Auffahrunfall Fahrrad Auto

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Fahrrad Auto

Hallo zusammen,

Jemand ist mit dem Fahrrad auf dem Radweg gefahren und wollte dann nach links abbiegen, ist problemlos in den fließenden Autoverkehr gewechselt, um auf die Linksabbiegerspur zu kommen. Daraufhin bremst das vor ihm fahrende Auto plötzlich ab, da sich weiter vorne eine rote Ampel befindet. Der Autofahrer kommt mit ca. 3 Autolängen Abstand zum Vordermann zum stehen. Für den Radfahrer kam das sehr überraschend. Er hat zwar gesehen, dass gebremst wird, hat aber nicht damit gerechnet dass der Autofahrer mit so viel Abstand zum Vordermann stehen bleibt. Daraufhin touchiert der Radfahrer den PKW leicht. Man sieht einen minimalen Kratzer an der nicht lackierten Heckschürze, der eventuell von ihm sein könnte. Der Autofahrer benimmt sich unmöglich und versucht noch Beulen zu sehen wo keine sind. Polizei wurde gerufen und Unfall wurde aufgenommen. Wie zu erwarten war, kam eine Rechnung über 1600€, die der Fahrradfahrer bezahlen soll.
Die Frage ist jetzt, lohnt sich der Gang zum Anwalt? Wäre hier eventuell noch etwas möglich, dass man auf eine Teilschuld kommt? Der Radfahrer sieht es auch nicht so ganz ein wegen einem minimalen Kratzer so viel Geld zu bezahlen (wobei nicht mal bewiesen ist, dass er von ihm war), zumal das Stehenbleiben des Autos an dieser Stelle wirklich ein bisschen unvermittelt kam.
An die Haftpflicht kann er den Schaden nicht geben, hatte er damals keine.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Für den Radfahrer kam das sehr überraschend.
Wieso überraschend? Du hattest doch den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eigehalten, also so viiel, dass du ohne Probleme zum stehen kommen kannst, wenn der Vordermann bremst!?!?!

Oder hattest du einfach nur einen zu geringen Sicherheitsabstand und es ist somit einfach nur deine Schuld, weil du es nicht schaffen kannst einen ordentlichen Abstand einzuhalten?

Grundlos hat der Vordermann ja nicht gebremst....

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#2
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherheitsabstand war zwar da und ich habe auch langsam gemacht, aber so abrupt wie der Autofahrer zum stehen kam, habe ich dann doch nicht reagiert. Das ganze war im Stadtverkehr, wo es ein absolutes Unding ist 20 Meter vor dem Vordermann einfach mal stehen zu bleiben. Das Auto ist auch nicht einfach nur ausgerollt (dann wäre ich nicht drauf gefahren), sondern hat wirklich abrupt abgebremst und ist mit 20 Meter Abstand zum Vordermann stehen geblieben. Es wollte niemand in der Umgebung die Spur wechseln oder so. Der einzige ersichtliche Grund zum Bremsen war der stehende Vordermann.
Ich weiß schon, dass man hier eventuell zu wenig Sicherheitsabstand annehmen kann. Ich rege mich selbst immer auf, wenn die Leute keinen Abstand halten. Den Abstand hatte ich eigentlich, dieses abrupte Stehenbleiben kam nur wirklich so überraschend, da hat auch der Abstand nicht mehr geholfen.

Ich habe zwar selbst keinen Führerschein, aber ich dachte bisher immer, dass man nicht einfach so ohne Grund mal stehen bleiben darf? Es gab zwar einen Grund, aber eben nicht an der Stelle und auch nicht dafür so abrupt abzubremsen und einfach mal stehen zu bleiben. Hätte der Autofahrer das Fahrzeug ausrollen lassen, hätte ich es wirklich verstanden. Im Stadtverkehr sollte man eigentlich auch keine 20 Meter Abstand zum an der Ampel stehenden Vordermann halten...
Und, bekomme ich als Radfahrer wirklich die volle Schuld in so einem Fall?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Auf eine Teilschuld zu kommen, erscheint mir wenig aussichtsreich.
Ich würde mich darauf konzentrieren, die Höhe des Schadens und die Kausalität zu bestreiten. 1600€ Schaden für die Berührung zwischen Fahrradreifen und Auto klingt zweifelhaft.
Aber das ist keine juristische Frage, sondern eher ein Fall für einen KfZ-Sachverständigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, alles klar. Vielen Dank.
Wobei ich den Sachverständigen dann wahrscheinlich selbst bezahlen muss? Ich habe so wenig Einkommen, dass ich einen Beratungsschein bekomme und noch weit unter dem Selbstbehalt liege (trotz Vollzeit Arbeit). Was kostet so ein Sachverständiger denn? Für mich ist das wirklich nicht leicht mal eben so viel Geld abzudrücken, zumal das dann meinen Kindern am Ende fehlen wird. Außerdem braucht der Sachverständige wahrscheinlich mein Fahrrad und das gegnerische Auto? Da liegen momentan 500 km dazwischen.

PS: Haftpflicht habe ich übrigens schon lange wieder eine. Früher war ich bei meiner Ex mit versichert und ich habe das leider nicht unverzüglich in Angriff genommen. Ärgere mich im Nachhinein sehr darüber, ist aber natürlich meine Schuld.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
Haftpflicht habe ich übrigens schon lange wieder eine


Dann dieser den Schaden melden, Die Haftpflicht reguliert nicht nur, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
Ich weiß schon, dass man hier eventuell zu wenig Sicherheitsabstand annehmen kann.
So ist es.

Zitat (von zeilen123):
da hat auch der Abstand nicht mehr geholfen.
Was jetzt der Beweis dafür ist, dass der Sicherheitsabstand zu gering war.

Zitat (von zeilen123):
Und, bekomme ich als Radfahrer wirklich die volle Schuld in so einem Fall?
Meiner Meinung nach: Ja!

1600€ hören sich für mich jetzt nicht übertrieben hoch an. Kommt aber halt auch stark auf den Wagen an und ob bereits Vorschäden bestanden oder nicht.

Du brauchst keinen Sachverständigen. Wenn du die Zahlung verweigerst, dann wird der Gegner halt auf Zahlung klagen. Alles weitere klärt sich dann vor Gericht. Ich persönlich würde diesen Weg aber nicht wählen, denn deiner Beschreibung nach scheint die Forderung berechtigt zu sein. Alle weiteren Kosten die durch dich verursacht werden, hättest du auch zu tragen wenn du vor Gericht verlieren würdest.
Ich persönlich würde das Gutachten verlangen, dies auf Plausibilität prüfen und davon dann meine Entscheidung abhängig machen.

Du hast aber geschrieben, dass eine Rechnung kam. Wirklich eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten???
Wenn der Schaden bereits behoben wurde, ohne dass vorher ein Gutachten erstellt wurde oder du sonst wie die Möglichkeit gehabt hättest zu reagieren, dann sieht die Sache wieder anders aus.

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#7
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Die Haftpflicht ist leider raus aus der Sache, da der Unfall in die Zeit ohne Haftpflicht fällt. Hatte einfach andere Dinge im Kopf.

Was genau kam, muss ich nochmal nachschauen. Eine Rechnung war es nicht. Nur eine Forderung von einem Anwalt.. Der Unfallgegner war damit wohl in einer bestimmten Werkstatt und hat den Schaden schätzen lassen. Das Auto ist auch geleased und muss laut Vertrag in einer bestimmten Werkstatt repariert werden. Kann aber wohl nicht mein Problem sein? Der Unfallgegner hat auch neulich geschrieben, dass er sich das Auto eigentlich nicht leisten kann und es echt bereut den Vertrag unterschrieben zu haben.

So doof sich das jetzt auch anhört, aber selbst wenn das vor Gericht geht, bekommt er sein Geld nur nach meinem guten Willen. Es besteht keine Aussicht darauf, dass ich irgendwann genug verdiene, um pfändbares Einkommen zu haben und Besitz, den man pfänden kann, habe ich auch nicht. Und selbst wenn ich irgendwann mehr verdienen sollte, habe ich noch 2 Kinder, die unterhaltsberechtigt sind und vorgehen. Die sind auch noch ziemlich klein, also das dauert noch gut 15 Jahre bis die nicht mehr privilegiert sind.

Ich wäre sogar bereit einen Schaden zu bezahlen, aber ich bin nicht bereit für eine kaum sichtbare Macke an einer nicht lackierten Heckschürze so viel Geld zu bezahlen bzw. den Austausch der ganzen Heckschürze zu bezahlen. Die Funktionalität vom Auto ist nicht beeinflusst und das Teil wird sicher noch mehr abbekommen im Laufe der Zeit.
Wie kann man überhaupt beweisen, dass das genau von dem Unfall kam? Man läuft doch nicht vor jedem losfahren um sein Auto und überprüft auf Kratzer? Der Kratzer kam auch definitiv nicht von meinem Reifen. Der hätte höchstens durch meinen Beinahe-Sturz passieren können mit dem Lenker.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
Wie kann man überhaupt beweisen, dass das genau von dem Unfall kam?
Keine Angst, Gutachter können das i.d.R. ganz gut.

Zitat (von zeilen123):
So doof sich das jetzt auch anhört....
Ja, hört sich doof an, denn wenn es ein Urteil geben sollte kann solch eines dein weiteres Leben ganz schön schwierig gestalten!

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#9
 Von 
TA_FFM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
Das Auto ist auch geleased und muss laut Vertrag in einer bestimmten Werkstatt repariert werden. Kann aber wohl nicht mein Problem sein?

So doof sich das jetzt auch anhört, aber selbst wenn das vor Gericht geht, bekommt er sein Geld nur nach meinem guten Willen. Es besteht keine Aussicht darauf, dass ich irgendwann genug verdiene, um pfändbares Einkommen zu haben und Besitz, den man pfänden kann, habe ich auch nicht. Und selbst wenn ich irgendwann mehr verdienen sollte, habe ich noch 2 Kinder, die unterhaltsberechtigt sind und vorgehen. Die sind auch noch ziemlich klein, also das dauert noch gut 15 Jahre bis die nicht mehr privilegiert sind.

Ich wäre sogar bereit einen Schaden zu bezahlen, aber ich bin nicht bereit für eine kaum sichtbare Macke an einer nicht lackierten Heckschürze so viel Geld zu bezahlen bzw. den Austausch der ganzen Heckschürze zu bezahlen. Die Funktionalität vom Auto ist nicht beeinflusst und das Teil wird sicher noch mehr abbekommen im Laufe der Zeit.

Deine Haltung hier finde ich, ehrlich gesagt, unter aller Sau und assozial.
DU hast Mist gebaut im Verkehr und konntest einem verkehrbedingt haltenden Auto nicht mehr ausweichen.
DU nimmst dir das Recht heraus, zu entscheiden wieviel Entschädigung dem Geschädigten zusteht?
Hast du eigentlich auch nur annähernd eine Ahnung, wieviel die Beschädigung den Geschädigten bei der Rückgabe des Leasing-Fahrzeugs kosten wird? DU meinst also entscheiden zu können, wer den Schaden reparieren darf?
Und wenn dir all dies nicht zugestanden wird, dann entscheidest du einfach selber, ob du den Schaden bezahlst oder dich auf deine Mittellosigkeit berufst?
Wie wäre es denn mal damit, für selbst verschuldeten Schaden einzustehen und nicht (Gesellschaftstypisch) die Schuld bei irgendeinem anderen zu suchen?

Kein Verständnis für so Leute
TA FFM

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Das praktische Problem ist doch, dass der Fragesteller einen Kostenvoranschlag hat, aber fachlich nicht einschätzen kann, ob der plausibel ist.
Einen Prozess zu riskieren, um diese Frage geichtlich klären zu lassen, könnte die Sache unnötig teuer machen. Die Schulden aus einem Prozess hätte man 30 Jahre an der Backe.
Wenn man jemand an der Hand hätte, der sich mit Autoreparaturen und deren Kosten auskennt und kompetent einschätzen kann, wie realistisch die 1600 Euro sind, könnte man Risiken minimieren.

Außerdem sollte man klären, wer überhaupt Geschädigter ist und deshalb Schadenersatz verlagen kann: Der Fahrer des Autos oder die Leasingfirma?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TA_FFM):

Kein Verständnis für so Leute
TA FFM


Also ganz ehrlich. Wenn andere Leute Verträge machen, die sie sich eigentlich nicht leisten können und es dann in einer Katastrophe endet, wenn ein Kratzer irgendwo ist, und das Problem noch auf andere abgewälzt wird, ist das auch nicht schön. Ich würde mir nie etwas kaufen, das ich mir nicht leisten kann und solche Probleme schon gar nicht auf andere abwälzen.
Wie oben schon geschrieben wurde, ich kann nicht einschätzen, ob der Schaden wirklich so hoch ist oder nicht. Und schon gar nicht, ob der in einer anderen Werkstatt auch so hoch wäre. Der Geschädigte muss das laut seinem Vertrag wohl in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen.
Ich bin auch bereit dafür einzustehen, aber ich KANN ganz einfach auch nicht mal eben so 1600€ abdrücken. Werde mir denke ich morgen einen Beratungsschein holen. Bedarf habe ich auf jeden Fall, wenn ich schon Post von einem Anwalt bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
zumal das Stehenbleiben des Autos an dieser Stelle wirklich ein bisschen unvermittelt kam

Das kann immer mal passieren.

Deshalb der Sicherheitsabstand, brezelt man drauf war er nach dem Beweis des ersten Anscheins zu gering.
Andere Seite der Medallie: es haben auch schon Autofahrer wegen zu apruptem bremsen eine erhebliche Teilschuld bekommen.
Das sind aber Sachen die unter Abwägung aller Details des Geschehens erfolgen.



Zitat (von zeilen123):
wobei nicht mal bewiesen ist, dass er von ihm war

Der erste Schritt ist ja mal, das überhaupt bewiesen wird, das der Kratzer vom Unfallgegner ist. Die üblichen Argumente "sie waren doch an der Ecke" und "wer solls denn sonst gewesen sein" sind keine Beweise - auch nicht wenn ein Anwalt das so vorträgt.

Solange das nicht beweisen ist, von wem der Kratzer ist, würde ich mit dem Gegner gar nicht über Höhe / Angemessenheit und Teilschuld diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Autofahrer kommt mit ca. 3 Autolängen Abstand zum Vordermann zum stehen.
Kannst du das nachweisen (etwa weil es der Gegner schon eingeräumt hat)?

Zitat:
Wäre hier eventuell noch etwas möglich, dass man auf eine Teilschuld kommt?
Ich würde schon mal aufgrund der Betriebsgefahr 20% abziehen. Und wegen dem unnötigen/unplausiblen Bremsmanöver nochmal 20%. Im Ergebnis also 60% zahlen, den Rest dürfte er gerne einklagen (sein Anwalt wird ihn dann hoffentlich aufklären, dass die 2x20% durchaus realistisch sind und er bei einer Klage ein entsprechendes Risiko eingeht - blöd natürlich wenn er rechtschutzversichert ist, dann zieht er es vielleicht trotzdem durch).
Was ist eigentlich bei dir, hast du keinen Schaden? Die Quote würde da nämlich ebenso greifen. Wenn man ganz dreist ist kann man den Schaden auch bei seine Versicherung melden, mal sehen wie die sein Mitverschulden sieht.

Zitat:
Deine Haltung hier finde ich, ehrlich gesagt, unter aller Sau und assozial.
DU hast Mist gebaut im Verkehr und konntest einem verkehrbedingt haltenden Auto nicht mehr ausweichen.
DU nimmst dir das Recht heraus, zu entscheiden wieviel Entschädigung dem Geschädigten zusteht?
Was soll denn so was?
Der TS will nicht entscheiden wie viel dem Geschädigten zusteht, sondern nur eine zu hohe Forderung abwehren; und das ist sein gutes Recht.
Und wenn er am Ende zwar zahlen muss es aber einfach nicht kann, dann hat der Geschädigte halt Pech gehabt (hätte er sich mal ordentlich versichert, wobei man - zugegeben - das dem TS auch vorhalten muss, tut er ja sogar selber).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und wenn er am Ende zwar zahlen muss es aber einfach nicht kann, dann hat der Geschädigte halt Pech gehabt (hätte er sich mal ordentlich versichert, wobei man - zugegeben - das dem TS auch vorhalten muss, tut er ja sogar selber).

Der wohl dümmste Spruch welchen man absondern kann. Vollkasko mit Null SB wo gibt es das, meist sind es 500 € und dafür kann der Geschädigte nichts. Zudem wird die Versicherung den Geschädigten hochstufen.
Daher ist es sinnvoller einen Titel an zu streben, 30 Jahre ist eine lange Zeit, und der regelmäßige Besuch vom Gerichtsvollzieher ist bestimmt auch nicht zu verachten, da kommt mancher zu unerwartetem Geld, gerade da die Summe nicht hoch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der wohl dümmste Spruch welchen man absondern kann.
Was ist daran dumm? In anderen Bereichen ist das doch ganz normal, etwa im Bereich Hausrat, bei leicht fahrlässiger Sachbeschädigung durch Mitarbeiter oder bei durch Kinder verursachten Unfällen.
Und eine Vollkasko ist auch genau für solche Fälle da in denen kein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Es spielt doch keine Rolle ob dir beispielsweise ein Wildtier vors Auto läuft*, oder der Unfallgegner mittellos ist, beides sind Lebensrisiken gegen die man sich versichern kann.

*ja, ich weiß, da reicht die Teilkasko

Zitat:
Daher ist es sinnvoller einen Titel an zu streben, 30 Jahre ist eine lange Zeit, ...
Da gibt es aber noch sowas wie eine Privatinsolvenz, im Vergleich zu den 30 Jahren könnte das eine sinnvolle Alternative sein.
Das muss sich der Geschädigte zumindest vor Augen halten. Würdest du dann immer noch zu einem Titel raten?

Ich würde dem Unfallgegner jedenfalls raten, ein Vergleichsangebot von mehr als 50% anzunehmen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, hat ich bei meinem Fuhrpark noch nie, dass wenn von hinten ein Radler drauf kracht, dass dann die 20% gegriffen haben. 1600 bei einem Leasing fahrzeug klingt günstig. Nun mag man sich darüber streiten, warum Stoßfänger in Wagenfarbe lackiert sind, und damit ihre Aufgabe, stöße Abzufangen nur noch bedingt erfüllen. Jedoch hat man das Auto auch nicht anzustoßen.
Der Sicherheitsabstand ist gesetzlich geregelt.
Bei den hier gefallenen Kommentaren. Sollte der gegner einen Anwalt haben, der sich ein wenig aufs Zeugenbefragen versteht, wird warscheinlich nicht lange brauchen für seinen Mandanten günstige Kommentare zu bekommen. Und dann sind wir ratz fatz in der Unerlaubten Handlung, welche auch eine Privatinsolvenz nicht durchbricht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hat ich bei meinem Fuhrpark noch nie, dass wenn von hinten ein Radler drauf kracht, dass dann die 20% gegriffen haben.
Wie viele Unfälle hattest du denn schon? Mit Fahrrädern natürlich.

