Vermietete Immobilie verkauft, schleppende Abwicklung, Übergang von Nutzen und Lasten

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
ImmoMakler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermietete Immobilie verkauft, schleppende Abwicklung, Übergang von Nutzen und Lasten

Hallo!

Folgende Konstellation:

A verkauft B ein vermietetes MFH zum Kaufpreis von 300.000 EUR.

Das Grundstück ist noch in Abteilung III durch ein Darlehen belastet.

Der Notar hat daher zum geplanten Termin (1.7.2017) eine Fälligkeitsmitteilung geschrieben, die sinngemäss lautete:

200.000 EUR an den Verkäufer zahlen
100.000 EUR an die Bank zahlen zur Ablösung

Der Käufer kam in Verzug; Verkäufer und Käufer einigten sich aber, das Geschäft trotzdem abwickeln zu wollen. So zahlte dann der Käufer zunächst die 200.000 EUR an den Verkäufer, die diesem direkt zustanden.

Nun lief die Sache ca. 1 Jahr wie folgt weiter:

- Die Bank wollte natürlich vom Verkäufer und noch-Eigentümer weiterhin den Kredit (Zinsen + Tilgung) bedient haben, was auch geschehen ist.
- Der Verkäufer und noch-Eigentümer hat über 1 Jahr die Mieteinnahmen kassiert obwohl er ja schon einen signifikanten Teil des Kaufpreises bekommen hatte. (Die Mieteinnahmen sind höher als seine Kreditraten, weswegen er diesen Zustand sicherlich gerne auch noch länger geduldet hätte.)

Jetzt will der Verkäufer auch bei der Bank ablösen. Dort valutiert die Grundschuld / die Hypothek / das Darlehen (sorry, kann ich mir nicht merken) nun entsprechend niedriger, denn es ist ja ein Jahr lang weiter getilgt worden.

Wie sieht hier nun die Auseinandersetzung zwischen Käufer und Verkäufer aus?


-- Editiert von ImmoMakler am 05.09.2018 10:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht hier nun die Auseinandersetzung zwischen Käufer und Verkäufer aus?


Der Käufer zahlt den vereinbarten Betrag an die Bank. Die überschüssigen Betrag leitet dann die Bank an den Verkäufer weiter.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Alles übrige hängt davon ab, was die Vertragsparteien zum Thema Übergang Nutzen und Lasten im Kaufvertrag vereinbart haben. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht und über den Inhalt nichts geschrieben wurde, können wir hier im Forum noch nicht einmal spekulieren.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

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