Ungültige Eigenbedarfskündigung mit anschließendem Verdacht der Vorratskündigung / Benötige Hilfe

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
dips
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige Eigenbedarfskündigung mit anschließendem Verdacht der Vorratskündigung / Benötige Hilfe

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir bei diesem komplizierten Sachverhalt etwas weiterhelfen.
Ich habe bereits einen Anwalt und auch der Gerichtstermin steht demnächst an, ich möchte mir jedoch noch ein paar mehr Tipps einholen, um wirklich perfekt darauf vorbereitet zu sein.

Der Sachverhalt in kurzen Worten:

1. Ich und meine Freundin wurden am 01.11.2016 gekündigt wegen Eigenbedarf zum 31.01.2017. In der Kündigung war kein Kündigungsgrund enthalten, lediglich ein Zweizeiler mit der Frist und Unterschrift per Einschreiben. Wir wussten damals nicht, dass diese Kündigung unwirksam ist. Es wurde uns lediglich per Mail mitgeteilt, dass der Eigenbedarf für seinen Sohn nötig wäre, da dieser in der Stadt ab Mitte Oktober studieren möchte. Dies war nicht abzusehen bei Mietbeginn laut deren Aussage. Der Wohnort des Sohnes, der bei den Eltern wohnte, und die Uni lagen 35km auseinander. Unsere Wohnung war etwas mehr als 50m² groß.

2. Am 17.11 bekamen wir per Mail die Nachricht, dass der Sohn das Studium abbrechen musste und das Studium zum SS 2017 "voraussichtlich" fortsetzt. Wir dürften dann bis maximal Ende März in der Wohnung bleiben, falls wir keine neue Bleibe finden.

3. Wir haben nach akribischer Suche dann eine Wohnung durch Glück bekommen und sind am 15.03.2017 ausgezogen.

4. Ich habe dann Mitte Mai in der alten Wohnung geklingelt, da dort ein Päckchen angekommen sein muss. Es antwortete mir ein fremder Mann, der mir mitgeteilt hat, dass er der neue Mieter sei und nicht der Sohn wäre oder verwandt sei mit dem Eigentümer.

5. Ich ging daraufhin zum Anwalt, welcher ein Schreiben zur Gegenseite geschickt hat. Exakt an diesem Tag, an dem das Schreiben bei der Gegenseite ankam, gingen die Eigentümer mit ihrem Sohn zum Arzt und ließen sich ein Attest aushändigen mit der Bemerkung "o.g. Patient konnte Studium im Oktober nicht beenden und deshalb nicht in die Wohnung wegen Eigenbedarf einziehen." Zu erwähnen sei, dass die Ärztin in der gleichen Straße wohnt wie die Eigentümer.

6. Zusammenfassend die Erklärungen der Gegenseite:
- der Sohn leidet schon mehrere Jahre an einer psychischen/seelischen Krankheit und deshalb hat er das Studium im November beendet, wollte jedoch das nächste Semester wieder besuchen
- nach unserem Auszug am 15.03.2017 war der Sohn stabil, allerdings Anfang April dann nicht mehr - deshalb wurde die Wohnung dann auch neu vermietet, da man nicht wusste, bis wann er gesund wird

7. Meine Fragen:

- Inwieweit spielt die unwirksame Kündigung eine Rolle für den Prozess (wg. vorgetäuschtem Eigendarf)? Die Gegenseite hat dies anscheinend bis heute nicht bemerkt.

- Wenn man jahrelang an einer psychischen Krankheit leidet und sogar ein Studium deswegen beendet, sollte doch eigentlich kein konkreter Eigenbedarf-Anspruch vorliegen? Auch das Wörtchen "voraussichtlich" deutet doch auf eine Vorratskündigung hin oder?

- Die Krankheit war dann Anfang April so stark, dass die Wohnung weiter vermietet wurde. Die Krankheit war im November lediglich zu schlimm für das Studium, nicht aber für einen Verbleib unsererseits in der Wohnung. Wie kann man denn eine psychische Krankheit so genau und konkret bemessen oder differenzieren? Das sind doch nur Verdachtsmomente m.M.n.


Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße




-- Editiert von dips am 06.11.2017 16:52

-- Editiert von dips am 06.11.2017 16:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Was hat dein Anwalt denn bisher vorgetragen und wie hat die Gegenseite darauf reagiert?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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