Zitat:
1600 bei einem Leasing fahrzeug klingt günstig.
Sind jetzt Reparaturen bei Leasingfahrzeugen teurer, oder warum erwähnst du das in diesem Zusammenhang?

Zitat:
Nun mag man sich darüber streiten, warum Stoßfänger in Wagenfarbe lackiert sind, ...
Laut TS war er gerade nicht lackiert. :???:

Zitat:
Der Sicherheitsabstand ist gesetzlich geregelt.
Klar. Aber unfallursächlich war das hier nicht vollumfänglich (sofern man das zu frühe Halten nachweisen kann).
Oder sind wir jetzt mal wieder bei "wer auffährt hat Schuld"?

Zitat:
Und dann sind wir ratz fatz in der Unerlaubten Handlung, welche auch eine Privatinsolvenz nicht durchbricht.
Unsinn. Das es eindeutig ein gewöhnlicher Unfall war ist doch zweifelsfrei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da gibt es aber noch sowas wie eine Privatinsolvenz, im Vergleich zu den 30 Jahren könnte das eine sinnvolle Alternative sein.
Das muss sich der Geschädigte zumindest vor Augen halten. Würdest du dann immer noch zu einem Titel raten?

Wegen 1600€ eine Privatinsolvenz?
Selbst mit den Gerichtskosten falls der Geschädigte erst klagen muss, sind kein Grund für die PI. solche Ankündigungen haben Kunden schon öfters gebracht. Zum Glück sind wir nicht in England.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten. Ich habe mir wie mir hier geraten wurde erstmal über die Schadenshöhe schlau gemacht.

Zitat:
Zitat:
1600 bei einem Leasing fahrzeug klingt günstig.
Sind jetzt Reparaturen bei Leasingfahrzeugen teurer, oder warum erwähnst du das in diesem Zusammenhang?

Bei mir ist es wohl so, dass der Unfallgegner das Fahrzeug laut Leasingvertrag in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen muss. Aber ich muss doch nur Reparaturkosten bezahlen, die im üblichen Rahmen liegen, oder?

In der Zwischenzeit ist mir klar, dass die 1600€ völlig überzogen sind. Ich war in einer nahe gelegenen Werkstatt, die sich auf solche Schäden spezialisiert hat und der Inhaber meinte, dass er das beim gleichen Modell erst vor ein paar Wochen gemacht hat. Er hat den Stoßfänger ausgetauscht und das waren inklusive Neuteil 520€.
Ich habe in der Zwischenzeit auch den Kostenvoranschlag vom Unfallgegner und mir einen Beratungsschein geholt. Damit gehe ich dann nächste Woche zum Anwalt. Auf dem Kostenvoranschlag steht zum einen, dass der alte Stoßfänger ausgebaut, ausgebeult (?), neu lackiert(bei einem Plastikteil?) und eingebaut wird und zum anderen. dass ein neuer verbaut wird. Außerdem wollen sie 75€ für das Auslesen des Fehlerspeichers. Kommt mir ein bisschen spanisch vor. Vor allem, bei einem so minimalen Unfall mit einem Fahrrad.
In Kombination mit der Aussage aus der Werkstatt in der Nähe gehe ich davon aus, dass der Unfallgegner eine überhöhte Rechnung stellt, um so viel wie möglich rauszuschlagen. Werde dann um ein eigenes Gutachten wohl nicht drumrum kommen.

Zum Hergang: ja, das mit dem Sicherheitsabstand war doof, aber als Radfahrer richtet man seine Aufmerksamkeit manchmal auch nach hinten, wenn man zum Beispiel die Spur wechseln möchte. Man muss schon echt drauf achten, dass man nicht über den Haufen gefahren wird. War in dem Fall ähnlich, ich bin vom Radweg auf die Straße gefahren und wollte dann nach links abbiegen.


-- Editiert von zeilen123 am 21.06.2018 08:00

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Vollkasko mit Null SB wo gibt es das,
Bei jedem Versicherer!


Zitat (von reckoner):
Ich würde schon mal aufgrund der Betriebsgefahr 20% abziehen. Und wegen dem unnötigen/unplausiblen Bremsmanöver nochmal 20%.
Das halte ich hier für falsch.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ist daran dumm?
Die Tatsache, dass Du behauptest der Unfallgegener habe keine Vollkaskoversicherung und sei deshalb selbst schuld, wenn er auf seinem Schaden, oder einem Teil davon, sitzenbleibt. Da es sich aber um ein Leasingfahrzeug handelt ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Vollkskoversicherung vorhanden.

