Ich möchte Räumlichkeiten in einem Wohnhaus kaufen, die als Lager angeboten werden. Im GB scheint das Lager mit dem entsprechenden Anteil auf, bei dem aber nicht, wie bei allen anderen Teilen des Hauses (Wohnungen), ausdrücklich steht z.B. "Wohnungeigentum an Lager L1". (In der Betriebskostenabrechnung wird das Lager selbständig als "Top L1" abgerechnet.)
Was hat dieses Fehlen des Eintrags "Wohnungseigentum an ..." zu bedeuten?
(Anm.: Betrifft ein Objekt in Österreich.)
Besten Dank im Voraus,
Butch123
Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."
28. November 2017
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Frage vom 28. November 2017 | 07:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 08:16
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Weil ein Lager wohl nicht zu wohnzwecken dienen kann. Als was ist es denn im Grundbuch bezeichnet? Teileigentum?
#2
Antwort vom 28. November 2017 | 09:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWeil ein Lager wohl nicht zu wohnzwecken dienen kann. Als was ist es denn im Grundbuch bezeichnet? Teileigentum? :
Ich bitte um Entschuldigung, falls hier Unterschiede zwischen dem dt. und österr. WE-Recht ins Spiel kommen. Sollte das der Fall sein, ist meine Frage hier im Forum eh sinnlos.
Wenn ich aber vom österr. Recht ausgehe, liegst du, Paragrafenreiter, vollkommen falsch. Hier ist eigenständiges Wohnungseigentum auch z.B. an Garagen, Lagerräumen usw. möglich. Ich besitze selber in meinem Wohnhaus beides (als eigenständige WE-Einheit!), und im GB steht "Wohnungseigentum an Garage 13" usw.
Wie gesagt, sollte das in D anders sein, bitte meine Frage nicht weiter beachten. Sollte sich aber Paragrafenreiter irren, bitte ich weiter um zweckdienliche Informationen von Leuten, die sich in dieser Frage auskennen. Besten Dank im Voraus!
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Nach deutschem Recht kann an einem Lagerraum kein Wohnungseigentum gebildet werden. Es handelt sich dann um Teileigentum. Beides unterscheidet sich aber nur in der Zweckbestimmung.
#4
Antwort vom 28. November 2017 | 12:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatNach deutschem Recht kann an einem Lagerraum kein Wohnungseigentum gebildet werden. Es handelt sich dann um Teileigentum. Beides unterscheidet sich aber nur in der Zweckbestimmung. :
Besten Dank. Ich ziehe also hier meine Frage zurück.
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