Vermieter rechte , räumungsklage

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
alexander11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter rechte , räumungsklage

Guten Abend, ich habe ein Problem und bräuchte wircklich dringend ihre Hilfe. Meine Mutter wohnt mit meinem Bruder in einer 2 Zimmer Wohnung. Da mein Bruder des öfteren laut wurde und die Nachbarn sich über ihn beschwert hatten, bekam meine Mutter eine fristlose Kündigung. Sie hat sich in Flüwo angemeldet damit man ihr hilf eine Wohnung zu finden. Ich und meine Schwester haben ebenfalls über das Internet gesucht und E-Mails verschickt, jedoch ohne Erfolg. Da es seit April angefangen hat, bekam Sie mittlerweile schon 3 Mahnungen zur Räumungsklage.
Wir hatten versucht den Vermieter zu kontaktieren. Mehrere male über Whatsapp aber auch über Anrufe, um zu erklären das wir am suchen sind, er hatte sie zwar gelesen aber nie geantwortet oder zurück gerufen. Er ignorierte alles, bis anfang dieser Woche. Am Montag erhilte meine Mutter eine Nachricht über Whatsapp, dass sie aus der Wohnung raus soll, falls es nicht passiert, kommt der Vermieter selber und räumt die Wohnung leer. Meine Mutter hat angst, dass sie auf die Straße gesetzt wird. Mir wurde gesagt das Der Vermieter Sie nicht kündigen kann, da es trotzdem kein richtiger Grund ist. Was sagen Sie dazu ?
Ich wäre um eine Rückmeldung sehr Dankbar.
Lg Alexander

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sollte der VM vorbei kommen und selber raeumen wollen, bekommt man unter der Telefonnummer 110 sofort Hilfe.

Die begleiten den ohne gerichtsbeschluss handelnden Vermieter gerne aus der Wohnung und vom Grundstück und nehmen auch die Anzeige wegen Hausfriedensbruch und verbotener Eigenmacht auf.

Die Abwehr der Kuendigung an sich, sollte lieber ein Anwalt uebernehmen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von alexander11):
räumungsklage


Gabe es denn schon eine Räumungsklage oder hat der Vermieter nur fristlos gekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Bitte nehmt die Kündigungen und sucht einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht auf. Wenn der Mieter bedürftig ist, so kann er Beratungshilfe beantragen. Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet dann für den Bedürftigen 15 Euro. Der prüft dann die Kündigungen und kann Hinweise geben, ob das Mietverhältnis noch zu retten ist.

Der Grund für diesen Rat: In der Darstellung gibt es diverse Dinge, die mich erstaunen lassen. Eine fristlose Kündigung wegen Lärm ist ziemlich selten. Da müssten schon diverse Dinge vorgefallen sein, damit die gültig ist. Insbesondere müsste es vorher schon eine Abmahnung gegeben haben. Zum zweiten wundert mich, dass offenbar im April fristlos gekündigt wurde und bis jetzt nur "Mahnungen zur Räumungsklage" eingetroffen sein sollen. Sicher, dass das nicht schon die Räumungsklage selber war? Möglicherweise wurde ja auch hilfsweise ordentlich gekündigt und der Vermieter baut jetzt auf die ordentliche Kündigung.

Sei's drum. Mir scheint, es wird euch schwer fallen, euch selber sinnvoll zu verteidigen und die erhaltenen Schreiben korrekt einzuschätzen. Daher ist es sinnvoll, einem Fachmann vor Ort alle Schreiben zu zeigen und sich an dessen Rat zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Angesichts der Ankündigung des vermieters die Räumung in Eigenregie durchzuführen, sollte man sich mit allen Unterlagen schnellstens zum Anwalt begeben.

Der kann dann gegen den Vermieter unter Umständen eine einstweilige Verfügung erwirken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angesichts der Ankündigung des vermieters die Räumung in Eigenregie durchzuführen
Da wäre ich mir noch nicht einmal so sicher. Möglicherweise waren besagte "Mahnungen zur Räumung" doch Gerichtsschreiben und der Räumungsbescheid ist längst da. Zumindest würde es mich wundern, wenn der Vermieter im April fristlos kündigung und dann 2 Monate wartet. Das macht keinen Sinn. Da eine fristlose Kündigung nur dann möglich ist, wenn ein Festhalten an einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist, würde sich der Vermieter mit einem solchen Verhalten selber wiedersprechen.

Ändert aber natürlich nichts an der Empfehlung, einen Anwalt aufzusuchen. Der wird die Schreiben schon richtig deuten können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen