Wie lange wird mein Führerschein wohl weg sein?

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sven 77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange wird mein Führerschein wohl weg sein?

Hallo zusammmen ich bin vor 4 Wochen mit 1,60 Promille angehalten worden .Es war ein Schwarzer Tag von mir Vormittags mein Hund gestorben Dadurch war ich sehr Traurig und habe vor Schock den ich hatte Bier geholt was ich vorher 6 Monate gar nicht mehr aufmachte und dann gegenüber vom Supermarkt am Park einen früheren Arbeitskollegen gesehen wo ich ein Paar Bier mit getrunken hatte und mir dann schon gedacht dann lässt du das Auto heute mal stehen und fährst mit dem Bus nach Hause. Dann kamen dort 2 Leute dahin die wie der Kollege sagte immer da wären und dort Trinken Wir kamen mit denen aneinander was mit Faustschlägen endete wo ich 2 Platzwunde am Kopf und Lippe von innen hatte. Es war Übrigens meine erste Schlägerei seit ich Volljährig bin,mittlerweile bin ich 35. Mit der Platzwunde wo richtig Blut lief bin ich zum Auto gegangen wegen den Andrenalin Kick bei der Schlägerei keine grossen Gedanken darüber gemacht und nach Hause gefahren ca 9 km.. Kurz bevor ich zu Hause war bin ich von der Polizei die von dem vom Park infomiert worden ist angehalten worden die ich ca die letzten 1500 m hinter mir vermutete was mich mit den Platzwunden und der Traurigkeit vom den Hund einen riesen Schock geben hatte und ich die Bierflasche auf Ex ausgetrunken hatte wo der Wagen aber schon stand. Unterwegs hatte ich weil ich keine anderen Getränke dabei hatte mit dem Bier den Bluttenen Mund ausgespült . Die Polizei hat mich zum Krankenhaus gefahren hat Wegen den Platzwunden, wo sie mir auch Blut abgenommen hat wegen Promille.. .Ich habe den Führerschein jetzt 12 Jahre ,wie lange wird er wohl weg sein? Es war aber meine erste Auffälligkeit im Strassenverkehr in dieser Richtung und sonst gibt es auch nichts Und meint ihr gibt es noch weitere Strafen?Wenn ja was ist am Wahrscheinlichsten? Es ist mir eigentlich klar das ich wegen der Grenze mit 1,60 zur Mpu muss aber was meint ihr kann ich dorthin?Ich tippe mal nach 12 Monate was meint ihr? Heute kam das Schreiben zu der Geschichte mit Äusserungs Bogen wo Felder zum Ankreuzen sind .
1 Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden
2 Ich wurde darauf hingewiesen das im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter Opfer--Ausgleichbesteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwalschaft ggf eine entsprechende Anregung geben wird

Wenn ich das 1 Feld ankreuzen würde dann wirklich die Sache eingestellt? Und was passiert hier genau mit Täter Opfer Ausgleich? Und hätte ich noch die Chance wegen den vor Schock 1 Bier auf Ex wo der wagen schon stand unter der 1,60 Grenze zu kommen? Mit freundlichen Grüssen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
wie lange wird er wohl weg sein?


12 Monate oder mehr, Wiedererteilung wahrscheinlich nur nach erfolgreicher MPU
So, wie Du die Sache hier darstellst, wirst Du die MPU nicht bestehen.

Zitat:
Und meint ihr gibt es noch weitere Strafen?Wenn ja was ist am Wahrscheinlichsten?


Empfindliche Geldstrafe, Größenordnung 30-60 TS, also 1-2 Nettomonatsgehälter

Die Vorbereitung auf die MPU und die MPU selbst ist auch nicht ganz billig.

Zitat:
Wenn ich das 1 Feld ankreuzen würde dann wirklich die Sache eingestellt?


Nein

Zitat:
Und was passiert hier genau mit Täter Opfer Ausgleich?


Wiedergutmachung des Schadens bei denjenigen, die Opfer der Schlägerei geworden sind.

Zitat:
Und hätte ich noch die Chance wegen den vor Schock 1 Bier auf Ex wo der wagen schon stand unter der 1,60 Grenze zu kommen?


Nein

-- Editiert von hh am 07.06.2018 18:04

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von cabel):
wobei Sie hier evtl. auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren können wgn. dem Alkohol.
Aber doch nicht bei 1,6‰, abgesehen davon, dass eine Verurteilung wegen Vollrauschs auch keine Vorteile bringen würde.

Zitat (von cabel):
Der frühste Termin ist nach 6 Monaten
Wie kommst Du zu dieser Aussage? Frühestens 3 Monate vor Sperrfristende kann die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt werden. Im Zuge der Prüfung des Antrags wird dann die Aufforderung zur MPU kommen, und dann kann man einen Termin mit dem Institut seiner Wahl vereinbaren.

Zitat (von cabel):
dafür müssten Sie dann aber totale Abstinenz nachweisen.
Warum das denn?

Zitat (von cabel):
Die totale Abstinenz als Voraussetzung für die Wiedererlangung des Führerscheins kann übrigens unter Umständen auch angeordnet werden.
Wer soll das denn anordnen können und dürfen?

Zitat (von cabel):
da Sie offensichtlich zum Alkohol greifen um Probleme zu vergessen und auf den Schock auch erstmal Alkohol trinken.
Das sehe ich genauso. Die daraus resultierende Schlussfolgerung ist aber falsch.

