Fahrerflucht + Personenschaden

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kawastor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht + Personenschaden

Auf meinem täglichen Weg von der Schule nach Hause, bemerkte ich einen Transporter, der bei 80km/h auf einer Landstraße so dicht auffuhr, dass ich schon leicht Panik bekam. Ich signalisierte ihm daraufhin per Handzeichen einen gewissen Sicherheitsabstandt einzuhalten, jedoch ignorierte er mich.
Er startete einen Überholvorgang ohne Blinker oder sonstige Anzeichen eines Überholmanövers und rammte dabei den hinteren Teil meines Motorrads so stark, dass ich leicht die Kontrolle verlor, seitlich mit dem Transporter (welcher den Überholvorgang nach dem Zusammenstoß nicht beendete) kolliederte, ich die Kontrolle über mein Gefährt nun endgültig verlor und schwer stürzte. Ich schlitterte dann einige Meter über die Straße und in einen Straßengraben. Der Transporter beging Fahrerflucht.
Aufgrund meiner Schutzkleidung erlitt ich "nur" einen Beinbruch und ein Schleudertrauma (+Abschürfungen an beiden Beinen) und wurde 5 Tage im Krankenhaus behandelt. Hinzu kommen noch Behandlungen beim Physiotherapeuten, jedoch kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen wie lang.
Auch in der Schule werde ich länger ausfallen, da unser altes Schulgebäude keinen Fahrstuhl besitzt und es mir bis jetzt noch nicht möglich ist zu laufen geschweige denn Treppen zu steigen.
Folgende Sachschäden sind entstanden:
Motorrad=Totalschaden; Motorradjacke, Helm und Motorradschuhe kaputt; Jeanshose und Pullover kaputt (im Krankenwaagen zerschnitten); Handy zerstört; Schulranzen + 2 Bücher stark beschädigt
Da an diesem Tag glücklicherweise viele Autofahrer auf der sonst so unbefahreren Strecke fuhrern, hatte ich ausreichend Zeugen + eine Identifikation des Nummernschilds. Eine Frau meinte sogar, der Transporter hätte sie mit einer enormen Geschwindigkeit bereits einige Meter zuvor mitten auf einem unbeschrankten Bahnübergang überholt und er soll ihm Dorf auch schon für seinen mörderischen Fahrstil bekannt sein.
Die Polizei konnte den Täter somit ermitteln und meine Eltern zeigten ihn an.
Nun zu meiner Frage:
Mit welchen Konsequenzen hat der Täter zu rechnen?

LG F

-- Editiert von Kawastor am 13.04.2018 12:52

-- Editiert von Kawastor am 13.04.2018 12:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Mit welchen Konsequenzen hat der Täter zu rechnen? Das kann Ihnen hier auch keiner sagen, denn keiner kennt seine Vorstrafen und sein Alter. Wenn ich jetzt mal annehme, er ist mindestens 21 und nicht vorbestraft, tippe ich mal auf eine Bewährungsstrafe plus 2 bis 3 Jahre FE-Entzug.
er soll ihm Dorf auch schon für seinen mörderischen Fahrstil bekannt sein. insofern hat er vielleicht schon andere Strafen kassiert oder auch gar keine FE mehr - das wirkt sich natürlich dann auch alles aus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Mit welchen Konsequenzen hat der Täter zu rechnen?


Das ist ganz schwer vorherzusagen und hängt auch sehr von den Zeugenaussagen ab.

Der Täter wird wahrscheinlich behaupten, dass er den Unfall gar nicht bemerkt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Kawastor,

erstmal das Wichtigste - wie geht es Dir? Ich hoffe, dass Du bald wieder genesen bist.

Zu deiner Frage:
Hier kommen mehrere Faktoren zusammen. Das dichte Auffahren, der Unfall, die Unfallflucht und die schwere Körperverletzung. Wenn alles mit Zeugen belegt werden kann, wird das eine empfindliche Strafe geben.

Aufgrund der Fahrweise kannst Du davon ausgehen, dass eine Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen oder vielleicht sogar eine Bewährungsstrafe verhängt wird. Das bedeutet einen Eintrag im Führungszeugnis und somit, dass der Unfallfahrer vorbestraft ist.

Desweiteren wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, gängig sind 6 bis 12 Monate. Wenn deine Schilderungen vor Gericht so bestätigt werden, dann wird wahrscheinlich eine längere Sperre verhängt werden. Ich tippe auf 18 bis 24 Monate. Wenn der Beschuldigte dann eine neue Fahrerlaubnis erlangen möchte, wird die Führerscheinstelle für mein Dafürhalten ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen, kurz MPU. Im Volksmund: er muss zum Idiotentest.

Zu guter Letzt wird seine Versicherung Dir den Sach- und Personenschaden, Schmerzensgeld etc. ersetzen, ihn aber im Innenverhältnis in Regress nehmen. Das heißt, dass er bis zu EUR 5000 an die Versicherung zurückzahlen muss. Dass diese ihm nebenbei wegen eines Verstoßes gegen seine Pflichten als Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigt, fällt da schon gar nicht mehr auf.

Alles Gute und schnelle Gesundheit!

Signatur:

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