LKW Führerschein - ärztliche Untersuchung ü50

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)
LKW Führerschein - ärztliche Untersuchung ü50

Ich habe die Fahrerlaubniss der Klasse 2 (keine Ahnung, was das jetzt in den neuen Klassen ist) - als Führerschein den "rosa Lappen" - gehe jetzt aber auf die 50 zu.

Dementsprechend muss ich mich ja demnächst arztlich untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis zu behalten.

Weiß hier jemand, wie die Vorgehensweise sein muss? Wer kann die Untersuchung machen (Hausarzt?)? Wer muss informiert werden? Muss der Führerschein dann neu ausgestellt werden?

Gruß

Connlon

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von connlon):
Ich habe die Fahrerlaubniss der Klasse 2 (keine Ahnung, was das jetzt in den neuen Klassen ist) - als Führerschein den "rosa Lappen" - gehe jetzt aber auf die 50 zu.

Dementsprechend muss ich mich ja demnächst arztlich untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis zu behalten.

Weiß hier jemand, wie die Vorgehensweise sein muss? Wer kann die Untersuchung machen (Hausarzt?)? Wer muss informiert werden? Muss der Führerschein dann neu ausgestellt werden?

Gruß

Connlon


Möglich, dass Dein Hausarzt das machen kann, wenn er ein Gerät für den Sehtest hat, ansonsten einfach nachfragen, Dein Hausarzt kennt ansonsten wohl Kollegen, die die Untersuchung machen.

Vorgehensweise:

1. Ärztliche Untersuchung machen (bekommst nen Zettel davon)
2*. Wenn gewerblich und der letzte Kurs für die Weiterbildung gemäss BKrFQG demnächst ansteht, diesen direkt mit machen (bekommst nen Zettel davon)
3. Mit dem / den Zettel(n) zur Führerscheinstelle und die Verlängerung beantragen
4. Nach xx Wochen den neuen Führerschein abholen.

* Falls Du gewerblich fährst, sieh zu, dass Du die 5 Jahrestermine der Weiterbildung und der ärztlichen Untersuchung unter einen Hut bekommst.
Also entweder den Weiterbildungskurs vorziehen, dass lohnt sich aber nur, wenn der im nächsten Jahr fällig wäre, oder bei der nächsten Weiterbildung die ärztliche Untersuchung nochmal mitmachen, sonst darfst Du dir nämlich 2 mal in diesen 5 Jahren einen neuen Führerschein besorgen.

-- Editiert von spatenklopper am 01.08.2018 12:54

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