Schönheitsreparaturen - bis zu welchem Aufwand?

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MN01
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 149x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - bis zu welchem Aufwand?

Hallo,

zum leidigen Thema der Schönheitsreparaturen habe ich eine Frage. Bis zu welchem Aufwand können diese von Mieter verlangt werden? Konkret: kann der Vermieter verlangen, dass eine mehrere Meter hohe Innenwand im Treppenhaus, die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann, dennoch ganz gestrichen werden muss, auch wenn dafür z.B. notwendig ist, ein Gerüst aufzustellen? Gibt es zu dieser Thematik etwas im Gesetz bzw. Gerichtsurteile?

Vielen Dank,
M. Nelles

-- Editiert von MN01 am 22.10.2017 19:42

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn die Renovierung einer Fläche wirksam auf den Mieter übertragen wurde, obliegt es dem Mieter auch sich die Gelegenheiten zu verschaffen, die Fläche zu erreichen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)


die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann,


wieso ?
anscheinend ging es doch :

Wir haben bei den meisten Wänden den oberen Teil mit dezent cremefarbener Latexfarbe gestrichen, der untere Teil ist farbig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MN01):
die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann, dennoch ganz gestrichen werden muss, auch wenn dafür z.B. notwendig ist, ein Gerüst aufzustellen?

Gerüste und Leitern gelten hier als normale Hilfsmittel.

Und selbst wenn sie ungewöhnlich wären - ist die Klausel gültig, muss der Mieter diese Renovierung durchführen (lassen) oder Schadenersatz leisten.



Zitat (von MN01):
Bis zu welchem Aufwand können diese von Mieter verlangt werden?

Bis zur sogenannten "Opfergrenze" / "Unzumutbarkeit".
Die nach der Schilderung hier nicht mal am Horizont sichtbar ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
MN01
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von werner_r):

die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann,


wieso ?
anscheinend ging es doch :

Wir haben bei den meisten Wänden den oberen Teil mit dezent cremefarbener Latexfarbe gestrichen, der untere Teil ist farbig.


Hier geht es eben um eine andere Fläche, die obere Hälfte blieb beim vorbestehenden Anstrich. Die Wand ist im Treppenhaus bis 5 Meter hoch.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wieso muss man denn das Treppenhaus streichen ? Ist das ganze Haus gemietet ?
Ansonsten Leiter + Verlängerungsstange....

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von MN01):
kann der Vermieter verlangen, dass eine mehrere Meter hohe Innenwand im Treppenhaus, die mit "normalen" Hilfsmitteln alleine nicht gestrichen werden kann,


Wenn Sie zugestimmt haben die 5m hohe Treppenhauswand zu streichen werden Sie das wohl tun müssen Sollte das für Sie selbst nicht möglich sein, dann eben ein Maler, der kann das.

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