Immobilie seit 10 Jahren nicht umgeschrieben, jetzt wird zwangsversteiert. Wer trägt die Kosten?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Immobilie seit 10 Jahren nicht umgeschrieben, jetzt wird zwangsversteiert. Wer trägt die Kosten?

Hallo!
vor zehn Jahren habe ich meinem kusenk meine Wohnung verkauft. Er hatte die Wohnung innerhalb zwei Jahren bezahlt aber kümmerte sich um die Umschreibung nicht mehr weiter. Wir hatten beim Notar den Kaufvertrag fast abgeschlossen,nur der Verwalter sollte noch unterschreiben bzw. zustimmen. Nach einigen Jahren wollte auch der Verwalter nicht zustimmen,weil noch Hausgeldzahlungen offen waren. Ich beteiligte mich zur Hälfte mit 4000 Euro an den Kosten, endlich die Wohnung auf ihm zu überschreiben. Doch danach hat sich wieder nichts getan weil er arbeitslos wurde und angst hatte, dass das Arbeitsamt das erfahren wird. Aber Miete hatte er immer kassiert und ganz selten dass er das Hausgeld zahlte. Es sammelten sich wieder was zusammen zur Zeit ca. 7000 Euro und auch wegen nicht gezahlter Grundsteuer und andere offene Zahlungen insgesamt 15000 Euro die auf mich zukommen werden. Nun wird jetzt die Wohnung versteigert und er sagt der wolle die Wohnung nicht mehr haben. Der Wert der Immobilie ist auf ca. 6000 Euro gefallen, aber es wohnen noch Rumänen drin und zahlen an ihm die Miete bis heute. Er hatte ohne mein Wissen ein Mietvertrag mit den Rumänen abgeschlossen.

Meine Frage ist, muss ich das alles bezahlen oder kann ich ihm dazu verpflichten die Kosten zahlen zu müssen? Im nicht abgeschlossen Kaufvertrag steht drin, dass er künftig alle anfallenden Kosten übernehmen muss. Ok wenn der Vertrag abgeschlossen wäre, oder wie kann ich darauf reagieren wenn der Kaufvertrag nicht zu Ende abgeschlossen wurde und ich noch der Eigentümer im Grundbuch stehe?
Ich hoffe ich konnte das Verständlich schildern und bedanke mich für die Antworten im Voraus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Happyman):
Ich hoffe ich konnte das Verständlich schildern und bedanke mich für die Antworten im Voraus.

Nicht wirklich.
Erst schreibst Du die Wohnung verkauft zu haben, dann stellt sich heraus der Kaufvertrag wurde nicht geschlossen.

Alles andere kann man sich schenken, denn Du bist noch Eigentümer, daher auch gegenüber der WEG zu sämtlichen Zahlungen aus dem Eigentum verpflichtet.
Das dein Verwandter einen Mietvertrag abgeschlossen hat und die Miete kassiert............

Es gibt nur eine wirklich Lösung, ab zum Fachanwalt und ihn machen lassen.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Der Forentroll ist wieder da.

Insolvenzverfahren, aber ETW nicht angegeben. ETW mal einem Bekannten, mal dem eigenen Bruder verkauft. Mal will der Käufer sein bereits gezahltes Geld zurück, mal wird die Wohnung gepfändet. Mal will er Mietausfallgeld, weil Mieter die Wohnung verunstaltet haben (allerdings erst nach dem vermeintlichen Wohnungsverkauf).

Und im Jahr 2006 hat der TE in Pakistan Osama bin Laden gesehen. (https://www.123recht.net/forum/strafrecht/Strafrecht-__f69122.html)
:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Der Forentroll ist wieder da.

Insolvenzverfahren, aber ETW nicht angegeben. ETW mal einem Bekannten, mal dem eigenen Bruder verkauft. Mal will der Käufer sein bereits gezahltes Geld zurück, mal wird die Wohnung gepfändet. Mal will er Mietausfallgeld, weil Mieter die Wohnung verunstaltet haben (allerdings erst nach dem vermeintlichen Wohnungsverkauf).

Und im Jahr 2006 hat der TE in Pakistan Osama bin Laden gesehen. (https://www.123recht.net/forum/strafrecht/Strafrecht-__f69122.html)
:respekt: [/quote
Zitat (von guyfromhamburg):
Der Forentroll ist wieder da.

Insolvenzverfahren, aber ETW nicht angegeben. ETW mal einem Bekannten, mal dem eigenen Bruder verkauft. Mal will der Käufer sein bereits gezahltes Geld zurück, mal wird die Wohnung gepfändet. Mal will er Mietausfallgeld, weil Mieter die Wohnung verunstaltet haben (allerdings erst nach dem vermeintlichen Wohnungsverkauf).

Und im Jahr 2006 hat der TE in Pakistan Osama bin Laden gesehen. (https://www.123recht.net/forum/strafrecht/Strafrecht-__f69122.html)
:respekt:


Insolvenzverfahren habe ich absichtlich ausgelassen, damit man meine Frage versteht. Dein Kommentar kannst Du sparen. Über zehn Jahre ist einiges mit dieser bekackten Wohnung passiert und wenn ich die ganze Geschichte schreiben muss dann kann ich gleich ein Buch schreiben. Für Diejenigen die Ahnung haben, ich werde zum Anwalt gehen nachdem die Wohnung im Juli versteigert worden ist. Es gibt einen Vertrag seit 2007, der aber nicht abgeschlossen wurde, weil die Zustimmung des Verwalters fehlt. dieser sollte vor einigen Monaten dann durch einen anderen Notar weiterbearbeitet werden, aber dann stand meine Insolvenz im Wege und nun müssen alle Kosten erst beglichen werden, um aus der Versteigerung rauszubekommen. Und das will mein Kusenk nicht.

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Happyman):
Für Diejenigen die Ahnung haben, ich werde zum Anwalt gehen

Schön für dich und den Anwalt.


Zitat (von Happyman):
Für Diejenigen die Ahnung haben,..................................Es gibt einen Vertrag seit 2007, der aber nicht abgeschlossen wurde

Also wurde die Wohnung auch nicht verkauft.


Zitat (von Happyman):
weil die Zustimmung des Verwalters fehlt. dieser sollte vor einigen Monaten dann durch einen anderen Notar weiterbearbeitet werden

Und auch der überüberübernächste Notar könnte nicht weiter machen wenn die Verwalterzustimmung fehlt.


Zitat (von Happyman):
aber dann stand meine Insolvenz im Wege

Und auch da zeigt sich das die Wohnung nicht verkauft war.


Zitat (von Happyman):
nun müssen alle Kosten erst beglichen werden, um aus der Versteigerung rauszubekommen. Und das will mein Kusenk nicht.

Was der "Kusenk" damit zu tun haben soll muss man nicht verstehen. Es geht ihn ja einen ......... an was mit einer Wohnung die ihm nicht gehört geschieht.

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Happyman):
Für Diejenigen die Ahnung haben, ich werde zum Anwalt gehen

Schön für dich und den Anwalt.


Zitat (von Happyman):
Für Diejenigen die Ahnung haben,..................................Es gibt einen Vertrag seit 2007, der aber nicht abgeschlossen wurde

Also wurde die Wohnung auch nicht verkauft.


Zitat (von Happyman):
weil die Zustimmung des Verwalters fehlt. dieser sollte vor einigen Monaten dann durch einen anderen Notar weiterbearbeitet werden

Und auch der überüberübernächste Notar könnte nicht weiter machen wenn die Verwalterzustimmung fehlt.


Zitat (von Happyman):
aber dann stand meine Insolvenz im Wege

Und auch da zeigt sich das die Wohnung nicht verkauft war.


Zitat (von Happyman):
nun müssen alle Kosten erst beglichen werden, um aus der Versteigerung rauszubekommen. Und das will mein Kusenk nicht.

Was der "Kusenk" damit zu tun haben soll muss man nicht verstehen. Es geht ihn ja einen ......... an was mit einer Wohnung die ihm nicht gehört geschieht.


Ich muss kein Anwalt sein, um Euch zu sagen dass Ihr überhaupt keine Ahnung habt. Ihr seid nur darauf fixiert, Euren Senf dazuzugeben ohne die Frage verstanden zu haben. Es geht darum was im Vertrag im Jahre 2007 steht. "Der Käufer hat bereits in der Bezugsurkunde das vorstehend bezeichnete Grundpfandrecht Abt. III lfd. Nr. 5 zur weiteren dinglichen und persönlichen Haftung ubernommen."

