Räumungsklage wegen Betrugsanzeige gegen Vermieter

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage wegen Betrugsanzeige gegen Vermieter

Nach mehreren vergeblichen Hinweisen und Einsatz von Vermieterschutzbund konnte ich gegenüber dem Vermieter nichts erreichen. Nachweislich falsche Wohnflächenberechnung gegenüber den MIeter mit Blick auf die Heizkostenabrechnung. AG Richterin hat nachweislich falsch geurteilt, zählt jedoch, weil Prozesswert unter 600 ,-- EUR. Beschwerde an LG erfolgte.
Mieter sind meine Gattin und ich gemeinsam.
Ich habe ein Betrugsanzeige gestellt, da die Beweise nachweislich sind. Mieter sind meine Gattin und ich gemeinsam. da ich alleine eine Betrugsanzeige gestellt habe und so auch registriert wurde, erfolgte Räumungsklage vom Vermieter gegen uns beide.
I[b]st dies eigentlich zulässig[???/b]. Meine Gattin hat mit der Betrugsanzeige nichts zu tun. Wir haben auch ein 16 - jährige Tochter, die von der Räumungsklage betroffen wäre.

Problem sind einfach die Richter beim Amtsgericht ( Arbeitsmoral )

Herzlichen Dank und beste Grüße

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39 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sicher ist das zulässig - er kann ja schlecht gegen Sie allein klagen, wenn Sie gemeinsam mit der Gattin Mieter sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Gattin hat aber mit der Betrugsnazeige nichts zu tun.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Doch, sie hat doch Beihilfe geleistet.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja und? Auf Räumung klagt man immer gegen alle Mieter - er kann nicht separat auf Räumung ausschließlich Ihrer Person klagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Grundsätzlich muss der VM alle rausklagen.

Wie hat er die Räumungsklage denn begründet?

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#6
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Bruch des Vertrauensverhältnisses und leichtfertige Betrugsanzeige, was sich bereits in richterlicher Hand befindet.
Betrugsanzeige nicht leichtfertig, da ausreichende Gründe für eine Anzeige vorlagen. Z.B. seit 3 Jahren Verschleierungstaktik, keine Kooperation zur Aufklärung, angeforderte Unterlagen seitens des Gerichtes nicht komplett eingereicht.
Es kann unserseits Fotos vorgelegt werden, Es geht um einen eigengenutzten Keller, der vor 40 Jahren zu Wohnzwecken umgebaut wurde. Neues Bad, Schlafzimmer f. Kinder, größeres Fenster, Einbauküche, Durchbruch zur Wohnung im Erdgeschos mit freiem Treppenzugang. Die unteren Räume sind komplett beheizt und nur vom Mieter der EG - Wohnung zugänglicj ( ca. 90 qm ), Erdgeschossfläche fehlerhatf, da Umbaumaßnahmen mit WFL - Erweiterung nachweiislich stattgefunden haben
Er hat bei der Heizkostenrechnung die Wohnfläche von insgesamt ca. 100 qm unterschlagen; d.h. wir zahlen für den MIeter im Erdgeschoss die Heizkosten im Souterrain!

Der Vermieter behauptet es handelt sich um Kellerräume, was nach der Wohnraumordnung falsch ist. Baujahr 1963; Deckenhöhe 2,19 m.

Der Polizist sagte mir bei der Anzeige: Er ist erwischt worden.

Aber wie gesagt, der Richter muss mitspielen und sich die Mühe machen sich die Unterlagen anzusehen.

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
AG Richterin hat nachweislich falsch geurteilt, zählt jedoch, weil Prozesswert unter 600 ,-- EUR. Beschwerde an LG erfolgte.


Ein Richter urteilt i.d.R. nach Recht und Gesetz bzw. nach seinem Ermessen, und Ermessensspielraum hat er viel. Sollte ein Urteil nachweislich falsch sein, z.B. er hat das Gesetz gebrochen/gebeugt, kann auch ein Richter diesbezüglich belangt werden.

So wird es wohl nicht sein, oder?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Beschwerde an LG erfolgte.

Und?



Zitat (von Marija2000):
Bruch des Vertrauensverhältnisses und leichtfertige Betrugsanzeige

Nach derzeititger Schilderung plausibel. Es gibt ja bereits ein Urteil das dem Vermieter Recht gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Der Polizist sagte mir bei der Anzeige: Er ist erwischt worden.

