Hallo
Folgender Sachverhalt.
A hat kurzzeitig nicht auf den Verkehr vor sich geachtet und ist B ins Auto gefahren.
A selber hat sich verletzt am Unfallort schien es B und dem Beifahrer C gut zu gehen. Sie konnten weiterfahren.
A erhielt nun einen Fragebogen bezüglich der Schuldanerkennung und fahrlässiger Körperverletzung nach Paragraph 229.
A telefonierte mit dem zuständigen Sachbearbeiter und der meinte der andere also B scheint sich auch verletzt zu haben deswegen werde A befragt. Man kann in dem Fall aber eher von leichten Verletzungen ausgehen.
A gibt alles zu und erklärt sich bereit gegen Einstellung des Verfahrens eine Geldstrafe zu zahlen. Soweit die Kreuze im Fragebogen.
Wenn B oder C nun Strafanzeige stellen (das könnte noch kommen meinte der Sachbearbeiter) was passiert A im schlimmsten Fall?
Und was passiert wenn er es nicht tut?
A ist bisher nicht vorbestraft.
Sollte A sich einen Anwalt nehmen? Eine Rechtsschutzversicherung liegt leider nicht vor.
Danke euch.
Auffahrunfall - eigene Schuld
12. September 2018
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Frage vom 12. September 2018 | 14:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - eigene Schuld
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. September 2018 | 15:13
Von
Status: Praktikant (563 Beiträge, 226x hilfreich)
Da nun der Anhörungsbogen schon zurückgeschickt wurde, sollte A erstmal abwarten, was da kommt.
In der Regel werden die Verfahren wegen Körperverletzung bei leichten Verletzungen eingestellt, eventuell mit der Auflage ein Betrag zu zahlen.
Gruß
Uwe
Und jetzt?
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