Umschreibung abgel. TX-Führerschein oder gültiger CA-Führerschein?

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go496510-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschreibung abgel. TX-Führerschein oder gültiger CA-Führerschein?

Guten Tag,

eine simple Frage zu einem kontroversen Thema:

Meine US-Amerikanische Frau hat ihren Führerschein in Texas „gemacht" (also gelernt und geprüft). Den Führerschein hat sie auch noch (physisch vorliegend), allerdings ist er seit 2015 abgelaufen. Hier anzumerken ist, dass sie von der texanischen Drivers License Division einen Ausdruck hat, dass ihr Status immer noch „eligible" (zulässig) ist.

Sie hat dann in Kalifornien gelebt und musste ihren Führerschein dort umschreiben lassen (wie eben jetzt auch in Deutschland). Diesen hat sie auch noch (physisch vorliegend) und er ist auch noch gültig (nicht abgelaufen).

Texas ist gem. Anlage 11 zur FeV ein „gleichwertiger Staat", wonach sie den texanischen Führerschein einfach umschreiben lassen kann.

Um den kalifornischen Führerschein umzuschreiben, müsste sie noch die theoretische und praktische Prüfung ablegen, da Kalifornien kein „gleichwertiger" Staat ist.

Jetzt die Frage:

Kommt es nun darauf an, a) wo der Führerschein tatsächlich (zuerst) erlangt/erlernt wurde, was Sinn macht, oder b) wo der aktuell gültige Führerschein ausgestellt wurde?

Wird der/die Beamte/in es verstehen, dass der kalifornische Führerschein nur ein umgeschriebener Führerschein ist und ergo akzeptieren, dass sie den Führerschein aber eben, wie auch im Sinne des Gesetzes, in Texas gemacht hat (dessen Führerschein zwar abgelaufen aber die Faherlaubnis ja wie o.g. noch gültig ist)?

Ich hoffe auf § 31, Abs. 3, S. 2, in dem es heißt: „(3) Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. *Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.* Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen."

Hier würde o.g. Ausdruck natürlich helfen. Außerdem steht in dem Absatz auch nicht, dass der vorgelegte Führerschein gültig sein muss.

Wie ist Eure Erfahrung hierzu bzw. mit welcher Variante sollte sie an die Sache rangehen?

Vielen Dank,
René

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Außerdem steht in dem Absatz auch nicht, dass der vorgelegte Führerschein gültig sein muss.


Du verwechselst hier Fahrerlaubnis mit Führerschein. Das sind rechtlich verschiedene Dinge.

Ob in den TX oder CA die Fahrerlaubnis erlischt, wenn der Führerschein abgelaufen ist, ist mir nicht bekannt. Der Status "eligible" deutet für mich jedoch darauf hin, dass das nicht so ist.

Daneben kann es sein, dass die TX Fahrerlaubnis erlischt, wenn sie in eine CA umgetauscht wurde. Ob das der Fall ist, ist mir jedoch ebenfalls nicht bekannt.

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#2
 Von 
go496510-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe Führerschein und Faherlaubnis eben gerade nicht verwechselt. Der Führerschein ist nicht gültig, die Fahrerlaubnis aber eben schon. Das ist ja gerader DER Knackpunkt meiner Argumentation.

„Der Antragsteller muss den Besitz der ausländische Fahrerlaubnis durch einen Führerschein nachzuweisen."

Dass der Führerschein gültig sein muss steht ja genau nicht da. Deshalb steht danach im nächsten Satz ja auch, dass die Gültigkeit der Fahrerlautbnis erklärt werden muss, nicht die des Führerscheins.

Da die eligibility, wie beschrieben, heute festgestellt ist, ändert ja offensichtlich der kalifornische Führerschein diesen Umstand nicht (würde auch gar keinen Sinn machen).

Einfach noch ein zweites Mal durchlesen ist mein Vorschlag, dann ist es vielleicht klarer.

0x Hilfreiche Antwort


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