Was man wohl selbst übersieht, Polizisten steht es nicht zu Urteile zu sprechen, und die persönliche Meinung eines Polizisten (was es in dem Fall war) ist genau so viel wert wie wenn man in der Fußgängerzone Passanten frägt.
Zitat (von Marija2000):
Aber wie gesagt, der Richter muss mitspielen und sich die Mühe machen sich die Unterlagen anzusehen

Das machte der Richter bestimmt.
Zitat (von Marija2000):
Beschwerde an LG erfolgte.

Steht schon eine Entscheidung fest?

Zitat (von Marija2000):
Ich habe ein Betrugsanzeige gestellt, da die Beweise nachweislich sind. Mieter sind meine Gattin und ich gemeinsam. da ich alleine eine Betrugsanzeige gestellt habe und so auch registriert wurde, erfolgte Räumungsklage vom Vermieter gegen uns beide.

Hat der Mieterbund zu der Anzeige geraten, oder war es Frust wegen dem Unterliegen vor Gericht?
Klar das jetzt die Räumungsklage gegen alle im Mietvertrag betrieben werden muss, was sagt die Familie zu dem Entschluss bei Dinge welche Zivilrecht bedeuten, das man versucht hier auf die Hilfe des Staatsanwalt zu hoffen.
Zitat (von Marija2000):
Meine Gattin hat mit der Betrugsanzeige nichts zu tun. Wir haben auch ein 16 - jährige Tochter, die von der Räumungsklage betroffen wäre.

Hört sich alles als verständlich an, Frauchen ist mit betroffen da eben beide gemeinsam der Vertragspartner des Vermieters sind.
Zitat (von Marija2000):
Bruch des Vertrauensverhältnisses und leichtfertige Betrugsanzeige, was sich bereits in richterlicher Hand befindet.

Auch wieder verständlich, was sagt jetzt der Mieterbund zu der Sache, oder wie kam man auf den glorreichen Einfall mit der Anzeige?

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#10
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Teilweise nachvollziehbare Antwort, dennoch,die glorreichen Einfall kam dadurch zustande, dass der V. seit 40 Jahren eine Abrechnungsmethode anwendet und dies zum finanziellem Nachteil aller Mieter, bis auf den Sohn, der im Erdgeschoss die besagte Wohnung mit seiner Frau und 2 Kinder innehat. Also Familie, die restliche 5 Mietparteien zahlen teilweise die Heizkosten für seinen Sohn!
Auch eine Kooperation Zur Aufklärung und Richtigstellung wird seit 3 Jahren nicht vollzogen. Es weren immer wieder " Nebelkerzen " eingesetzt.

Es bestehen meinerseits begründete Anlässe nach § 193 STGB.Nutzung der Räume, keine Gemeinschaftsräume, Heizung in jedem Raum, Einbauküche, Gardinen vor dem Fenster Schlafzimmer, offene Treppe in den Souterrainbereich, etc.
Keine Kooperation des V. in dieser Sache, Unwahrheiten die heut an den Tag kommen seitens des Vermieters und dies auch noch schriftlich.

Wenn jemand bewußt die Tatsachen verschweigt und im Zeitablauf von 3 Jahren der V. mit der sog. Wahrheit rausrückt,erwarte ich ,dass ich von einem Richter, dass er u.U. einen Gutachter einschaltet oder selbst seinen Hinternbewegt und einen Vorort Termin macht.

Er spricht ein Urteil im Namen des Volkes!!!!!

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das wuerde der ZPO grundsätzlich widersprechen.

Habt ihr ohne Anwalt geklagt?

Gegen die Raeumklage solltet ihr euch mit Anwalt verteidigen. So schwer ist das nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Warum wohnt Ihr noch dort?

Signatur:

3113

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#13
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Schwerpunkt Mietrecht! Wir wohnen noch dort, weil wir noch 2 Jahre hier wohnen möchten und uns mit den übrigen Mietern gut verstehen. Die betrifft es natürlich auch, wenn der V. korrekte Abrechnungen erstellt.
Nach 2 Jahren möchten wir ausziehen. Aber ich habe in 2011 ca. 10 - 15 TEUR in die Wohnung investiert. Und da möchte ich schon noch 2 Jahre wohnen bleiben.