Ich wüsste nicht, warum der Geschädigte auf den ihm zustehenden Schadenersatz verzichten sollte. Ob die Schadenshöhe korrekt beziffert wurde, werden wir im Forum jedoch nicht klären können.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das halte ich hier für falsch.
Erstmal, was von beidem? Und zweitens, warum?

Zitat:
ie Tatsache, dass Du behauptest der Unfallgegener habe keine Vollkaskoversicherung und sei deshalb selbst schuld, wenn er auf seinem Schaden, oder einem Teil davon, sitzenbleibt.
So ist es aber nun mal, ich kann doch auch nichts dafür.

Zitat:
Ich wüsste nicht, warum der Geschädigte auf den ihm zustehenden Schadenersatz verzichten sollte.
Ich auch nicht, und hab' auch niemals behauptet, dass er verzichten soll (freiwillig meine ich).
Nur wenn er indirekt dazu gezwungen wird dann bleibt ihm wohl nichts anderes übrig; und Mittellosigkeit ist nun mal eine art Zwang (wir sagen hier im Forum doch auch andauernd, dass man sich als Opfer immer auch überlegen sollte, ob ein zivilrechtlicher Streit am Ende nicht alles noch schlimmer macht).

Zum Sicherheitsabstand möchte ich auch noch was sagen: Das große Problem ist ja, dass man den Autos nicht ansieht wie stark sie bremsen (das rote Licht ist immer gleich, zumindest bei den meisten Autos).
Das spricht den Auffahrenden natürlich nicht frei, aber wenn unnötig gebremst wurde oder - wie hier - zu früh/zu stark, dann begründet das durchaus ein Mitverschulden. Das Problem ist nur, dass der TS das falsche Bremsen ohne Zeugen wohl nicht beweisen kann.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von zeilen123):
Er hat den Stoßfänger ausgetauscht und das waren inklusive Neuteil 520€.

Das ist Quatsch, denn Neuteil ist nicht gleich original Ersatzteil. Und da es sich nicht um ein altes Auto handelt hat der Geschädigte eben Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur und nicht mit Teilen aus dem Netz, welche unter Umständen nicht mal zugelassen sind, weil solche Teile splittern können.
Zitat (von zeilen123):
Auf dem Kostenvoranschlag steht zum einen, dass der alte Stoßfänger ausgebaut, ausgebeult (?),

Es soll in der Tat Stoßfänger geben welche unterm Plastik auch einen Träger aus Metall haben, und Metall kann man in der Tat auch wieder zurück verformen und auch lackieren.
Zitat (von zeilen123):
Außerdem wollen sie 75€ für das Auslesen des Fehlerspeichers. Kommt mir ein bisschen spanisch vor. Vor allem, bei einem so minimalen Unfall mit einem Fahrrad.

Woher weis man als Radfahrer wo die Rückfahrsensoren verbaut sind, auch das ist üblich.
Zitat (von reckoner):
Nur wenn er indirekt dazu gezwungen wird dann bleibt ihm wohl nichts anderes übrig; und Mittellosigkeit ist nun mal eine art Zwang

Bei einem Schaden von 1600€ wird man kaum die Hochstufung bei der Versicherung in Kauf nehmen, also wird man als Geschädigter immer auf einen Titel hinarbeiten.
Der TE ist zudem nicht mittellos:
Zitat (von zeilen123):
Es besteht keine Aussicht darauf, dass ich irgendwann genug verdiene, um pfändbares Einkommen zu haben und Besitz, den man pfänden kann, habe ich auch nicht. Und selbst wenn ich irgendwann mehr verdienen sollte, habe ich noch 2 Kinder, die unterhaltsberechtigt sind und vorgehen. Die sind auch noch ziemlich klein, also das dauert noch gut 15 Jahre bis die nicht mehr privilegiert sind.

Also alles im Rahmen der 30 Jahre, vor allem eben das der Geschädigte bestimmt nicht aufgeben muss, denn was macht es für einen Eindruck wenn regelmäßig der Gerichtsvollzieher vorbei schaut, gerade dann wenn die Kinder Besuch von anderen Kindern haben.
Mit der Zeit bekommt man auch als Geschädigter ein gutes Verhältnis zum Gerichtsvollzieher und den schickt man zu besonderen Anlässen hin, auch da eignen sich Kindergeburtstage recht gut. Danach findet der Schuldner dann recht schnell eine Geldquelle und zahlt freiwillig.
Zitat (von reckoner):
Zum Sicherheitsabstand möchte ich auch noch was sagen: Das große Problem ist ja, dass man den Autos nicht ansieht wie stark sie bremsen (das rote Licht ist immer gleich, zumindest bei den meisten Autos).

