Unfall Unterstellung zu hohe Geschwindkeit?

2. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
BoesewichtUni58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Unterstellung zu hohe Geschwindkeit?

Hallo zusammen,
ich hatte vor einigen Wochen einen Zweiradunfall auf einer Landstraße. In diesem ist außer meinem Motorrad und meinem Körper niemand zu Schaden gekommen.
Nun habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen in dem mir folgendes unterstellt wird
"Sie fuhren in anbetracht der besonderen örtlichen Straßen - oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. "
"Sie befuhren mit einem Kraftrad mit dem amtlichen Kennzeichen XY von A nach B. In einer Linkskurve kamen Sie nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzten. Somit fuhren Sie in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenverhältnisse, hier eine Linkskurve, mit nicht angepasster Geschwindigkeit"


Es gab keinerlei Zeugen. Im Krankenwagen hatte ich auch die Aussage verweigert, bis auf das ich angegeben hatte das keine andere Person beteiligt war. Im Krankenhaus hatte ich auf Nachfrage bei welcher Geschwindigkeit der Sturz passiert wäre 65kmh (100 wären erlaubt) angegeben, was auch die Wahrheit ist. Seitdem nichts mehr von gehört.


Die angesprochene Kurve kann auch ein sicherlich ungeübter Motorradfahrer mit 100kmh abfahren ohne Probleme. Kann man mir hier einfachso unterstellen zu schnell gefahren zu sein? Auf keinerlei festen Grundlage?
Mir würden hier spontan zich andere Gründe einfallen weshalb der Unfall zu stande gekommen sein könnte.
Defekt am Fahrzeug, Wildtiere, Gesundheitsprobleme usw usw...
Das einzige was Sie wohl ausschließen können wäre Probleme mit dem Fahrbahnbelag wie Öl oder ähnliches da sie (vermute ich, nicht gesehen) bestimmt Fotos des Belags gemacht haben.


Es geht mir hier nicht direkt um die Strafe an sich (1Punkt + ~130€ Bußgeld) sondern darum ob die ganze Sache an sich überhaupt so rechtens ist da sie ja auf keinerlei Grundlage (messungen, spurenanalyse etc) basiert.

-- Editiert von BoesewichtUni58 am 02.09.2018 20:26

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von BoesewichtUni58):
da sie ja auf keinerlei Grundlage (messungen, spurenanalyse etc) basiert.

Und wie kommt darauf das es keine solche Grundlage gibt? Gab es Akteneinsicht?



Zitat (von BoesewichtUni58):
In einer Linkskurve kamen Sie nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzten.

Belag war in Ordnung, Motorrad hatte keine offensichtlichen Defekte, 1+1 ist immer noch 2.



Zitat (von BoesewichtUni58):
sondern darum ob die ganze Sache an sich überhaupt so rechtens ist

Ist es.
Ist man anderer Meinung, kann man das vor Gericht klären solange die Fristen nicht abgelaufen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann man mir hier einfachso unterstellen zu schnell gefahren zu sein?


Ja, klar, das siehst Du doch.

Da es keinen Hinweis auf einen technischen Defekt oder eine andere Ursache für den Unfall gibt, ist die logische Schlussfolgerung, dass Du zu schnell warst. Dabei wird Dir nicht unterstellt, dass Du die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hast.

Vielmehr besagt die "nicht angepasste Geschwindigkeit", dass Du die Kurve mit einer Geschwindigkeit durchfahren hast, die dazu geführt hat, dass Du die Kontrolle über Dein Motorrad verloren hast. Die Geschwindigkeit war also für Dich persönlich zu hoch. Da spielt es keine Rolle, dass andere Motorradfahrer bei gleicher Geschwindigkeit nicht von der Straße abgekommen wären. Seine Geschwindigkeit muss man schließlich auch seinen persönlichen Fähigkeiten anpassen.

Zitat:
Defekt am Fahrzeug, Wildtiere, Gesundheitsprobleme usw usw...


Darauf gab es offenbar nicht den geringsten Hinweis, so dass nur die "nicht angepasste Geschwindigkeit" übrig geblieben ist. Dass es auf andere Ursachen nicht den geringsten Hinweis gab liegt letztlich auch daran, dass Du die Aussage verweigert hast. Wenn Du jetzt nach einer Aussageverweigerung einen anderen Grund (z.B. Wildtiere) nachschiebst, dann wird das jetzt wahrscheinlich als Schutzbehauptung gewertet.

