Hallo,
Hoffe hier kann mir jmd weiterhelfen. Mir ist folgendes passiert.
Habe gestern am 24.07 jmd überholt und diese Person hat mich Angehupt .Bin erstmal langsamer geworden.
Habe im Rückspiegel geguckt aber die Person ist nicht wirklich langsamer geworden. Da ich nichts sonst bemerkt habe bin ich weitergefahren ( die Person hat keine weiteren Anzeichen gemacht das ich anhalten soll). Habe dann später bemerkt das ich zwei kleine Kratzer am Auto habe die ich vorher noch nicht kannte. Weiß jetzt nicht ob die davon sind. Am nächsten Tag bin ich zu Polizei gegangen und habe den Polizisten gefragt ob ich eine Anzeige habe, weil ich ja nicht sicher wahr ob ich jetzt Fahrerflucht begangen habe oder nicht. Er fragte halt warum und habe ihm das erklärt. Der Polizist meinte das keine Anzeige im System ist und das sich die Person wahrscheinlich nur so aufgeregt hat. Meine Frage ist also. Wenn die Person am 24 eine Anzeige gemacht hat sollte sie doch im am nächsten Tag im System stehen oder? Wenn nein wie lange brauch den sowas?
Danke schonmal im vorraus für die Kommantare.
Lasst bitte kommentare wie "Warum bist du nicht einfach angehalten?". Den diese Frage beschäftigt mich seit einer stunde danach schon
Hilfe zur möglichen Fahrerflucht
25. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2018 | 22:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe zur möglichen Fahrerflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Juli 2018 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wenn die Person am 24 eine Anzeige gemacht hat sollte sie doch im am nächsten Tag im System stehen oder?
Und wenn die Person die Anzeige erst am 30. macht, dann steht sie natürlich am 25. noch nicht im System.
Zitat:Lasst bitte kommentare wie "Warum bist du nicht einfach angehalten?".
Mich wundert eher, dass Du zur Polizei gegangen bist.
#2
Antwort vom 2. August 2018 | 18:48
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Mich auch. Insbesondere mit einer Schilderung wie hier ist die Fahrerflucht ja regelrecht gestanden.Zitat:Mich wundert eher, dass Du zur Polizei gegangen bist.
Ohne Polizeiakte hätte hingegen versucht werden können, den Unfall nicht bemerkt zu haben.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. August 2018 | 10:05
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatInsbesondere mit einer Schilderung wie hier ist die Fahrerflucht ja regelrecht gestanden. :
Warum?
Wem sollte er denn seine Daten zur Verfügung stellen, wenn der vermeidliche Unfallgegner ebenfalls keine Anstalten macht anzuhalten?
Zitatwenn die Person die Anzeige erst am 30. macht :
Dann liegt die Aussage von Nuok bereits vor.
#4
Antwort vom 5. August 2018 | 16:46
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Klar, wenn der andere auch nicht angehalten hat. Dann wird er es aber vermutlich auch nicht anzeigen.Zitat:Wem sollte er denn seine Daten zur Verfügung stellen, wenn der vermeidliche Unfallgegner ebenfalls keine Anstalten macht anzuhalten?
Wenn hingegen eine Anzeige erfolgt (ist), dann wird es dem TS schwer fallen ein Nichtbemerkthaben glaubhaft zu machen. Denn ganz offensichtlich hat er ja etwas bemerkt, sonst wäre er kaum selbst zur Polizei gegangen.
Stefan
#5
Antwort vom 5. August 2018 | 17:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Bis Dato kam nichts an und bei der Polizei liegt auch nichts von mir vor. Da ich ja nichts davon dafür unterschrieben habe und der Beamte gesagt hat das das einfach nur grundlos von den anderen gewesen sein kann. Zum "Schaden" ist nur zu sagen das mir vorher das nie aufgefallen ist. Hab mal mehrere gefragt und die sagen das hätte auch schon länger von früher her sein können.
Die Antworten haben mich schon mal weitergebracht und bedanke mich dafür.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
34 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten