Konsequenzen bei Verzicht auf Angabe von Krankheiten für den Erwerb vom Klasse B Führerschein?

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
deltalpha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen bei Verzicht auf Angabe von Krankheiten für den Erwerb vom Klasse B Führerschein?

Hallo,
Ich habe mich soeben in einer Fahrschule angemeldet und habe alle notwendigen Unterlagen für die Ordungsamt Fahrerlaubnisbehörde erhalten. In diesen Unterlagen steht unter anderem Folgendes:

Die Beantwortung folgender Fragen ist freiwillig, sie liegt jedoch in Ihrem Interesse, da sonst bei Bekanntwerden von relevanten Gesundheitsbeeinträchtigungen [...] nach Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis deren Widerrruf gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Betracht kommt. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründen, kann anlassbezogen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden". Weiter steht die folgende Frage: „Haben Sie Krankheiten oder körperliche Leiden, welche Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können?".

Da ich Zuckerkrank bin bezieht sich diese Frage auf mich. Jedoch möchte ich nicht, wenn möglich, diese Frage beantworten, da ich gelesen habe dass solch ein ärztliches Gutachten bis zu 500€ kosten kann. Jedoch bin ich mir nicht sicher, welche Konsequenzen mir gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz drohen, sollte die Fahrerlaubnisbehörde über meine Krankheit herausfinden. Wird mir in dem Fall der Führerschein entzogen, muss ich ein ärztliches Gutachten bringen oder drohen mir keine Konsequenzen, da die Antwort auf diese Frage freiwillig ist? Gibt es möglicherweise sogar rechtliche Konsequenzen wenn ich diese Frage nicht beantworte und meine Krankheit herauskommt?

Ich bewerbe mich für den Führerschein im Landkreis Dresden, falls dies für Sie relevant ist.

Ich bedanke mich im vorraus für ihre Anworten.

-- Editiert von deltalpha am 27.07.2018 16:29

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen