristung muss vor Arbeitsaufnahme gültig vereinbart worden sein. ABER wenn es bloß noch an der fehlenden Gegenzeichnung fehlt, gilt die Befristung doch.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsaufnahme-ohne-unterschriebenen-vertrag-befristung-unwirksam_105692.html
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html


Es wurde im Vorfeld ein Vertragsentwurf zugeschickt, aber ohne Unterschriften seitens AG. Ich habe natürlich auch noch nichts unterschrieben und arbeite nun seit mehr als 2 Monaten dort, bei durchschnittlich ca. 37 Stunden pro Woche. Als mangelt es nicht nur an meiner Unterschrift (wie im Artikel angemerkt), sondern generell an beiden Unterschriften.

Vielen Dank für die Antwort(en)!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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