Führerschein Start - MPU im Vorhinein?

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
zantoo5
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein Start - MPU im Vorhinein?

Hey leute,

Ich möchte gerne einen Führerschein machen. ( habe im Moment nur den Mofa Lappen)

Nun hatte ich schon zweimal mit der
Polizei zu tun wegen cannabis.

Ich habe schon des öfteren gelesen das Leute ohne Führerschein trotzdem einen vermerk bezüglich einer mpu bekommen haben und wenn sie einen Führerschein beginnen, dann kurz vor der Prüfung eine mpu machen müssen.

Wie bekomme ich raus ob ich auch eine mpu machen muss wenn ich mit dem Führerschein anfange?

Oder habe ich da totalen Blödsinn gelesen?

Angenommen ich hab einen vermerk, hätten die sich dann nicht schon wegen dem Mofa Lappen gemeldet?

Eine Anzeige war vor dem Mofa Schein, eine danach. Beide Male hat keiner was dazu gesagt das ich noch am Straßenverkehr teilnehme.

Bin ich total falsch informiert oder wie ist die Lage diesbezüglich?

Vielen Dank für jede Antwort

Gruß Zanto

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von zantoo5):
Wie bekomme ich raus ob ich auch eine mpu machen muss wenn ich mit dem Führerschein anfange?
Durch Nachfrage bei der örtlichen Führerscheinstelle. Dazu am besten telefonisch (oder je nach Örtlichkeit via Internet) einen Termin zur Einsicht in die Führerscheinakte verinbaren.

Zitat (von zantoo5):
Angenommen ich hab einen vermerk, hätten die sich dann nicht schon wegen dem Mofa Lappen gemeldet?
Nein, weil die Mofaprüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist.

Zitat (von zantoo5):
Polizei zu tun wegen cannabis.
Wenn wir jetzt wüssten was genau passiert ist, dann könnten wir die Situation vielleicht einschätzen. Grundsätzlich halte ich eine MPU aber für eher unwahrscheinlich. Ein ärztliches Gutachten würde ich aber nicht ausschließen. Kommt aber, wie gesagt, drauf an was genau passiert ist.

-- Editiert von Demonio am 09.10.2018 09:14

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Aus 8/2017:

Zitat (von zantoo5):
Mich hat heute die Polizei angerufen und mir mitgeteilt das ich eine anzeige habe weil ich angeblich 57g Cannabis in 5 "käufen" von Oktober bis Februar gekauft habe, nun wurde ich aber im Mai schon für eine andere tat von August letzten Jahres bis November verurteilt... da waren es 115G.


Bei den Mengen könnten Sie als Händler gelten (anscheinend aber nicht, da Die "nur" Geldstrafen zahlen müssten, wenn ich das recht in Erinnerung habe) oder halt als regelmäßiger/stärker Konsument. Da könnte man schon auf die Idee kommen nachzuprüfen, ob Sie immer noch kiffen..

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
zantoo5
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von zantoo5):
Durch Nachfrage bei der örtlichen Führerscheinstelle. Dazu am besten telefonisch (oder je nach Örtlichkeit via Internet) einen Termin zur Einsicht in die Führerscheinakte verinbaren.

-- Editiert von Demonio am 09.10.2018 09:14


Vielen Dank für deine Antwort. Wenn in den Akten nichts drinn steht, ist dann dann "verbindlich"? Oder kann es trotzdem sein das ich eine mpu bei Führerschein Start machen muss?

Gruß Zanto

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn in den Akten nichts drinn steht, ist dann dann "verbindlich"? Oder kann es trotzdem sein das ich eine mpu bei Führerschein Start machen muss? Und darauf sollten die Leute von der Führerscheinstelle wie kommen? Einfach mal logisch denken - eine leere Akte kann kein MPU-Grund sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nachtrag: Cannabis außerhalb des Verkehrs führt ohnehin nicht zur MPU, allenfalls zum ärztlichen Gutachten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zantoo5
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn in den Akten nichts drinn steht, ist dann dann "verbindlich"? Oder kann es trotzdem sein das ich eine mpu bei Führerschein Start machen muss? Und darauf sollten die Leute von der Führerscheinstelle wie kommen? Einfach mal logisch denken - eine leere Akte kann kein MPU-Grund sein...


Vielen Dank.
Logisch denken hilft einem oft nicht weiter in unserem unlogisch System.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - daß auf der Führerscheinstelle keine Spiritisten sitzen, die per übersinnlicher Botschaft von Ihren Btm-Verurteilungen erfahren, hätte man sich schon denken können...

-- Editiert von muemmel am 23.10.2018 19:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
eine leere Akte kann kein MPU-Grund sein...
Die Akte wird aber nicht leer sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zantoo5
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von muemmel):
eine leere Akte kann kein MPU-Grund sein...
Die Akte wird aber nicht leer sein.


Wer weiß, mein Anwalt sagte damals das es keinen Hinweis auf einen vermerk an die Führerscheinstelle gibt. Und ich habe auch keine Angaben zum Konsum o. Ä. Gemacht. Und von der genannten Menge habe ich auch einiges an Freunde weitergegeben was auch vor Gericht erwähnt wurde.

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Die Polizei wird, weil sie dazu verpflichtet ist, eine entsprechende Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde gemacht haben. Diese landet dann in der Führerscheinakte. Gibt es noch keine Führerscheinakte, dann wird eine angelegt.

In der Ermittlungsakte der Strafsache gibt es keinen Hinweis, weil das zwei verscheidene Verfahren sind, und die Meldung an die Führerscheinstelle mit dem Ermittlungsverfahren nichts zu tun hat.

Konsumangaben sind für eine Meldung an die Führerscheinstelle nicht erforderlich.

Kann es sein, dass der Anwalt ein Strafverteidiger ist, was bei einem Strafverfahren ja auch sinnvoll ist, vom Fahrerlaubnis- und Verwaltungsrecht aber keine Ahnung hat?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zantoo5
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):

Kann es sein, dass der Anwalt ein Strafverteidiger ist, was bei einem Strafverfahren ja auch sinnvoll ist, vom Fahrerlaubnis- und Verwaltungsrecht aber keine Ahnung hat?


Das kann gut sein, ich werd heute mal bei der Führerscheinstelle anrufen.

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