Immobilie mit Leibrente belastet noch weiterverkaufbar bzw. finanzierbar?

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie mit Leibrente belastet noch weiterverkaufbar bzw. finanzierbar?

Guten Tag zusammen,

meine Mutter möchte mit mir Notariell vereinbaren, dass ich eine Eigentumswohnung mit der Bedingung einer Lebenslangen Leibrente übertragen bekomme.

Das hätte für mich den Vorteil mit 25 sehr jung Eigentümer zu werden ohne mich gegenüber einer Bank verschulden zu müssen.
Mir sind da nur einige Fragen aufgekommen.

1) Kann ich die Wohnung später irgendwann einmal wieder verkaufen, auch wenn die Leibrente noch gezahlt werden muss?
2) Falls ja zu 1. Bei wem verbleibt die Zahlungspflicht der Leibrente nach dem Weiterverkauf? Bei mir oder beim 2. Käufer?

3) Wäre diese Immobilie als Sicherheitsleistung für eine Bank nutzbar um eine Hypothek für eine größere teurere Immobilie aufzunehmen? Man bedenke dabei, dass die Leibrente im Grundbuch an erster Stelle eingetragen wird. Habe gelsen, dass Banken sowas gar nicht leiden können, da sie ihr eigenes Vollstreckungsrecht an erster Stelle haben wollen

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank im voraus

LG Crusherle

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Ich rate einmal.

Zitat (von Crusherle):
1) Kann ich die Wohnung später irgendwann einmal wieder verkaufen, auch wenn die Leibrente noch gezahlt werden muss?

Klar, wenn Du einen Käufer findest.

Zitat (von Crusherle):
2) Falls ja zu 1. Bei wem verbleibt die Zahlungspflicht der Leibrente nach dem Weiterverkauf? Bei mir oder beim 2. Käufer?

Ich tippe darauf das die Zahlungspflicht beim Eigentümer der Immobilie liegt, denn diese ist ja mit der Zahlungspflicht (GRUNDSCHULD) belastet.

Zitat (von Crusherle):
3) Wäre diese Immobilie als Sicherheitsleistung für eine Bank nutzbar um eine Hypothek für eine größere teurere Immobilie aufzunehmen? Man bedenke dabei, dass die Leibrente im Grundbuch an erster Stelle eingetragen wird.

Meiner Ansicht nach wohl kaum, da anders als bei einer normalen Grundschuld, welche sich exakt in EURO feststellen lässt, hier niemand absehen kann in welcher Größenordnung sich die Zahlungsverpflichtungen/Grundschuld bewegen werden.

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