Fazit: Es ist alles mühsam.

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#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Wenn jemand bewußt die Tatsachen verschweigt und im Zeitablauf von 3 Jahren der V. mit der sog. Wahrheit rausrückt,erwarte ich ,dass ich von einem Richter, dass er u.U. einen Gutachter einschaltet oder selbst seinen Hinternbewegt und einen Vorort Termin macht.

Nun es ist die eigene Ansicht, jedoch ist es vor Gericht manchmal ein wenig anders, der Richter sieht je nach dem Beweise oder Vorträge, und jene Seite welche Glaubhafter wirkt, wird man eben Glauben schenken.
Zitat (von Marija2000):
Es bestehen meinerseits begründete Anlässe

Man sollte es eher so ausdrücken, nach der eigenen Meinung, welcher der Richter nicht folgen konnte.
Nach dem Urteil vom Richter, wird auch der Staatsanwalt keine Ermittlungen aufnehmen, daher stellt sich die Frage:
Zitat (von Marija2000):
Wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Schwerpunkt Mietrecht!

Kam jetzt der Ratschlag mit der Anzeige vom Anwalt, oder einsame Entscheidung von einem selbst?

Man sollte aus Grundsatz nicht dem Anwalt ins Handwerk reden, er kennt wohl die Sachlage am besten und kennt doch die Akten.
Zitat (von Marija2000):
Nach 2 Jahren möchten wir ausziehen.

Nun mit Geschick kann der Anwalt vielleicht einen Kompromiss heraus handeln, wenn man sich außergerichtlich einigt, 2 Jahre sind viel, die Mitte könnte man dem Vermieter schmackhaft machen.
Zitat (von Marija2000):
Aber ich habe in 2011 ca. 10 - 15 TEUR in die Wohnung investiert. Und da möchte ich schon noch 2 Jahre wohnen bleiben.

Nicht ganz verständlich, Miete gleich Wohnen auf Zeit, und in was wurde denn Summe gesteckt, Küche und Möbel kann man mitnehmen, bauliche Veränderungen werden es hoffentlich nicht sein.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn SIe vor Gericht genauo vortragen wie hier im Forum, dann sehe ich für den VM sehr gute Chancen SIe los zu werden und mit "Sie" meine ich alle Mieter der Wohnung.

Was ist denn aus dem Betrugsverfahren geworden? Ich denke mal eingestellt ... tja und wie wollen Sie denn der Räumungsklage entgegentreten? Denn Sie unterstellen ihm am Betrungsabsichten auch jetzt noch, mit welcher Begründung wollen Sie ins Feld ziehen um den Wohnraum zu erhalten?

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Problem sind einfach die Richter beim Amtsgericht ( Arbeitsmoral )


Ich sehe das anders: Prolbem ist einfach, dass wegen jedem ****** das Gericht bemüht wird, und die Leute heutzutage flott mit der Anzeige bei der Hand sind ohne nachzudenken. ... hätten die unzählen unbedachten Anzeigen aufgrund falscher Verdächtigen Auswirkungen auf den Anzeiger (zB müsste er die Verfahrenskoten tragen), dann würde man sich das eher mal überlegen und sich vor dem Start einer solchen Geschicht mal anwaltlich - auch über die Erfolgsaussichten - beraten lassen.

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Vielleicht nochmal die Bemerkung, nicht jede fehlerhafte Abrechnung eines Vermieters ist gleich ein Betrugsversuch.
Und nicht jeder Fehler in einer Abrechnung muss Absicht sein.
Und:

Zitat:
Nachweislich falsche Wohnflächenberechnung gegenüber den MIeter mit Blick auf die Heizkostenabrechnung.
und
Die unteren Räume sind komplett beheizt


Was heißt den eigentlich "komplett beheizt" ?
Jeder Raum hat Heizkörper ?
Es gibt schon einen Unterschied zwischen der tatsächlichen Wohnfläche und der beheizten Wohnfläche !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#18
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist doch klar, aber 3 Jahre lang bemüht es richtig darzustellen - Mieterschutzbund - dann kann sich ein Betrugsverdacht schon einmal begründen.
Alle unteren Räume sind beheizt und nur von 1 Mietpartei - die darüber wohnt - begehbar und auch genutzt, aber flächenmäßig nicht in HK berücksichtigt und somit auf die übrigen Mieter verteilt.

