Abmahnung **** (Gerichtsverfahren angekündigt)

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mads
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung **** (Gerichtsverfahren angekündigt)

Guten Tag,

ich erhoffe mir hier einen guten Tipp zu bekommen.

Kurz zu meinem Problem:
Vor knapp 2 1/2 Jahren sind meine Frau und ich zusammen gezogen. Damit nicht eine Wohnung ständig leer steht haben wir ihre vorübergehend (Während der Kündigungsfrist) via Air*** vermietet.
Leider hat während dieser Vermietung ein Gast aus Holland zwei Filme heruntergeladen/angeboten.
Wir haben die Person vorher darauf aufmerksam gemacht, kein Filesharing usw... zu nutzen, leider nicht schriftlich.

Wenige Monate später haben wir den typischen Brief bekommen und das ganze einem Anwalt übergeben. Es gab viel hin und her und **** haben uns zuletzt knapp 900EUR angeboten, was wir jedoch abgelehnt haben.

Mittlerweile sind meine Frau und ich verheiratet (was damals nicht der Fall war, sie hat meinen Namen angenommen) und wieder umgezogen. Nun hat uns letztes Jahr, leider auf eine nicht mehr genutzte E-Mail Adresse meiner Frau, unser Anwalt mitgeteilt, dass er uns zukünftig nicht mehr vertreten kann (wechsel der Kanzlei, Interessenskonflikt)

Nun kam ein Brief von *******. Allerdings an die Anschrift von dem Vater von meiner Frau, wo sie zuletzt vor über 10 Jahren gemeldet war, sowie unter ihrem Mädchennamen. Es kam auch direkt ein zweiter Brief mit der Ankündigung, dass die Eröffnung (den genauen Wortlaut weiß ich leider gerade nicht) für das Gerichtsverfahren für März angekündigt wird.

Wie sollten wir hier verfahren? Direkt einen neuen Anwalt nehmen? Aussitzen, da sie nicht einmal die korrekte Meldeadresse ermittelt haben?

Ich freue mich auf Ratschläge!

Schöne Grüße
Mads. L.

PS: Entschuldigung für den etwas unstrukturierten Beitrag. Es ist früh und es war glatt draußen :)

Editiert, bitte keine Klarnamen nennen. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 07.03.2018 16:07

-- Thema wurde verschoben am 07.03.2018 16:07

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hast du Kontakt zu dem Abmahner aufgenommen, als die erste Abmahnung ins Haus kam? Das wäre schon wichtig, da dann bewiesen werden konnte, dass weder deine Frau noch du in jener Wohnung gewohnt hast. Wenn du das versäumt hast, dann wird es nun schwierig werden. Auf alle Fälle solltest du Kontakt aufnehmen und versuchen, den Vorfall richtig zu stellen. Durch Schweigen machst du bzw. deine Frau alles nur schlimmer.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Auf alle Fälle solltest du Kontakt aufnehmen und versuchen, den Vorfall richtig zu stellen.

Eher nicht. Das könnte böse enden.

Hier sollte man sich an einen Fachanwalt wenden, einfach wegen der Waffengleichheit.
Die "Beweise" sind oft angreifbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mads
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir hatten bereits einen Anwalt eingeschaltet (vor 2 Jahren), der den Vorfall gegenüber Waldorf & Frommer erläutert hat.
Durch Umwege konnten wir auch die Adresse des Mieters herausbekommen und haben diese weitergegeben.

Dann werde ich mir wohl erneut einen Anwalt suchen, in der Hoffnung die ganze Geschichte aus der Welt zu schaffen. Aber vermutlich wird das noch ein langer, steiniger Weg...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Mads):
wir hatten bereits einen Anwalt eingeschaltet (vor 2 Jahren), der den Vorfall gegenüber Waldorf & Frommer erläutert hat.
Durch Umwege konnten wir auch die Adresse des Mieters herausbekommen und haben diese weitergegeben.


Dann brauchen Sie nicht nochmal einen Anwalt. Bettelbriefe ignorieren/abheften. Unterhalb eines Mahnbescheids nicht reagieren (wirklich gar nichts).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mads
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von Mads):
wir hatten bereits einen Anwalt eingeschaltet (vor 2 Jahren), der den Vorfall gegenüber Waldorf & Frommer erläutert hat.
Durch Umwege konnten wir auch die Adresse des Mieters herausbekommen und haben diese weitergegeben.


Dann brauchen Sie nicht nochmal einen Anwalt. Bettelbriefe ignorieren/abheften. Unterhalb eines Mahnbescheids nicht reagieren (wirklich gar nichts).


Die Bettelbriefe ignoriere ich!

Wie schaut es aus, sollte ein Mahnbescheid der an die Adresse von meinen Schwiegervater mit dem Mädchennamen meiner Frau geschickt wird, die annahme verweigert werden (sofern das kein Einwurfschreiben ist)

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, der sollte natürlich nichts annehmen für seine Tochter, die dort nicht wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Mads):
die annahme verweigert werden (sofern das kein Einwurfschreiben ist)

Mahnbescheide werden per Postzustellurkunde zugestellt. Wenn der Bierifkasten und die Klingel korrekt beschriftet sind, dürfte es schon daran scheitern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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