muss die Pflegemutter mir das kind sofort geben wenn ich es abhole ? Habe das volle sorgerecht hiill

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486084-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
muss die Pflegemutter mir das kind sofort geben wenn ich es abhole ? Habe das volle sorgerecht hiill

Hallo ihr lieben ,
Ich habe sehr sehr viele Probleme mit dem Jugendamt ,
Sie machen nicht das was Gerichtlich fest gelegt wurde ( das mein sohn in eine pflegefamilie in meine nähe kommen soll ) die wollen aber das er da bleibt wo er ist .
dem stimme ich nicht ein und heute wurde mir dann gesagt das sie einen antrag bei gericht machen und mir das volle sorgerecht entziehen wollen .

ich habe öfters die beobachtung gemacht das mein sohn sehr Ungepflegt zu den besuchskontakten kommt ( am hinterkopf verflitzt , dreckige fingernägel , löcher in den sachen , er sagt aua wenn man ihn wickelt obwohl er nicht wund ist ..etz) Übrigend er ist jetzt 2 jahre alt .

Aufjedenfall möchte und werde ich ihn morgen aus seiner Bereitschaftspflege familie holen , jedoch ist meine sorge das die Pflegemutter mir ihn nicht raus gibt , ich habe aber das volle sorgerecht auch das aufenhaltsbestimmungsrecht , so mit muss sie mir doch das kind geben oder ?
Ich habe auch bereits mit meiner Rechtsanwöltin gesprochen die dem ganzen zustimmt und wir direkt auch ein antrag ans gericht stellen werden morgen . sie iseht auch keine akute gefahr !
das jugendamt stempelt mich ab und sagt immer wieder ich habe psyische probleme .
naja wie gesagt die pflege mutter muss mir doch sofort das kind aushändigen oder ? danach wird sie zwar beim jugendamt anrufen aber das ich alles schon abgesichtert von meiner rechtsanwältin so das das jugendamt nicht viel erreichen wird .

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn ihr einen genauen Abholtermin vrteinbsrt habt, wird das schon gehen,

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
wenn ihr einen genauen Abholtermin vrteinbsrt habt
Ich verstehe es so, dass die Mutter das Pflegeverhältnis auflösen möchte. Das entspräche zumindest nicht dem Willen des Jugendamtes, also würde die Pflegemutter einen Termin zu diesem Zwecke wohl nicht vereinbaren. Jedenfalls würde die Mutter hier doch eher nicht nach der "Herausgabepflicht" der Pflegemutter fragen, wenn sie eine kooperative Lösung vor Augen hätte.

Zitat:
das jugendamt stempelt mich ab und sagt immer wieder ich habe psyische probleme .
Was hat denn beim letzten Mal das Familiengericht gesagt? Warum konnte das Kind nicht sofort zurück zu Ihnen? Oder hatten SIe das gar nicht beantragt?

Zitat:
sie iseht auch keine akute gefahr !
Ich sehe die Gefahr darin, dass Sie hier ganz plötzlich von der (wie auch immer festgesetzten/vereinbarten) Pflegesituation abweichen wollen. Darüber hinaus könnte man argumentieren, dass für das Kind "Beständigkeit" von großer Bedeutung ist. Durch eine so plötzlich geplante und ausgeführte Aktion machen Sie diese Beständigkeit aber möglicherweise kaputt. Insbesondere dann, wenn man befürchten muss, dass das Kind dann trotz dieser Aktion (oder gerade wegen dieser) zurück zur Pflegemutter muss.

Zitat:
danach wird sie zwar beim jugendamt anrufen
... und das Jugendamt wird das Kind augenblicklich in Obut nehmen (wenn es das nicht sogar schon gemacht haben sollte, immerhin scheint schon eine gerichtliche Entscheidung vorzuliegen). Notfalls wird es mit Hilfe der Polizei aus der (gerne auch verschlossenen) Wohnung herausholen. Dagegen kann man sich nicht "absichern", vielmehr sieht das Gesetz für diese Fälle die Möglichkeit des nachträglichen Rechtsschutzes (vor dem Familiengericht) vor.