Außerdem hast Du die Aussage nicht wirklich verweigert. Schließlich hast Du gesagt, dass es keine Fremdbeteiligung gegeben hat und Dich damit selbst belastet.

Und den wahren Grund willst Du offenbar nicht nennen, weil der möglicherweise zu einer noch höheren Strafe führen würde.

Zitat:
1Punkt + ~130€ Bußgeld


145€ zzgl. 28,50€ Gebühren + 1 Punkt

Zitat:
Es geht mir hier nicht direkt um die Strafe an sich (1Punkt + ~130€ Bußgeld) sondern darum ob die ganze Sache an sich überhaupt so rechtens ist da sie ja auf keinerlei Grundlage (messungen, spurenanalyse etc) basiert.


Du bist von der Straße abgekommen. Das reicht als Grundlage, wenn es keinen Hinweis auf eine andere Ursache gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von BoesewichtUni58):
Die angesprochene Kurve kann auch ein sicherlich ungeübter Motorradfahrer mit 100kmh abfahren ohne Probleme.


Anscheinend nicht. Weil den Gegenbeweis hast du ja geliefert.

Zitat (von BoesewichtUni58):
Mir würden hier spontan zich andere Gründe einfallen weshalb der Unfall zu stande gekommen sein könnte.


Es geht nicht darum, wie der Unfall zu Stande gekommen sein könnte, sondern wie er zu Stande gekommen ist.

Zitat (von BoesewichtUni58):
Defekt am Fahrzeug, Wildtiere, Gesundheitsprobleme


Lässt sich ja alles nachweisen. Gibt es aber für alles keine Beweise. Also war das alles wohl nicht der Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

@BoesewichtUni58

Du kannst die Bußgeldstelle bitten, dass sie den Tatvorwurf ändert, weil der Unfall nicht wegen unangepasster Geschwindigkeit sondern wegen Unaufmerksamkeit passiert ist. Das wurde hier im Forum schon öfters vorgeschlagen und es hat meist geklappt, z.B.: Klick mich


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BoesewichtUni58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Außerdem hast Du die Aussage nicht wirklich verweigert. Schließlich hast Du gesagt, dass es keine Fremdbeteiligung gegeben hat und Dich damit selbst belastet.


Ich hab lediglich gesagt dass keine andere Person beteiligt war.
Das schließt einen technischen Defekt genauso wenig aus wie Wildtiere.


Zitat (von hiphappy):
Lässt sich ja alles nachweisen. Gibt es aber für alles keine Beweise. Also war das alles wohl nicht der Grund.


Wie soll ich denn nun nachweisen das ich einen technischen Defekt hatte? Es wurde ja keinerlei Gutachten erstellt.
Nur weil ich unter Schock im Krankenwagen! nicht weiter Aussagen wollte kann das doch wohl schlecht bedeutet dass ich nun Schuld bin?

Und nur hypotetisch, ist das leider nicht korrekt. Ich kann auch nicht nachweisen dass vor mir Wildtiere über die Fahrbahn liefen....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Der Tatvorwurf ist nicht beweisbar, weswegen ich Einspruch einlegen würde. Unfallursächlich könnte auch ein Fahrfehler oder eine Unkonzetriertheit gewesen sein. Siehe auch den Beitrag von Uwe Mettmann und den verlinkten Thread.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BoesewichtUni58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):


Danke für alle Antworten.
Um hier mal die Geschichte zu Ende zu erzählen.
Es gab eine Verhandlung zu meinem Fall.
Es gab keinerlei Beweise Gutachten oder sonstige Unterlagen der Gegenseite außer ein paar Fotos der Polizisten des Unfallorts.
Die Verhandlung hat keine 10 Minuten gedauert da es nichts gab was hätte belegen können, dass hier eine nicht angepasste oder überhohte Geschwindigkeit vorgelegen hätte.
Fall wurde deshalb auch direkt geschlossen und der Steuerzahler darf diese Verschwendung von Zeit und Personal bezahlen.

In meinen Augen absolut lächerlich dass sowas überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Alles Kosten die man hätte anders sinnvoller investieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen