Fahrerflucht mit 1,7 Promille

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hanebüchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht mit 1,7 Promille

Hallo zusammen,

ich bin mit 1,7 Promille Auto gefahren und habe auf dem Weg nach Hause Schilder kaputt gefahren. Es entstand ein Sachschaden von 1500 Euro. Ich bin ohne mich um die Schilder zu kümmern, nach Hause gefahren und habe mich schlafen gelegt. Die Polizei hat dann später in der Nacht geklingelt und sie haben mich mitgenommen zur Blutabnahme. 1,7 Promille und das Auto hat einen Schaden von 2500 Euro.
Was kommt jetzt auf mich zu? Werde ich eine MPU machen müssen mit Abstinenznachweis? Kann ich mit den Abstinenznachweisen jetzt schon anfangen trotz warscheinlicher 6monatiger Sperrfrist? Sollte ich mir einen Anwalt holen? Kann ich gegen die "Berechnung" der Polizei noch vorgehen? Die haben mir zwei mal Blut abgenommen und dann haben sie den Wert auf 1,7 gerechnet.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

PS: Ich bin nicht auf den Führerschein angewiesen und bin das erste Mal auffällig mit Alkohol im Straßenverkehr geworden. Ansonsten nur 1-2 Punkte für zu schnell fahren. Ich bin 22 Jahre alt. NRW.




-- Editiert von Hanebüchen am 09.07.2018 12:57

-- Editiert von Hanebüchen am 09.07.2018 13:04

-- Editiert von Hanebüchen am 09.07.2018 13:06

-- Editiert von Hanebüchen am 09.07.2018 13:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Erst mal wäre festzustellen, ob für dich der §315c StGB oder "nur" der §316 greift. Die entsprechenden Höchststrafen nach diesen Paragraphen stehen mit drin.
Ob du dir einen Anwalt sucht, musst du selbst wissen. Es gibt auch Pflichtverteidiger, wenn es um derartige Verstöße geht. Zur Not bekommst du also einen vom Gericht zugeteilt.

Eine MPU musst du nicht machen, Die wäre nur fällig, wenn du wieder einen Führerschein haben willst. Da das aber in absehbarer Zeit sowieso nicht passieren wird (das Haben, nicht das Wollen), musst du dich darum erst mal noch nicht kümmern.

Tja, was tun, war die Frage.
Du wirst natürlich den angestellten Sachschaden zahlen müssen.
Was du mit deinem Auto machst, ist deine Sache (nur fahren geht natürlich nicht mehr).
Gegen das Ergebnis vorzugehen (wie denn?) scheint mir ziemlich aussichtslos. Dass sogar zwei mal genommen wurde (sicherlich nicht von der Polizei, sondern vom einem Arzt), spricht ja wirklich dafür, dass man diesem vorgebeugt hat.

Meine Empfehlung wäre, dass du dich erst mal mit den Ursachen des Vorfalls auseinandergesetzt hast. Wenn du irgendwann erkennst, dass du froh und dankbar sein kannst, nur ein paar Schilder erwischt zu haben, wäre viel gewonnen. Das wird sowohl im Strafverfahren als auch eventuell bei einer späteren MPU positiv ankommen.

Wenn deine Frage hingegen eher darauf abzielt, wie du möglichst schnell wieder einen Führerschein bekommst: Nee, im Moment scheint es mir sehr erstrebenswert, dass du keinen hast - da sage ich mal gar nichts dazu.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn deine Frage hingegen eher darauf abzielt, wie du möglichst schnell wieder einen Führerschein bekommst....


Auch das lässt sich relativ einfach beantworten.

1. Warten bis Post kommt
2. Warten bis die Sperrfrist (min. 6 Monate) vorbei ist.
3. Antrag auf Wiedererteilung stellen.
4. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) nicht automatisch die MPU angeordnet haben, wird sie dies spätestens mit Ihrem Antrag tun.
5. In der Anordnung zur MPU steht auch, was sonst noch von Ihnen gefordert wird (Abstinenznachweise, etc...)
6. MPU bestehen, sonstige Auflagen erfüllen und dann gibt es die Fahrerlaubnis zurück.

