Auffahrunfall - eigene Schuld

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Novi07
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - eigene Schuld

Hallo

Folgender Sachverhalt.
A hat kurzzeitig nicht auf den Verkehr vor sich geachtet und ist B ins Auto gefahren.
A selber hat sich verletzt am Unfallort schien es B und dem Beifahrer C gut zu gehen. Sie konnten weiterfahren.
A erhielt nun einen Fragebogen bezüglich der Schuldanerkennung und fahrlässiger Körperverletzung nach Paragraph 229.
A telefonierte mit dem zuständigen Sachbearbeiter und der meinte der andere also B scheint sich auch verletzt zu haben deswegen werde A befragt. Man kann in dem Fall aber eher von leichten Verletzungen ausgehen.
A gibt alles zu und erklärt sich bereit gegen Einstellung des Verfahrens eine Geldstrafe zu zahlen. Soweit die Kreuze im Fragebogen.

Wenn B oder C nun Strafanzeige stellen (das könnte noch kommen meinte der Sachbearbeiter) was passiert A im schlimmsten Fall?
Und was passiert wenn er es nicht tut?


A ist bisher nicht vorbestraft.

Sollte A sich einen Anwalt nehmen? Eine Rechtsschutzversicherung liegt leider nicht vor.

Danke euch.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Da nun der Anhörungsbogen schon zurückgeschickt wurde, sollte A erstmal abwarten, was da kommt.

In der Regel werden die Verfahren wegen Körperverletzung bei leichten Verletzungen eingestellt, eventuell mit der Auflage ein Betrag zu zahlen.


Gruß

Uwe

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