Abmahnung Waldorf Frommer - Was nun?

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497852-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Waldorf Frommer - Was nun?

Hallo Leute,


heute hab ich ein Einschreiben von Waldorf Frommer bekommen. Dabei geht es um einen Film, der illegal zum Download bereit gestellt wurde, in einem Zeitraum von gesamt ca. 20 Sekunden. Die geforderte Endsumme beläuft sich auf rund 900€.


Meint ihr, da lässt sich noch dran schrauben, oder einfach bezahlen und Kapitel abschließen? Was ist euer Rat nun? Unterschreiben und Bezahlen oder Anwalt suchen?

Abmahnung bekommen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go497852-65):
Dabei geht es um einen Film, der illegal zum Download bereit gestellt wurde

Und? Stimmt das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Bei derartigen Abmahnungen lohnt sich ein Anwalt IMMER

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
go497852-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go497852-65):
Dabei geht es um einen Film, der illegal zum Download bereit gestellt wurde

Und? Stimmt das?


Stimmt so.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go497852-65):
Stimmt so.

Dann hat man grundsätzlich ein Problem.



Zitat (von cirius32832):
Bei derartigen Abmahnungen lohnt sich ein Anwalt IMMER

Und zwar einen der sich auskennt und Waldorf Frommer auf der Gegnerliste hat.

Die Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst, der Streitwert und der Schadenersatz zu hoch, ...
Als Laie ist man da überfordert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go497852-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go497852-65):
Stimmt so.

Dann hat man grundsätzlich ein Problem.



Zitat (von cirius32832):
Bei derartigen Abmahnungen lohnt sich ein Anwalt IMMER

Und zwar einen der sich auskennt und Waldorf Frommer auf der Gegnerliste hat.

Die Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst, der Streitwert und der Schadenersatz zu hoch, ...
Als Laie ist man da überfordert.


Würde es sich denn bei einer Gesamtsumme von 900€ überhaupt lohnen einen Anwalt einzuschalten? Ich würde das Kapitel am liebsten einfach abschließen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go497852-65):
Würde es sich denn bei einer Gesamtsumme von 900€ überhaupt lohnen einen Anwalt einzuschalten?

Kommt darauf an, wie versiert man in solchen Angelegenheiten ist. Fallen gibt es wie gesagt einige.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Bei derartigen Abmahnungen lohnt sich ein Anwalt IMMER

Das ist so pauschal schnell mal ein sehr teurer Rat...
Unter Umständen kommt dann zu den berechtigten Forderungen der Abmahnung auch noch die Rechnung des eigenen Anwalts hinzu.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
netbyte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
... Unter Umständen kommt dann zu den berechtigten Forderungen der Abmahnung auch noch die Rechnung des eigenen Anwalts hinzu.


... genau so ist es! Ohne Anwalt empfiehlt sich folgendes: Die abgeänderte Unterlassungserklärung aus dem Netz unterschreiben und gleich einen Vergleich von ca. der Hälfte anbieten.

Viel Erfolg und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go497852-65):
Dabei geht es um einen Film, der illegal zum Download bereit gestellt wurde


Von welchem Tatzeitpunkt reden wir denn hier? Vor oder nach Änderung der Störerhaftung im TDG (Ende Juni 2017)? Bei letzterer Situation ergeben sich ja noch ganz andere Ansatzpunkte für eine Zurückweisung...

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#11
 Von 
netbyte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

... ich zitiere: "abmahnungshilfe.de vermittelt Sie an einen zertifizierten Einigungsprofi – ohne Kostenrisiko."
Die Vermittlung scheint wohl kostenlos; der "Einigungsprofi" aber wohl kaum.

Gruß

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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Schade, für meine Rückfrage hat sich der TE nicht interessiert... :-(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Man muss nicht zwingend einen Anwalt einschalten. Mit einem gutem Schreiben und starken Nerven schafft man es durchaus sich dagegen erfolgreich zu wehren. Und das ohne eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zu haben! Hatte vor Jahren ein ähnliches Problem!
Auf gar keinen Fall Kontakt zu dieser Kanzlei aufnehmen und sich auf nichts einlassen wie: ich zahle die Hälfte...
Mittlerweile sind auch die Gerichte dahinter gekommen, dass diese angeblich so treffsichere Software, die zur Ermittlung der IP führen, voll mit Fehlern sind. Klar wird die Kanzlei die wildesten Urteile anführen, die aber so gar nichts mit dem eigenen Fall zu tun haben. Da geht es meist um Downloads von etlichen Filmen in voller Länge...
Google mal nach diesem Wortlaut:

Zitat:
Unter Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben teile ich Ihnen mit:
- die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung wird bestritten
- es wird behauptet, dass die in Ihrem Schreiben aufgeführte Geschäftsgebühr von Ihrer
Mandantin an Sie überhaupt nicht bezahlt wurde, womit auch kein Anspruch auf
Erstattung besteht


Abgeändert auf deinen Fall sollte es als Widerspruch erstmal ausreichen...
Natürlich kommt dann noch ein Schreiben mit Drohgebähren... Diese Abmahnanwälte wissen aber auch ganz genau, dass es heute immer schwieriger wird vor Gericht wegen so einem Pillepalle durchzu kommen...
Achte auch darauf, dass du versicherst dein WLAn ausreichend geschützt zu haben und du Zeugen hast die dies bestätigen und sämtliche Familienmitglieder wissen, dass man so was nicht tut...

wie gesagt: hast du starke Nerven, dann ziehe es alleine durch und suche alles im Netz zusammen was dir dabei hilft einen Widerspruch aufzusetzen.
Viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Und das ohne eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zu haben!


Waaah....?! Das ist gefährlich, weil der Abmahner dann ganz easy eine Einstweilige Verfügung durchbekommt - die dann dank Streitwert 20.000+ EUR richtig teuer wird. Gibt man hingegen eine mod. UE ab, wird nur noch über die Anwaltskosten gestritten, Streitwert dann unter 1000 EUR.

Zitat:
Mittlerweile sind auch die Gerichte dahinter gekommen, dass diese angeblich so treffsichere Software, die zur Ermittlung der IP führen, voll mit Fehlern sind.


Quelle? Die Rechtsprechung bis zum BGH hinauf zweifelt eigentlich überhaupt nicht an der Korrektheit der Ermittlungen. Jene Schlachten wurden schon geführt und verloren.

Zitat:
Achte auch darauf, dass du versicherst dein WLAn ausreichend geschützt zu haben


TE schreibt ja leider nicht, wann der inkriminierte Verstoß begangen worden sein soll. War es nach der Gesetzesänderung 2017, schießt man sich mit dem Argument ein Eigentor, denn dann kann man sich gerade nicht mehr auf die Privilegierung für offenes WLAN stützen, die 2017 Gesetz wurde.

Zitat:
und du Zeugen hast die dies bestätigen und sämtliche Familienmitglieder wissen, dass man so was nicht tut...


Mir ist trotzdem im Bekanntenkreis ein Fall untergekommen, wo ein (Amts-)Gericht gerade das als hinreichenden Beweis ansah, daß man dann selber die Urheberrechtsverletzung begangen haben muß (im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung). Dank Beschwer unter 600 EUR (es wurde auf so ca. 550 EUR geklagt) keine Berufung, Ende Gelände.

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