Meine frage ist nicht wen die Wohnung gehört, sondern wer die entstandene Kosten ubernehmen muss. Auch wenn der Verkauf nicht endgültig abgeschlossen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Happyman):
Ich muss kein Anwalt sein, um Euch zu sagen dass Ihr überhaupt keine Ahnung habt.

Und warum fragst Du dann hier?


Zitat (von Happyman):
ohne die Frage verstanden zu haben.

Was vielleicht daran liegt wie diese formuliert wurde?


Zitat (von Happyman):
Es geht darum was im Vertrag im Jahre 2007 steht. "Der Käufer hat bereits in der Bezugsurkunde das vorstehend bezeichnete Grundpfandrecht Abt. III lfd. Nr. 5 zur weiteren dinglichen und persönlichen Haftung ubernommen."

Schön, nur wo steht das bisher in deiner Frage?


Zitat (von Happyman):
sondern wer die entstandene Kosten ubernehmen muss. Auch wenn der Verkauf nicht endgültig abgeschlossen ist.

Was steht dazu im Vertrag, bzw. wer hat den Notar beauftragt?
Und damit bin ich, als NICHTANWALT, aus diesem Thema raus.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Wohnung gehört dem im Grundbuch eingetragen Eigentümer. Für die Grundschuld haftet evtl der Käufer, für alle mit Eigentum verbundenen Kosten haftet der Grundstücks/Wohnungseigentümer. Der Kaufvertrag ist zwar beurkundet, aber noch nicht rechtswirksam, da die Unterschrift des Verwalters fehlt. Der potentielle Erwerber ist somit auch noch nicht Teil der WEG.

Inwieweit man sich als Eigentümer an einem Erwerber vielleicht wirksam schadlos halten kann oder doch auch an der Grundschud haftet, prüft der Anwalt, dem der Kaufvertrag und der Schriftverkehr vorgelegt werden können. Es würde evtl Sinn machen vor Versteigerung zum Anwalt zu gehen.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von nonjura):
Es würde evtl Sinn machen vor Versteigerung zum Anwalt zu gehen.


Aber versteigert wurde doch schon im Juli, also Vergangenheit
Zitat (von Happyman):
ich werde zum Anwalt gehen nachdem die Wohnung im Juli versteigert worden ist.


Was bitte ist ein Kusenk oder kusenk?

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Aber versteigert wurde doch schon im Juli, also Vergangenheit


Zitat (von Happyman):
ich werde zum Anwalt gehen nachdem die Wohnung im Juli versteigert worden ist.


Da erst zum Anwalt gegangen wird, kann die Versteigerung vielleicht auch noch in der Zukunft liegen „ nachdem die Wohnung versteigert wurde?" ," vielleicht versteigert wird"? Mal meine Interpretation :)

Zitat (von Sir Berry):


Was bitte ist ein Kusenk oder kusenk?

Wie wäre es mit Cousin? nach Lautschrift?

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von nonjura):
Es würde evtl Sinn machen vor Versteigerung zum Anwalt zu gehen.


Aber versteigert wurde doch schon im Juli, also Vergangenheit
Zitat (von Happyman):
ich werde zum Anwalt gehen nachdem die Wohnung im Juli versteigert worden ist.


Was bitte ist ein Kusenk oder kusenk?

Berry


Die Wohnung wird im juli versteigert.

Nonjura vielen Dank für die Hilfe und den Tip jetzt zum Anwalt zu gehen. Werde ich jetzt auch machen. Am 12.07. ist die versteigerung.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Happyman):
Meine frage ist nicht wen die Wohnung gehört, sondern wer die entstandene Kosten ubernehmen muss. Auch wenn der Verkauf nicht endgültig abgeschlossen ist.

Wenn der Vertrag nicht wirklich abgeschlossen wurde, dann gelten die "Kostenübernahmeklauseln" auch nicht.

Bleibt also alles am Verkäufer hängen.


Hat der Käufer - so wie hier beschrieben - nichts, dann läuft auch der Regress ins leere. Bleibt also wieder alles am Verkäufer hängen.



Ansonsten hilft nur das der Fachanwalt mal alles prüft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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