Hallo!!
Wir haben folgendes Problem
Vor 3 Jahren wurde das Haus in dem wir wohnen verkauft, Einfamilienhaus mit einliegerwohnung, wir sind in der einliegerwohnung.
Verhältnis ist gut, die Kinder sind gut befreundet.
Jetzt haben die Besitzer schon länger darüber geredet etwas am Haus zu verändern. Zur Debatte stand ein neuer carport, oder eine doppelgarage, oder eine neue Gartengestaltung, neue Fenster und oder eine neue Dämmung... es ging immer hin und her..
Letztes Jahr meinten sie dann es werden wohl die neuen Fenster und wir müssen uns mal zusammen setzen.. Termin fand bis heute nicht statt! Zwischenzeitlich war auch der Architekt bei uns, sie wollen wohl (ein) Fenster neu einbauen..? Über die Kinder kam die Vermutung auf die Terrasse der Besitzer soll wohl verändert/modernisiert oder irgendwas werden.
Immer wieder kommt zwischen Tür und Angel der Spruch „jetzt müssen wir uns aber dringend mal zusammen setzen.." aber ohne jeglichen Termin Vorschlag o.ä.
Alles in allem eine Unklare Situation.
Jetzt zu meiner Frage ,
Wie weit im Voraus muss eine umbaumaßnahme angekündigt werden? Schriftlich oder mündlich? Reicht dieses „wir wollen irgendwann irgendwas am Haus machen" als Ankündigung, auch wenn es ohne Termin ist? Aus dem Garten kommen „Bau"Geräusche, sind uns deswegen nicht sicher ob die schon loslegen..?
Zur Mieterhöhung, die 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete ist mir bewusst, aber gilt das für ALLE Maßnahmen am Haus? (Terrasse der Vermieter..deren Fenster..usw.)
Und wie weit im Voraus muss das angekündigt werden?
Wäre es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen ?
Wir wissen momentan einfach nicht was wir zu tun haben, was sinnvoll ist etc.
Ist es unsere Pflicht da nachzufragen?? Oder ist es eher nachteilig für uns, wenn die Vermieter sich ansonsten gar nicht melden würden?
Ach ja, und wie sieht es im Umbau-Fall aus. Darf uns das „zugemutet" werden? Die Fenster sind soweit ok.
Bzw auch der Wand Durchbruch und Einbau eines oder mehrere komplett neuen Fenstern..?
Wir sind 4 Personen, 1 Kind unter 1 Jahr, falls das wichtig ist..
Uns würde einfach die rechtliche Grundlage interessieren, und ob es „Sinn" macht sich da zu wehren, wollen das Verhältnis auch nicht zerstören, aber eine Mieterhöhung um z.b. 250€ wäre nicht finanzierbar.. deswegen auch die Frage, können die auf nächsten ersten erhöhen? Oder verändert sich das Kündigungsrecht oder oder oder..?
Wäre toll wenn jemand dazu etwas Weiß und uns weiterhelfen kann!!
Liebe Grüße!
Umbau Modernisierung mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Gegenfrage:
Ist Euch bewusst, dass der Vermieter Euch jederzeit ohne Grund kündigen kann ?
Ich weiß jetzt nicht genau was das mit meiner Frage zu tun hat?
Warum sollten die Vermieter uns kündigen?
Und einfach so ohne Grund und Vorankündigung ist das ja wohl auch nicht möglich.
Liebe Grüße
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Doch, in einem vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit 2 Wohnungen, bzw. mit Einliegerwohnung gilt ein erleichtertes Kündigungsrecht, er kann Euch jederzeit (natürlich mit Kündigungsfrist) Kündigen.
ZitatIch weiß jetzt nicht genau was das mit meiner Frage zu tun hat? :
Das solltet Ihr Bedenken wenn es darum geht, wie Ihr Euch gegenüber dem Vermieter verhaltet. D.h. das Gespräch suchen ist sicherlich sinnvoller als einen Anwalt hinzuzuziehen......
Wie gesagt, wir wollen ja das Verhältnis auch nicht belasten! Aber deswegen muss man sich ja auch nicht alles gefallen lassen wenn es evtl gar nicht rechtens ist!
Deswegen würde ich gerne wissen, was dürfen die Vermieter und was nicht! Wenn eine geringfügige Mieterhöhung käme würden wir auch gar nicht diskutieren, aber wenn jetzt eben eine Erhöhung käme die für uns nicht finanzierbar ist wäre es einfach schön zu wissen, ist diese rechtens? Dann ziehen wir eben um! Oder ist sie es eben nicht und man kann sich zurückmelden und eine geringere Erhöhung (die rechtens ist) aushandeln.
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt .. weiß nicht wie ich es anders ausdrücken soll.
Außerdem denke ich auch nicht das den Vermietern eine Kündigung vorschwebt.
Trotzdem muss ich ja nicht 150€ im Monat mehr zahlen wenn ich rein rechtlich nur 100€ müsste
ZitatTrotzdem muss ich ja nicht 150€ im Monat mehr zahlen wenn ich rein rechtlich nur 100€ müsste :
Nun rechtlich gibt es keine Obergrenze, ausschließlich vielleicht Härtegründe, welche eben nur bedingt zu berücksichtigen sind.
Zitat:Zur Mieterhöhung, die 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete ist mir bewusst, aber gilt das für ALLE Maßnahmen am Haus? (Terrasse der Vermieter..deren Fenster..usw.)
Nein, das gilt nur für Modernisierungsmaßnahmen. Was darunter zu verstehen ist, ist in § 555b BGB festgelegt. Von den aufgezählten Dingen gilt die Fassadendämmung und ggf. die neuen Fenster als Modernisierung. Die übrigen Dinge gelten als Instandhaltungsmaßnahmen.
Zitat:Und wie weit im Voraus muss das angekündigt werden?
Modernisierungsmaßnahme müssen 3 Monate vorher angekündigt werden.
Zitat:Wäre es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen ?
Wozu?
Zitat:Ist es unsere Pflicht da nachzufragen??
Nein
Zitat:Ach ja, und wie sieht es im Umbau-Fall aus. Darf uns das „zugemutet" werden? Die Fenster sind soweit ok.
Im Regelfall ja und da die Fenster einer Wohnung auch komplett innerhalb von einem Tag ausgetauscht werden können, ist die Beeinträchtigung auch überschaubar.
Zitat:Bzw auch der Wand Durchbruch und Einbau eines oder mehrere komplett neuen Fenstern..?
Woraus ergibt sich denn, dass nicht nur alte gegen (modernere) neue Fenster ausgetauscht werden sollen, sondern auch an neuer Stelle neue Fenster eingebaut werden sollen.
ZitatDeswegen würde ich gerne wissen, was dürfen die Vermieter und was nicht! :
Im Grunde dürfen die erst, als alles, wogegen man sich nicht wehrt... Aber genau da kommt dann das Problem: Wenn die was wollen, gegen das Sie sich dann wehren könnten, dann können die Ihnen ganz einfach kündigen.
ZitatDoch, in einem vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit 2 Wohnungen, bzw. mit Einliegerwohnung gilt ein erleichtertes Kündigungsrecht, er kann Euch jederzeit (natürlich mit Kündigungsfrist) Kündigen. :
Und auch, wenn der Vermieter vielleicht jetzt noch nicht daran denkt - es könnte schnell der Fall sein, wenn Sie seine Pläne, sei es finanziell oder in Sachen Umbau, durchkreuzen wollen...
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