Die Anwältin könnte allenfalls in Initiative gehen und unmittelbar nach der "Herausnahme" des Kindes durch Sie selber einen Eilantrag beim Familiengericht stellen. Ob das Sinn ergibt, kann man bezweifeln. Aussichtsreicher (aber immer noch fragwürdig) dürfte es immerhin sein, zuerst diesen Antrag zu stellen und erst dann (nach entsprechender Entscheidung des Gerichts) das Kind abszuholen. Andernfalls stellt man gegenüber dem Gericht durch seine voreilige (und überhastet wirkende) Aktion seine Erziehungsfähigkeit in Frage.

In den Augen des Gerichtes könnte es dann so aussehen, als hätten Sie mit dieser Vorgehensweise auf die Ankündigung reagieren wollen, dass man Ihnen das Sorgerecht "wegnehmen" will.

Ich wäre also vorsichtig und würde das Kind zumindest nicht schon heute/morgen abholen. Wenn man dem Jugendamt glaubt, dann entscheidet doch jetzt "bald" ein Richter über die Angelegenheit. Die von Ihnen beschriebene Situation (schmutzige Fingernägel usw.) klingt nicht so, als bestünde besonders dringender Handlungsbedarf.

Wie ist das Kind in die Pflege gelangt? Wie lange ist es denn schon dort?

Was ist mit dem Vater des Kindes?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Zuckerberg: hier sind wir wirklich mal (ganz ausnahmsweise) einer Meinung.

Was haben wir?

Ein Kind, welches fremd untergebracht werden musste, aus was für Gründen auch immer. Einen Gerichtsentscheid, welcher die Fremdunterbringung bzw. das Erfordernis dazu bestätigt, lediglich auf Dauer sollte eben eine günstigere Familie gefunden werden. Da sehe ich im Augenblick wenige Möglichkeiten für die Mutter. Man müsste natürlich den genauen Text der Gerichtsentscheidung kennen. Könnte natürlich auch ein Vergleich sein. Wir wissen es nicht. Fakt ist jedoch, dass das Gericht nicht die sofortige Rückführung des Kindes verfügt hat. Damit ist der Ist-Zustand der legale. Und wer das Sorgerecht hat, ist da im Augenblick völlig wurscht. Nicht jeder, der das Sorgerecht hat, darf deshalb mit seinem Kind tun oder lassen, was er will.

Ganz sicherlich wird die Polizei hier nicht einschreiten. Wir haben einen Zivilrechtsstreit, Herausnahme von Kindern ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, die Polizei wird nur deshalb eingeschaltet, damit es nicht zu tätlichen Auseinadersetzungen bei der Vollstreckung einer Herausnahmeentscheidung zu Gewalttätigkeiten kommt. Nur, wenn die Entscheidung so formuliert ist, wie die Fragestellerin es darstellt, dann ist die Entscheidung so nicht vollstreckbar, es scheint sich um einen Vergleich zu handeln.

Der richtige Weg ist m.E., sehr vorsichtig formuliert, weil wir nicht genau wissen, um was es sich handelt, die Rückkehr des Kindes in den Haushalt der Mutter gerichtlich absegnen zu lassen. Das kann möglicherweise auch im Eilverfahren geschehen. Wie das funktioniert, das sollte die Anwältin eigentlich wissen. Eigenmächtigkeiten sind da nicht gefragt und auch nicht durchsetzbar. Außerdem sollte man vielleicht auch mal überlegen, was man mit so einer Aktion dem Kind antut.

Also, erst eine Gerichtsentscheidung herbeiführen, dann handeln, alles andere geht schief. Und dann ist das Kind für immer verloren. Noch ein Hinweis: geeignete Pflegefamilien fallen nicht vom Himmel. Da gibt es in der Regel keinen Pool, auf den man beliebig zugreifen kann. Das dauert. Oder hat sich das Jugendamt binnen einer gesetzten Frist verpflichtet, das Kind woanders unterzubringen?

wirdwerden



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