Hertz Schadensersatzforderung - jedoch Schaden nicht verursacht und Zeugen dafür

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobi_911
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Hertz Schadensersatzforderung - jedoch Schaden nicht verursacht und Zeugen dafür

Hallo zusammen,

ich hatte mir einen Transporter von Hertz für einen Umzug gemietet und habe jetzt im Nachgang eine Schadensersatzforderung von Hertz erhalten. Der vermeintlich von mir verursachte Schaden lag jedoch bei Mietbeginn schon am Fahrzeug vor. Hertz argumentiert jetzt, dass dieser Schaden bisher nicht dokumentiert sei und ich diesen Schaden daher verursacht hätte.

Das besagte Fahrzeug war insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und hatte sehr viele Mängel und Schäden. Daher war es für mich als Laie schwer, alle Schäden auf dem Übergabebogen mit den Schäden am Fahrzeug abzugleichen. Eine Übergabe am Fahrzeug hat nicht stattgefunden. Ich hatte die ganze Zeit einen Zeugen an meiner Seite, der auch bestätigt, dass der vermeintliche Schaden bereits vor Abfahrt am Fahrzeug vorlag.

Hertz bezieht sich auf seine Mietbedingungen, dass man als Kunde für alle Schäden in der Mietdauer verantwortlich ist.

Ich habe Hertz bereits meine Ansichten erläutert und den Schadensersatzforderungen widersprochen.

Mich interessiert jetzt vor allem:
1) Wie wertvoll ist mein Zeuge, falls der Sachverhalt vor Gericht entschieden werden würde. Kann man dies dann als 2 gegen 1-Situation werten. Also ich und mein Zeuge gegen Hertz?
2) Was würde passieren, wenn ich Hertz meinen Widerspruch jetzt ignoriert und sich wieder auf seine Mietbedingungen stützt. Ich würde dann erneut die Begleichung der Schadensersatzforderung widersprechen. Wie würde dieser Kreislauf juristisch enden und kann ich als Kunde immer widersprechen, bis mir der Schaden eindeutig nachgewiesen wird?
3) Wie gut sind meine Chancen vor Gericht? Haben Sie da bereits Erfahrungsberichte? Solche Methoden von Autovermiertungen sind ja nicht neu.
4) Und wie teuer wäre eine juristische Vertretung durch einen Anwalt ungefähr. Die streitbare Schadenshöhe liegt bei 662 €.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Einschätzungen
Tobias

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Haftungsausschluss (im Sinne einer Vollkasko) war nicht vereinbart?

Zitat (von Tobi_911):
Wie wertvoll ist mein Zeuge, falls der Sachverhalt vor Gericht entschieden werden würde. Kann man dies dann als 2 gegen 1-Situation werten. Also ich und mein Zeuge gegen Hertz?


Kommt auf die Glaubwürdigkeit an. 2 zu 1 heißt erstmal nix.

Zitat (von Tobi_911):
Was würde passieren, wenn ich Hertz meinen Widerspruch jetzt ignoriert und sich wieder auf seine Mietbedingungen stützt. Ich würde dann erneut die Begleichung der Schadensersatzforderung widersprechen. Wie würde dieser Kreislauf juristisch enden und kann ich als Kunde immer widersprechen, bis mir der Schaden eindeutig nachgewiesen wird?


Irgendwann kommt sicherlich ein Mahnbescheid vom Gericht. Dem kann man widersprechen, dann gibt es ein Verfahren.

Zitat (von Tobi_911):
Wie gut sind meine Chancen vor Gericht? Haben Sie da bereits Erfahrungsberichte? Solche Methoden von Autovermiertungen sind ja nicht neu.


Kommt auf die Glaubwürdigkeit an. Sicherlich auch auf die Unterlagen . Wenn dort schon eine Reihe Vorschäden an und um die Stelle vermerkt waren... Entsprechend wäre auch das Schadensgutachten zu überprüfen.

Zitat (von Tobi_911):
Und wie teuer wäre eine juristische Vertretung durch einen Anwalt ungefähr. Die streitbare Schadenshöhe liegt bei 662 €.


Gibt diverse Anwalts- und Prozesskostenrechner. Liegt irgendwo zwischen 0 Euro wenn man gewinnt und 1500 Euro wenn man auch in der zweiten Instanz verliert.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte die ganze Zeit einen Zeugen an meiner Seite, der auch bestätigt, dass der vermeintliche Schaden bereits vor Abfahrt am Fahrzeug vorlag.


