Fahrerflucht angeblich

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sonni1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht angeblich

Hallo, Folgende Situation... Ich fuhr mit dem Auto hinter einem Audi. Wir beide wollten auf die Hauptsache abbiegen , mussten aber erst halten. Aus Versehen rutschte mein Fuß von der bremse und mein Auto rollte kurz vor. Kam jedoch zum stehen. Ich bin auch ganz sicher, das andere Auto nicht berührt zu haben. Der andere fahrer stieg aus und sah sich sein Auto an. Ich blieb im Auto sitzen, denn er machte einen wütenden Eindruck.
Mit Handzeichen fragte ich, ob alles in Ordnung wäre. Er antwortete auf die gleiche Weise, er wüsste es noch nicht. Dieser Fahrer fuhr dann ca 2 m weiter, um sich sein Auto besser anschauen zu können. Dann untersuchte er sein Fahrzeug, auch mit einem Lappen... Ich habe wieder gefragt, ob etwas passiert wäre. Darauf hin gab mir der Mann sehr deutlich zu verstehen, es wäre alles Ok, nichts passiert. Wonach er in sein Auto stieg und weg fuhr. Ich blieb noch 5 Minuten dort stehen, wo es passiert ist, um sicher zu gehen, dass der Mann nicht zurück kommt und bin dann ebenso weiter gefahren.
Allerdings bekam ich später Besuch von der Polizei. Der Audi Fahrer erstatete Anzeige wegen Fahrerflucht. Was aber absolut nicht stimmt...
Meine Frage wäre, ob ich nun etwas zu befürchten habe.
Gruß

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie Ihre Version schlüssig beweisen können? Jedenfalls besser als der Anzeigenerstatter. Ansonsten kann man nicht vorhersagen wie es ausgehen könnte, falls es zum Prozess kommt.

Die Frage ist halt, was ist jetzt zu tun? Sie müssen einer Vorladung bei der Polizei keine Folge leisten und Sie müssen auch nichts aussagen. Das hat allerdings die Folge, dass nur das, was der Andere aussagt, in der Akte steht... Vielleicht wäre es am günstigsten, über einen Service wie z.b. bei frag-einen-Anwalt bzw beauftrage-einen-Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen und dann wenigstens zu wissen, was in der Akte steht, bevor man sich äußert.

-- Editiert von fb367463-2 am 11.08.2017 01:36

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von sonni1234):
Ich blieb noch 5 Minuten dort stehen, wo es passiert ist, um sicher zu gehen, dass der Mann nicht zurück kommt und bin dann ebenso weiter gefahren.
Allerdings bekam ich später Besuch von der Polizei. Der Audi Fahrer erstatete Anzeige wegen Fahrerflucht. Was aber absolut nicht stimmt...
Meine Frage wäre, ob ich nun etwas zu befürchten habe.
Gruß


Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht:

* Warum ist der Vordermann überhaupt ausgestiegen, wenn es keine Berührung gab? So ungewöhnlich ist es ja nicht, dass hinter einem ein Auto rollt und zum stehen kommt.

* Warum hast Du 5min gewartet, wenn es keine Berührung gab? Warum überhaupt warten? Warum 5min (völlig unsinniger Zeitraum für so einen Fall IMHO)?

Egal, auch wenn Du das Fahrzeug ggf. berührt haben solltest und der Unfallgegner Dir signalisiert hat, dass es nichts zu besprechen gäbe, ist es schon mal keine Unfallflucht - immerhin ist ER ja weggefahren und nicht Du.

Ich würde also wahrheitsgemäß aussagen, dass es einen Zwischenfall mit dem entsprechenden Fahrer gab; dieser jedoch auf Deine Nachfrage geäußert hat, es wäre alles okay und sich danach entfernt hat und Du damit die Angelegenheit für erledigt gehalten hast. Wenn überhaupt, hat sich der Unfallgegner nach 142 StGB strafbar gemacht, weil er sich ja entfernt hat, bevor Du Feststellungen zum evtl. Schaden an seinem Fahrzeug machen konntest. Zudem kommt dann noch der Tatbestand einer falschen Verdächtigung ins Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen