Hallo, es geht um den Verkauf einer Eigentumswohnung. Der Kaufpreis soll an eine 3.Person abgetreten werden. Die Abtretung soll im Kaufvertrag einbezogen werden, sodass nur eine Urkunde erforderlich ist. Entstehen hierbei zusätzliche Kosten für die Abtretung oder bleibt die Notargebühr für den Kaufvertrag gleich ????
Vielen Dank im Voraus
Immobilienkaufvertrag Kaufpreisabtretung Notarkosten
8. August 2016
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Frage vom 8. August 2016 | 12:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkaufvertrag Kaufpreisabtretung Notarkosten
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#1
Antwort vom 8. August 2016 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Wenn der Kaufpreis an eine (unbeteiligte) dritte Person abgetreten wird, erhöht die Abtretung den Geschäftswert der Urkunde.
Wird - wie üblich- lastenfreie Übergabe vereinbart und der Kaufpreis an einen im Grundbuch eingetragenen Gläubiger abgetreten, müsste ich nochmal nachlesen, das weiß ich aus dem Kopf nicht.
Die Erhöhung des Geschäftswertes wirkt sich nicht nur bei der Beurkundung des Vertrages, sondern auch bei der daneben nahezu immer anfallenden Betreuungsgebühr und ggf. bei der Vollzugsgebühr (z.B. wenn die Verwalterzustimmung zum Verkauf eingeholt werden muss) aus.
-- Editiert von salkavalka am 08.08.2016 22:22
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