Bei neueren Fahrzeugen mit Bremsassistent schon, da geht automatisch bei einer Vollbremsung das Warnblinklicht mit an, und die Bremsleuchten Blinken auf.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist Quatsch, denn Neuteil ist nicht gleich original Ersatzteil. Und da es sich nicht um ein altes Auto handelt ...
2x reine Spekulation.

Zitat:
Es soll in der Tat Stoßfänger geben welche unterm Plastik auch einen Träger aus Metall haben, und Metall kann man in der Tat auch wieder zurück verformen und auch lackieren.
Klar, eine Metallkonsole verbiegt sich durch einen Fahrradreifen. :grins:

Zitat:
Bei einem Schaden von 1600€ wird man kaum die Hochstufung bei der Versicherung in Kauf nehmen, also wird man als Geschädigter immer auf einen Titel hinarbeiten.
Du verstehst es offenbar nicht. Von mir aus bleib' bei deinen Ratschlägen, die Betroffenen sollten sich nur nicht wundern, dass es dadurch manchmal nur noch teurer wird.

Zitat:
Mit der Zeit bekommt man auch als Geschädigter ein gutes Verhältnis zum Gerichtsvollzieher
Das kenne ich auch genau anders herum, sprich: gutes Verhältnis zwischen Schuldner und Gerichtsvollzieher. Der kommt dann regelmäßig alle paar Monate zum Kaffee trinken und kassiert seine Gebühr (vom Gläubiger).

Zitat:
und den schickt man zu besonderen Anlässen hin, auch da eignen sich Kindergeburtstage recht gut.
Der Gerichtsvollzieher lässt sich bestimmt nicht schicken. Und bei Kindergeburtstag sind wir schon im Bereich einer Straftat, ich glaube kaum, dass du da einen Gerichtsvollzieher findest der da mitspielt; da musst du schon einen richtigen Geldeintreiber beauftragen.

Zitat:
Bei neueren Fahrzeugen mit Bremsassistent schon, da geht automatisch bei einer Vollbremsung das Warnblinklicht mit an, und die Bremsleuchten Blinken auf.
Darum hatte ich ja auch "zumindest bei den meisten Autos" geschrieben.
Das mit dem Warnblinklicht ist mir zwar neu (und ich bezweifele, dass das StVO-Konform ist), ich kenne das nur bei zum Stehen gekommenen Fahrzeugen. [wikipedia sagt aber, dass es das wohl gibt]
Blinkende Bremsleuchten bei starkem Bremsen hat aber sogar mein Oldtimer BJ 1981 (keine Ahnung ob legal - ist mir aber auch egal). Außerdem gibt es ein besonderes adaptives Bremslicht bei BMW (in der 2. Stufe vergrößert und verstärkt).
Ich vermute aber, dass es sich in dem Fall hier gerade nicht um ein solches Bremssystem gehandelt hat; das hätte der TS doch erwähnt (da spekuliere ich jetzt mal, aber in die logische Richtung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Gerichtsvollzieher lässt sich bestimmt nicht schicken.

Doch, wenn ich dem sage das der Schuldner zum Zeitpunkt X am Ort Y anzutreffen ist, dann erscheint der dort auch - falls er dann nicht andere Termine hat.



Zitat (von reckoner):
Und bei Kindergeburtstag sind wir schon im Bereich einer Straftat,

Und welcher? Mir fällt da gerade keine ein...



Zitat (von zeilen123):
Ich habe in der Zwischenzeit auch den Kostenvoranschlag vom Unfallgegner und mir einen Beratungsschein geholt. Damit gehe ich dann nächste Woche zum Anwalt.

Da Du nicht der Schädiger bist, könnte das dann etwas teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wenn ich dem sage das der Schuldner zum Zeitpunkt X am Ort Y anzutreffen ist, dann erscheint der dort auch
Vielleicht, vor Allem wenn er vorher schon einige erfolglose Besuche gemacht hat.
Ansonsten ist der Gerichtsvollzieher eben gerade nicht der Geldeintreiber ala Mafia.

Zitat:
Und welcher? Mir fällt da gerade keine ein...
Im Bereich Datenschutz und Schikane wird da vielleicht schon was zu finden sein ...
Sobald vorsätzlich unbeteiligte Dritte informiert werden, sehe ich durchaus eine Nötigung, das empfindliche Übel ist die Rufschädigung. Gab es da nicht mal was mit so schwarzgekleideten Männern die vor Läden herumstehen? (https://www.rechtsanwalt.com/urteil/inkassounternehmen-schwarzer-mann-unzulaessig/)

Stefan

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ansonsten ist der Gerichtsvollzieher eben gerade nicht der Geldeintreiber ala Mafia.

Stimmt, aber die sind auch durchaus dankbar wenn man ihnen unnütze Wege erspart.