Zitat (von cabel):
Mit Ihrer derzeitigen Einstellung werden Sie die MPU übrigens mit fliegenden Fahnen nicht bestehen.
Das ist richtig. Aber der TE hat ja nun auch noch Zeit sich auf die MPU vorzubereiten. Damit sollte er aber auch unverzüglich beginnen und keine weitere Zeit verlieren.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zumindest verminderte Schuldfähigkeit
Halte ich, auch nach der Erklärung, bei 1,6‰ für ausgeschlossen.

Zitat (von cabel):
Der Abstinenznachweis muss über 6 Monate lang erbracht werden
OK, jetzt kann ich den Gedanken zumindest nachvollziehen.

Zitat (von cabel):
Anordnen kann und darf dass die Führerscheinstelle.
Nein, das kann und darf sie nicht. Sie kann und wird nur die Beibringung einer (bestandenen) MPU fordern. Diese kann auch ohne Abstinenz bestanden werden.

Zitat (von cabel):
Ihnen ist ja sicherlich bekannt, dass bei illegalen Drogen die totale Abstinenz angeordnet wird
Nein, die Führerscheinstelle ordnet so etwas nicht an. Der Konsum harter Drogen ist mit einer Fahrerlaubnis unvereinbar. Da gibt es aber keien Anordnung durch die Führerscheinstelle, sondern das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Der gelegentliche Konsum illegaler Drogen (THC) ist für die Fahrerlaubnis unschädlich, so lange zwischen Konsum und Fahren getrennt werden kann.

Zitat (von cabel):
möchten wir darüber streiten?
Eine sachliche Auseinandersetzung würde ich bevorzugen.

Zitat (von cabel):
Bei Alkohol ist dies auch möglich, wenn der dringende Verdacht besteht dass hier ein Alkoholproblem vorliegt.
Hier liegt definitiv ein Alkoholproblem vor. Das beginnt mit dem so genannten Wirkungstrinken, das bedeutet es werden alkoholische Getränke nicht zum Genuß (z.B. ein kühles Feierabendbier im Biergarten oder ein gutes Glas Wein zum Essen) getrunken, sondern der Alkohol wird bewusst wegen seiner Wirkung konsumiert um den Verlust des Hundes erträglicher zu machen. Zudem geht der Gesetzgeber ebenfalls von einem Alkoholproblem aus, wenn jemand mit mindestens 1,6‰ ein Fahrzeug führt. Das ist ja auch der Grund für die im Neuerteilungsverfahren anzuordnende MPU. Eine Abstinenz kann, darf und wird die Führerscheinstelle aber nicht fordern.

Unter gegebenen Umständen wird der Gutachter bei der MPU davon ausgehen, dass der Deliquent die MPU nur mit Abstinenz bestehen kann. Diese Umstände sind hier aber nicht gegeben.

Zitat (von cabel):
Wer unter einer Alkoholabhängigkeit leidet darf kein Kraftfahrzeug führen." Daher wurden auch schon Leute zur MPU verdonnert, welche nicht betrunken im Straßenverkehr angetroffen wurden.
Absolut richtig. Das ist ja auch in der FeV so festgelegt. Wir haben hier aber keinen Hinweis auf eine Alkoholabhängigkeit.

Im vorliegenden Fall ist nur von Alkoholmißbrauch auszugehen (Wirkungstrinken, wie bereits geschildert). Das ist aber eine ganz andere Hausnummer als die Alkoholabhängigkeit.

Zitat (von cabel):
nämlich das trinken weil der Hund gestorben ist und auf den Schock das die Polizei hinter einem ist auch erstmal ein Bierchen auf ex, diesen Schluss durchaus nahe legen.
Für die Unterstellung einer Alkoholabhängigkeit reicht das nicht. Es bleibt beim Alkoholmißbrauch. Problematisch ist diese Konsumform aber definitiv. Das will und kann ich nicht in Abrede stellen, und der TE wird sich im Zuge seiner Vorbereitung auf die MPU auch intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen.

Zitat (von cabel):
Hm, ich hatte es schon einmal an anderer Stelle erwähnt das Deutsch leider nicht meine Muttersprache ist.
Ihre Deutschkenntnisse sind ganz hervorragend, und so mancher Muttersprachler könnte sich daran ein Beispiel nehmen.

Zitat (von cabel):
Meine Schlussfolgerung war, dass er sein Verhalten überdenken soll weil er sonst seinen Führerschein niemals wieder bekommt
Da bin ich absolut gleicher Meinung. Und das nicht nur wegen dem Führerschein.

Zitat (von cabel):
dass er seinen Führerschein zurück bekommt wenn er an seinem Verhalten arbeitet. Oder übersehe ich hier einen wichtigen Punkt?
Theoretisch könnte er die Sache bis zur Tilgung aussitzen, dann bekäme er auch ohne Verhaltensänderung eine neue Fahrerlaubnis. Will er nicht so lange warten, dann wird er sein Verhalten, und somit auch seine Trinkgewohnheiten, erheblich und nachhaltig ändern müssen. Das ist absolut richtig. Eine Abstinenz ist dafür nicht zwingend erforderlich (und darauf bezog ich mich mit meinem Widerspruch). Aber es kann natürlich sein, dass er sich für Abstinenz entscheidet, weil er sich mit dem kontrollierten Trinken nicht anfreunden kann.

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