Schönen guten Tag,
Wir haben für € 2.000,00 die Klimaanlage in unserem Auto erneuern müssen. Eine Woche nach Erneuerung der Klimaanlage ist uns eine Frau unter Missachtung eines Stoppschildes ins Auto gefahren. Der Gutachter hat ein Totalschaden festgestellt. Die Kosten für die Erneuerung der Klimaanlage hat er weder auf den Restwert angerechnet, noch in Aussicht gestellt, dass wir das wieder bekommen. Wie sind die Aussichten über den juristischen Weg?
Wir haben etwas erneuern lassen, was wir jetzt nicht nutzen können, aufgrund des Unfalls, dass müsste doch einzufordern sein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Lg Herr Weltz
Erstattung von Rechnung 1 Woche vor kfz unfall
6. August 2018
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Frage vom 6. August 2018 | 11:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung von Rechnung 1 Woche vor kfz unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. August 2018 | 08:19
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Sieht nicht gut aus. Die Klimaanlage wird wohl nicht in den Wert einberechnet werden, da sie bei Kauf des Autos nicht eingebaut war.
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#3
Antwort vom 8. August 2018 | 08:33
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Die Klimaanlage wird wohl nicht in den Wert einberechnet werden, da sie bei Kauf des Autos nicht eingebaut war.
Wo liest du das denn raus?
Hier ging es vielmehr um Reparatur eines defekten Teils. Diese steigert aber, wie Flo Ryan schon schrieb, nicht den Wert des Fahrzeugs. Das ist schlichtweg Pech bzw. ein Grund dafür, warum man bei älteren Fahrzeugen lieber eine "zeitwertgerechte" Reparatur, z.B. mit gebrauchten Teilen, durchführen sollte.
#4
Antwort vom 11. August 2018 | 10:43
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatSieht nicht gut aus. Die Klimaanlage wird wohl nicht in den Wert einberechnet werden, da sie bei Kauf des Autos nicht eingebaut war. :
Hast Du eine Glaskugel oder nennst Du Dich auch "Miss Orakel"?
Ansonsten hat "Flo" die richtige Antwort gegeben.
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