Zitat (von reckoner):
Gab es da nicht mal was mit so schwarzgekleideten Männern die vor Läden herumstehen?

Ja, die waren in dem Fall auch ungeschickt.

1. das waren Private, kein offizielles Organ der Rechtsverfolgung / Gerichtsbarkeit
2. die hatten keinen Titel
3. deren Schuldner standen auch nicht im öffentlichen Schuldnerverzeichnis


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
ie Tatsache, dass Du behauptest der Unfallgegener habe keine Vollkaskoversicherung und sei deshalb selbst schuld, wenn er auf seinem Schaden, oder einem Teil davon, sitzenbleibt.

So ist es aber nun mal, ich kann doch auch nichts dafür.
Vielleicht solltest Du meinen obigen Beitrag noch einmal vollständig lesen. Du behauptest, dass der Geschädigte keine Vollkaksoversicherung habe. Woraus schließt Du das? Aus der Sachverhaltsschilderung geht das jedenfalls nicht hervor. Es ist zudem extrem unwahrscheinlich, dass ein Leasingfahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, weil das üblicherweise (oder wohl eher immer) Bedingung im Leasingvertrag ist. Die Leasingfirma würde, als Eigentümer des Fahrzeugs ohne Verfügungsgewalt, ein unnötiges wirtschaftliches Risiko eingehen, wenn sie nicht auf eine Vollkaskoversicherung bestehen würde.

Aber warum sollte der Geschädigte bei einem unverschuldeten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen? Bei einem Schaden von 1600€ wäre es eher unwirtschaftlich die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zu zahlen und den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes hinzunehmen.

Selbst wenn beim Schadensverursacher nur 100€ im Monat zu holen sind, wäre der Schaden in knapp 1,5 Jahren bezahlt. Dann kämen aber halt noch Zinsen dazu.

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#29
 Von 
zeilen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von zeilen123):
Er hat den Stoßfänger ausgetauscht und das waren inklusive Neuteil 520€.

Das ist Quatsch, denn Neuteil ist nicht gleich original Ersatzteil. Und da es sich nicht um ein altes Auto handelt hat der Geschädigte eben Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur und nicht mit Teilen aus dem Netz, welche unter Umständen nicht mal zugelassen sind, weil solche Teile splittern können.


Ich habe nach den Kosten für einen neuen Originalstoßfänger mit Verbauen gefragt. Nicht nach der günstigsten Möglichkeit.
Auf dem Kostenvoranschlag ist zum einen das Reparieren des alten Stoßfängers drauf und zum anderen das Verbauen eines neuen. Also ganz klar doppelte Arbeit. Und wenn ich die ganzen Dinge, die mit der Reparatur des alten zu tun haben, raus nehme, komme ich auch ungefähr auf diese 520€.
Darf eine Werkstatt einen offensichtlich falschen Kostenvoranschlag stellen? Also zum einen den alten Stoßfänger reparieren und wieder einbauen, sich aber gleichzeitig den Einbau eines Neuteils bezahlen lassen?

Vor dieser Gerichtsvollziehersache hätte ich nicht mal soooooo viel Angst.. Aber das ist jetzt momentan gar nicht wichtig, da ich wie gesagt willig bin das zu bezahlen, aber eben nicht in dieser Höhe.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vielleicht solltest Du meinen obigen Beitrag noch einmal vollständig lesen.
Vielleicht solltest du mal verstehen worauf ich hinaus wollte. Du hast natürlich vollkommen recht, der Geschädigte muss auf gar nichts verzichten, muss keine eigene Versicherung einschalten und daraus folgende Nachteile hinnehmen; wo hatte ich etwas derartiges behauptet.
Sorry, aber du ziehst dich an einer Randbemerkung hoch, die nur dafür war, dass sich der Geschädigte aufregen könnte auf den Schäden sitzen zu bleiben. Da ist es Standard, dass man ihn an seine fehlende Versicherung erinnert (ich hatte schon das Beispiel mit einem Kind als Verursacher gebracht, auch da gibt es immer großes Geschrei obwohl man selber völlig schutzlos unterwegs war).

Zitat:
Du behauptest, dass der Geschädigte keine Vollkaksoversicherung habe.
OK, davon bin ich mal ausgegangen, und du hast recht, bei einem Leasingfahrzeug ist das oft gar nicht erlaubt. Falls er versichert ist um so besser für ihn, ändert für den TS aber nichts .

Zitat:
Und wenn ich die ganzen Dinge, die mit der Reparatur des alten zu tun haben, raus nehme, komme ich auch ungefähr auf diese 520€.
Dann würde ich diese 520 Euro abzüglich von sagen wir mal 30% Mitverschulden (Betriebsgefahr, unnötiges Bremsen) zahlen, den Rest dürfte er - oder seine Versicherung - gerne einklagen.

Stefan

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