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Insolvenzverfahren

Rechtsberatung und Informationen zu Insolvenzverfahren und Insolvenzrecht.

Bei Schulden und Zahlungsunfähigkeit soll das Insolvenzverfahren helfen, die Schulden zu begleichen oder nach einer bestimmten Zeit geordnet zu erlassen. Man unterscheidet die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz und das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen. Jedes Insolvenzverfahren beginnt mit einem Antrag beim Amtsgericht. Verbraucher müssen vorher versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen, bei Unternehmen prüft ein Insolvenzverwalter.

Das sagt das Gesetz

InsO (Insolvenzordnung)

§ 1 - Ziele des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

...

§ 304 Grundsatz

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist der Sinn eines Insolvenzverfahrens?

Der Sinn der Insolvenz und des dann folgenden Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln.

Was für Arten von Insolvenzverfahren gibt es?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Verbraucher. Das Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und Unternehmer. (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

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Wann ist das Verbraucherinsolvenzverfahren und wann das Regelinsolvenzverfahren anzuwenden?

Verbraucher ist wer nicht selbständig oder gewerblich tätig ist oder war. Das Regelinsolvenzverfahren ist anwendbar bei Kaufleuten, Selbständigen, Unternehmern. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist jedoch auch auf ehemalige Selbständige und Unternehmer anwendbar, wenn sie keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen und weniger als 20 Gläubiger haben. (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

mehr dazu: Krise ist Chance

Was ist das Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens?

Das Ziel des Privatinsolvenzverfahrens ist für die Gläubiger eine gleichmäßige Befriedigung. Für den Schuldner ist das primäre Ziel, nicht mehr ständig vom Gerichtsvollzieher und den Gläubigern angeschrieben zu werden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genießen Sie Pfändungsschutz. Dies bedeutet, dass der Schuldner vom Gerichtsvollzieher nicht mehr angeschrieben oder besucht wird. Sollte dennoch der Gerichtsvollzieher kommen, kann dieser aufgrund des Eröffnungsbeschlusses ohne weitere Maßnahmen von dem Insolvenzverfahren unterrichtet werden. Daher wird der Gerichtsvollzieher alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie von sich aus einstellen.
Das langfristige Ziel ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung ist tatsächlich keine Befreiung von Forderungen. Der Schuldner ist nach der Restschuldbefreiung nur nicht mehr verpflichtet, auf Forderungen zu zahlen. (von Rechtsanwalt Sebastian Scharrer)

Was ist Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenzverfahren?

Bevor es zu einer Privatinsolvenz kommt, muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich - zum Beispiel auf eine Ratenzahlung - zu einigen. Gelingt dies nicht, kann er beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Während der "Wohlverhaltensphase" wird ein Teil der Verbindlichkeiten zurückgeführt. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlässt das Gericht die Restschulden.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Grundsätzlich dauert ein Privatinsolvenzverfahren bzw. die Wohlverhaltensperiode, auch Restschuldbefreiungsphase genannt, sechs Jahre. Wenn Sie nach dem 01. Juli 2014 ihren Insolvenzantrag gestellt haben, können Sie Ihre Privatinsolvenz auf fünf bzw. drei Jahre verkürzen. Sie erlangen dann nach drei bzw. fünf Jahren Restschuldbefreiung, sind also vorzeitig schuldenfrei.

Sie können Ihre Privatinsolvenz auf fünf Jahre verkürzen, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind. Eine Verkürzung auf drei Jahre kann erfolgen, wenn zusätzlich zu den Kosten des Insolvenzverfahrens die Gläubiger 35 % ihrer festgestellten Insolvenzforderungen als Ausschüttung erhalten. Das heißt, dass sich für die Gläubiger eine Quote in Höhe von 35 % ergibt. (von Rechtsanwältin Verena Vogt)

Darf man seine selbständige Tätigkeit während eines Insolvenzverfahrens fortführen`

Es ist selbstverständlich möglich, das Unternehmen trotz Insolvenz fortzuführen – anders als bei der GmbH (hier gibt es aber auch Lösungen) darf der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb nicht einstellen.

Die Erhaltung der Selbständigkeit / des Unternehmens im Insolvenzverfahren ist freilich möglich, jedoch mit Kontrollverlust und einer Durststrecke verbunden. (von Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren)

Kann man ein Insolvenzverfahren durch Vergleich beenden?

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, versuchen viele Gläubiger, einen Vergleich zu verhandeln. Handelt es sich um eine sog. Verbraucherinsolvenz, ist dieser sogar gesetzlich vorgeschrieben. Manchmal ist es aber so, dass erst während des Insolvenzverfahrens ein Geldbetrag für einen Vergleich zur Verfügung gestellt werden kann.

Hier gibt es durchaus Optionen. Die eine ist der Insolvenzplan, der aber nur für Regelinsolvenzen, also bei Unternehmen oder ehemals selbständigen Privatpersonen, möglich ist. Aber auch im Fall von sog. Verbraucherinsolvenzen, also Insolvenzverfahren von Arbeitnehmern oder nicht erwerbstätigen Personen, ist eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens durch einen Vergleich möglich. (von Rechtsanwältin Elke Scheibeler)

Wann kann die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren versagt werden?