Es kann sein, dass die FEB die MPU Anordnung quasi umgehend rausschickt, oder auch erst beim Antrag auf Wiedererteilung.
Vorarbeiten bringt wenig, da ohne Anordnung keiner weiß, was die FEB von Ihnen haben will.
Alles in Allem sollten sie in etwa die nächsten 10 - 12 Monate ohne selbstgeführtes führerscheinpflichtig Fahrzeug planen.

-- Editiert von spatenklopper am 09.07.2018 15:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Klar war das Verhalten, also unter erheblichem Alkoholkonsum zu fahren falsch. Mich würde dennoch interessieren wie die Polizei Ihnen die Fahrt nachweisen könnte. Nur das kaputte Fahrzeug und Ihr Zustand genügen dafür kaum. Ich gehe jedoch davon aus, dass man die Fahrt unmittelbar zugegeben hatte oder es Zeugen gab?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Es gibt auch Pflichtverteidiger, wenn es um derartige Verstöße geht. Zur Not bekommst du also einen vom Gericht zugeteilt.

Warum bei einer "popeligen" Unfallflucht unter Alkohol mit überschaubarem Sachschaden ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen sollte, müssten Sie aber mal erklären.

Zitat:
Werde ich eine MPU machen müssen mit Abstinenznachweis?

Wenn Sie einen neuen Führerschein haben wollen: Ja

Zitat:
Kann ich mit den Abstinenznachweisen jetzt schon anfangen trotz warscheinlicher 6monatiger Sperrfrist?

Zum einen wird die Sperrfrist länger als 6 Monate sein. Zum anderen haben die meisten MPU-Stellen ziemlich klare Vorstellungen, welche Nachweise sie gerne sehen wollen. Nachher haben Sie viel Geld vergeblich ausgegeben, wenn Sie jetzt mit (teuren) Nachweisen anfagen, die aber später bei der MPU nicht akzeptiert werden.

Zitat:
Sollte ich mir einen Anwalt holen?

Wenn die Beweislage klar ist: Nein.
An Fakten kann auch ein Anwalt nichts ändern. Und bei "Massen-Delikten" (was Staßenverkehrsangelegenheiten nun mal sind) kann ein Anwalt im Regelfall auch nicht so viel Strafmilderung herausholen, dass sich die Anwaltskosten amortisieren. Investieren Sie das gesparte Geld lieber in eine gute MPU-Vorbereitung, das lohnt sich meist mehr.

Zitat:
Kann ich gegen die "Berechnung" der Polizei noch vorgehen? Die haben mir zwei mal Blut abgenommen und dann haben sie den Wert auf 1,7 gerechnet.

Es ist üblich, 2x Blut im Abstand von ca. 30 min abzunehmen, wenn zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme längere Zeit vergangen ist. Man kann dann zurückrechnen, wie hoch der Promillewert zum Tatzeitpunkt war. Das ist ein seit Jahren anerkanntes Verfahren. Die Berechnung macht aber nicht die Polizei, sondern ein Rechtsmediziner. Und da die das häufiger machen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass da ein Fehler passiert, nicht so rasend hoch.

Ansonsten: Auf dem Eigenschaden am Auto bleiben Sie sitzen, den Fremdschaden wird zwar Ihre KfZ-Haftpflicht erstmal bezahlen, sich das Geld aber von Ihnen wieder zurückholen.
Wenn Sie entsprechend wortgewandt sind, können Sie im Anhörungsbogen den Satz unterbringen, dass Sie den Eigenschaden von X€ und den Fremdschaden von Y€ selbst tragen müssen, dadurch schon ziemlich gestraft sind und Sie deshalb um eine milde Strafe vom Gericht bitten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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