Mehr als diese Aussage gibt es nicht? Was für ein Schaden steht denn überhaupt im Raum?
Eine solche Zeugenaussage kann auch vor Gericht schnell zerrissen werden, und dann steht man mit leeren Händen da. Denn gerade wenn du darlegst, dass das ganze Auto in schlechtem Zustand war, ist es fraglich, dass sich der Zeuge genau an diese eine Schramme erinnert.

Zitat:
Hertz bezieht sich auf seine Mietbedingungen, dass man als Kunde für alle Schäden in der Mietdauer verantwortlich ist.


Ein Übergabeprotokoll, auf welchem der Schaden noch nicht vermerkt ist wurde vor Mietbeginn unterschrieben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tobi_911
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein tieferer Schratzer im rechten Kottflügel steht im Raum.
Mein Zeuge und ich haben uns vor der Abfahrt bei Mitbeginn genau über diesen Schaden unterhalten und deshalb kann das Bestehen dieses Schadens bei Abfahrt genau bestätigt werden.
Das Problem ist, dass wir auf dem Übergabebogen eine Markierung an der Stelle gesehen haben und diese Markierung diesem Schaden am Kottflügel zugeordnet haben. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wurde dann behautet, dass diese Markierung auf dem Übergabebogen einen anderen Schaden darstellen sollte. Dieser Schaden ist/war allerdings so gering, dass dieser uns bei Mietbeginn gar nicht aufgefallen ist.

Daher behauptet Hertz, dass der Schaden am Kottflügel bei Mietbeginn nicht in deren EDV eingetragen war und der Schaden bei Abgabe eben bestanden hat und ich diesen auch verantworten müsste. Hätte ich den Schaden verursacht, würde ich die Verantwortung für diesen Schaden natürlich auch übernehmen.
Aber ich und mein Zeuge sind uns alsolut sicher, dass dieser Schaden am Kottflügel schon bei Mitbeginn bestanden hat und dass wir von Hertz betrogen werden. Und das möchte ich nicht mit mir machen lassen und es muss jawohl mein Recht sein, mich gegen die Schadensersatzforderung zu wehren, wenn ich den Schaden nicht verursacht habe. Der Zeuge würde den gesamten Verlauf und die fehlende Übergabe auch bestätigen.

Ein Übergabeprotokoll bzw. einen Mietvertrag (war beides in einem) habe ich unterschrieben. Eine Übergabe am Fahrzeug wurde nicht durchgeführt. Aufgrund der zahlreichen und schlecht sowie uneinheitlichen Dokumentation der Schäden war eine eindeutige Schadenszuordnung für mich als Laien nicht möglich. So konnte es zu diesem Streittfall kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Wie wurde das Fahrzeug zurückgegeben?

Wann wurden Sie von dem Schaden unterrichtet?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tobi_911):
Aufgrund der zahlreichen und schlecht sowie uneinheitlichen Dokumentation der Schäden war eine eindeutige Schadenszuordnung für mich als Laien nicht möglich.

In Zeiten wo jeder Sch*** per Smartphone fotografiert wird, sollte man eine entsprechende Dokumentation mit Fotos hinbekommen.

Dann kann man später ganz in Ruhe die "vorher / nachher" Version ansehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tobi_911
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Fahrzeug wurde bei der Abgabe persönlich übergeben.
Gleich bei der Abgabe wurde ich auf den vermeintlichen Schaden angesprochen und sollte diesem direkt begleichen.
Ich habe den Anschuldigungen sofort widersprochen und bekräftigt, dass ich diesen Schaden nicht verursacht habe.
Die Diskussion führte zu keinem Ergebnis und ich bekam nach ca. 2 Wochen Post von Hertz.
Auffällig war dabei, dass ich zuerst einen Brief von der Abgabe-Filiale bekommen habe, der auch recht schlampig geschreiben war und formal sehr merkwürdig wirkte. Zum Beispiel stand in dem Schreiben nichts von einer Zahlungsfrist usw.
Als ich die Schadensersatzforderung aus diesem Schreiben widersprochen hatte, habe ich nach 4 Wochen eine Mail mit fast demselben Inhalt von der zentralen Hertz-Schadensersatz-Abteilung erhalten. Dieses Mal mit Zahlungsfrist, Fotos vom Schaden, usw.
Es wirkte für mich so, dass erst der Filialleiter des Abgabe-Standorts das Geld aus dem vermeintlichen Schaden abkassieren wollte. Als er gemerkt hat, dass ich mich dadurch nicht einschüchtern lasse und nicht zahlen werde, hat er den Fall erst an die "professionelle" Schadens-Abteilung von Hertz gegeben. Das ist doch nicht normal oder?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten :)

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen