Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch:
Nach einem Immobilienerwerb und anschließender Übernahme, hat sich herrausgestellt, dass der Außenpool eine undichtigkeit aufweist. (vermutlich ein defekt des Rohrleitungssystems)
Im notariellen Kaufvertrag wurde vereinbart, das speziell der Pool in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben werden muss. Da diese Undichtigkeit jedoch nicht bei der Übergabe aufgefallen war, konnte dies auch nicht als Mangel im Übergabeprotokoll vermerkt werden (Wasserpegel sinkt ca 1cm pro Tag).
Nun meine Frage: Kann man noch igendwelche Ansprüche geltend machen oder hat sich dies mit der Übergabe erübrigt?
Es würde uns freuen, wenn Ihr hier einen Tipp für uns hättet.
Vielen Dank im Voraus
Immobilienerwerb und Probleme nach der Übergabe
24. September 2018
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Frage vom 24. September 2018 | 08:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienerwerb und Probleme nach der Übergabe
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#1
Antwort vom 24. September 2018 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
Kommt auf den Wortlaut der notariellen Vereinbarung an und den Wortlaut mit dem der Pool im Protokoll erwähnt wurde.
Und jetzt?
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