Es muss ein Versagungsgrund vorliegen, der im Katalog des § 290 InsO geregelt ist:

a) rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftat
b) unrichtige Angabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
c) Vermögensverschwendung vor Insolvenzantrag
d) Verletzung Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren
e) Vorlage falscher Verzeichnisse im Insolvenzantragsverfahren (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

Muss man in einem laufenden Insolvenzverfahren Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Ein Schuldner, gegen den das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde und der sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung befindet, ist nach der Entscheidung des BGH nicht verpflichtet, einen während dieser Zeit durch den Tod eines nahen Angehörigen entstandenen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

Was passiert mit dem Auto im Insolvenzverfahren?

Es gehört alles zur Insolvenzmasse (wird also vom Insolvenzverwalter verwertet), was pfändbar ist.

Es gibt aber einen sog. Pfändungsschutz (geregelt in § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) in viele Fällen – z. B. wenn

der Arbeitsplatz mit anderen Verkehrsmitteln zumutbar nicht erreicht werden kann. Hier gibt es nach meiner Erfahrung oft Wege, die Unzumutbarkeit zu begründen,

auch wenn die Ehefrau/der Ehemann "das Fahrzeug zur Erwerbstätigkeit benötigt" ist nach einer jungen Entscheidung des BGH (höchstes Zivilgericht) das Auto unpfändbar,

der PKW "zur Kompensation der Gehbehinderung und Erleichterung der Eingliederung in das öffentliche Leben dient", so der Wortlaut einer weiteren frischen BGH-Entscheidung. (von Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren)

Können die Verfahrenskosten Im Insolvenzverfahren gestundet werden?

Ein Großteil der Insolvenzverfahren über das Vermögen von Privatpersonen (also Verbrauchern oder z.B. ehemaligen Selbständigen) kann nur deswegen durchgeführt werden, da den Schuldnern im Vorfeld die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet werden.

Für die Schuldner bedeutet dies: Ohne die Verfahrenskostenstundung können diese keine Restschuldbefreiung erlangen.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Kostenstundung nur dann versagt werden kann, wenn offensichtlich keine Restschuldbefreiung erlangt werden kann.

BGH 16.01.2014 - IX ZB 64/12 (von Rechtsanwalt Sandro Dittmann)

Was passiert mit einer Immobilie im Insolvenzverfahren?

In vielen Fällen hat die das Haus/die Wohnung finanzierende Bank Darlehensraten bereits angemahnt bzw. das Darlehen bereits gekündigt. Nach der gerichtlichen Durchsetzung der Darlehensschuld droht die Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Sowohl für Banken als Gläubiger als auch für den überschuldeten Hausbesitzer kann aber oft eine vernünftige Lösung über einen freien Verkauf statt einer Zwangsversteigerung oder einem Insolvenzverfahren gefunden werden. (von Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren)

Was für Auswirkungen kann das Insolvenzverfahren auf Schenkungen haben?

In jedem Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter/Sachwalter prüfen, ob Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind gemäß §§ 129 ff. InsO.

Besonders einfach sind Schenkungen innerhalb der letzten vier Jahre an nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen anzufechten, gemäß § 134 InsO.

Bei vorsätzlicher Benachteiligung können Rechtshandlungen sogar bis zu 10 Jahre zurück gemäß § 133 InsO angefochten werden. (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

Was passiert, wenn man das Insolvenzverfahren nicht rechtzeitig einleitet?

Eine Insolvenzverschleppung nach § 15a Insolvenzordnung liegt vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder die Überschuldung nach § 19 InsO gegeben ist und der Geschäftsführer nicht oder falsch reagiert.

Bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumt er diese Frist, begeht er eine Insolvenzverschleppung.

Bezweckt wird durch die Antragspflicht die rechtzeitige Einleitung des Insolvenzverfahrens und damit der Schutz der Altgläubiger vor weiterer Verringerung der Haftungsmasse als auch der Neugläubiger vor Vertragsabschluss mit notleidenden Gesellschaften. Die Gesellschaftsgläubiger sollen davor geschützt werden, dass das Gesellschaftsvermögen weggegeben und die den Gläubigern zur Verfügung stehende Masse geschmälert wird. (von Rechtsanwalt Hermann Kulzer)

Was passiert bei einer Insolvenzanfechtung?

Durch die Insolvenzanfechtung sollen rechtswidrige Vermögensverschiebungen rund um die Insolvenz zugunsten aller Insolvenzgläubiger rückgängig gemacht werden. Derartige Vermögenstransfers finden häufig in zeitlicher Nähe zum Insolvenzantrag statt, erfolgen unentgeltlich oder betreffen nahestehende Personen der Insolvenzschuldnerin.

Liegt keine Schenkung vor und wurden die Insolvenzgläubiger nicht vorsätzlich benachteiligt, kommt es im Rahmen normaler Vertragsverhältnisse für die Anfechtbarkeit darauf an, ob die Leistung des insolventen Unternehmens vertragsgemäß erfolgt ist. In diesem Fall kommt eine Insolvenzanfechtung regelmäßig nur in Betracht, wenn das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war und der Leistungsempfänger davon wusste.

Nicht vertragsgemäße Leistungen können immer angefochten werden, wenn sie im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Ferner sind sie auch anfechtbar, wenn sie innerhalb von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind und bereits Zahlungsfähigkeit vorlag oder dem Gläubiger die Gläubigerbenachteiligung bekannt war. (von Rechtsanwalt Bernd Fleischer)

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