Hallo
Vorneweg- nein, nicht mir ist dies passiert. Ich hörte es von einem Bekannten und frage aus reinem Interesse.
Mein Bekannter wollte auf einer Hauptstraße rückswärts einparken. So wie ich es verstanden habe, waren dort am rechten Fahrbahnrand Parkmarkierungen in Fahrtrichtung. Die erste Markierung war leer, so dass er theoretisch einfach nur rückwärts fahren musste ohne stark nach links aus zu scheren.
Eine Dame kam wohl von hinten und überholte meinen Bekannten. Diese hat sich aber so sehr verschätzt, dass sie nach dem Überholvorgang nicht ausreichend nach links eingelenkt hat. Sie fuhr also zu weit rechts nach dem Überholen und streifte dabei dann ein parkendes Auto weiter vorne am rechten Fahrbahnrand. Das Fahrzeug meines Bekannten ist natürlich nicht berührt worden. Trotzdem wurde er verwarnt. (35 €)
Ist mein Bekannter tatsächlich daran Schuld, dass jemand anderes nach einem missglückten Überholen (oder vorbeifahren) in ein parkendes Auto fährt? Er war ja eigentlich nicht mal beteiligt.
Rückwärts eingeparkt, anderer VT baut Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich kann nicht erkennen, warum er die 35€ zahlen muss.
Hallo,
und ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem rückwärts Einparken und dem Unfall.
Wenn es zwischen dem Bekannten und der Überholerin gekracht hätte, oder wenn sie nach links ausgewichen wäre, ja dann hätte sie behaupten können er wäre nach vorne gefahren etc.
Sie ist aber nach dem Überholen nach rechts abgekommen, das ist ein komplett anderes Fahrmanöver und allein ihre Schuld; da gibt es nicht mal was Betriebsgefahr und so..
Stefan
PS: Bezüglich der 35 Euro vermute ich mal wieder ein "Stille Post"-Missverständnis. Was wurde denn genau vorgeworfen?
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Das weiß ich leider nicht aber er hat mir die Unfallmitteilung der Polizei gezeigt. Dort steht auch 35 € Bußgeld. An die Zeichnung kann ich mich grad nicht erinnern. Aber danke, ihr bestätigt meinen Gedankengang!
Die 35€ sind wahrscheinlich für den Auffangtatbedtand BKatNr. 1.4 durch außer acht lassen der erforderlichen Sorgfalt jemand anderen geschädigt.
Wenn der Bekannte sich keiner Sculd bewusst ist, sollte er die 35€ übrigens nicht bezahlen, sondern Einspruch einlegen.
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