Die Wohnraumverordnung von 2004 bestätigt, dass es sich um zusätzliche Wohnraum handelt und auch so angesehen werden sollte.

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#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
aber flächenmäßig nicht in HK berücksichtigt

Aber der Verbrauch wurde gemessen und berücksichtigt ? (Heizkostenverteiler oder was ?)

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Heizkostenverteile an den Heikörper mittels Heizröhrchen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Es bestehen meinerseits begründete Anlässe nach § 193 STGB.

Die würde ich doch mal gerne höhren.
Warum und wie genau hat man denn jemanden beleidigt und warum soll das nach § 193 StGB nicht relevant sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und die Betrugssache ist abgeurteilt oder eingestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

eingestellt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
eingestellt


Tja ... dann sehe ich sehr gute Chancen für den Vermieter Sie und Ihren Anhang aus der Wohnung zu klagen. Evtl sollten Sie hier mal in sich gehen - sie wollen ja noch dort bleiben - kleine Brötchen backen und versuchen mit ihm eine Enigung zu finden. Ein Entschuldigung wäre für den Anfang mal nicht schlecht, Sie könnten (mit Fug und Recht) ausführen, dass Sie die Dinge aus einem falschen Blickwinkel, ohne juristischen Hintergrund von emotional gesehen haben ... und dass es Ihnen aufrichtig leid tut.

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Es geht doch hier um was sehr Spezielles, um einen Rachefeldzug. Man kann zu Recht oder Unrecht ein Zivilverfahren verlieren. Das können wir hier dahingestellt sein lassen. Nur, was hat man sich von dieser Betrugsanzeige versprochen? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Hilfstruppe (Polizei) sind dazu da, zivilrechtliche Urteile zu korrigieren. Selbst eine Verurteilung hätte nichts geändert. Und da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit es noch zumutbar ist, so einen Mieter zu akzeptieren. Ich meine, dass nein.

wirdwerden

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#26
 Von 
Marija2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

(Beleidigung editiert) Wir Mieter zahlen p.a.900 EUR Heizkosten, alle Mieter.

Und ... es geht hier " im Namen des Volkes " Wenn Sie junge Richter haben , die ihren Job nicht machen braucht man sich dies nicht gefallen zu lassen. Lesen ist ziemlich wichtig für einen Juristen! Aber wenn man bequem ist liest man halt nur die letzen Seiten und fällt ein Urteil, um bloß die Sache vomTisch zu kriegen. Aussenstehende Juristen, die nicht mit dem Fall betroffen sind schütteln nur den Kopf über die Kollegen und sagen dies ist mittlerweile schon Tagesordnung.

Also beenden wir die Sache, bevor die Angelegnehit von einem Mantel der Naivität umhüllt wid.

Ich danke allen die geantwortet haben, aber es gehört einfach mehr Gründlichkeit dazu, Ding eine andere Sicht zu geben.

Ein schönes Wochenende.

-- Editiert von Moderator am 16.07.2017 23:50

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#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Ich danke allen die geantwortet haben, aber es gehört einfach mehr Gründlichkeit dazu, Ding eine andere Sicht zu geben.


... evtl ist "eine andere Sicht" .... nicht dir richtige.

Für Ihr Vorhaben trotz allem viel Glück, sie können es gebrauchen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Was ist dies für eine hirnlose Antwort.Rachefeldzug.

Nur warum trotz Gerichtsverfahren hier eine Anzeige gestellt wurde, ist eben nicht normal ersichtlich. Da schaut es eben schon nach Rache aus, welche jetzt nach hinten losgegangen ist.
Zitat (von Marija2000):
Wir Mieter zahlen p.a.900 EUR Heizkosten, alle Mieter.

Die Summe ist doch normal für die Wohnungsgröße.
Zitat (von Marija2000):
Wenn Sie junge Richter haben , die ihren Job nicht machen braucht man sich dies nicht gefallen zu lassen.

Eben das dürfte nur die persönliche Meinung sein, der Job des Richters ist eben auch die Gesetze mit zu berücksichtigen. Es kommt meist nicht gut an, wenn man einem Richter vorschreiben möchte, wie er eine Sachlage zu sehen hat.
Zitat (von Marija2000):
Aussenstehende Juristen, die nicht mit dem Fall betroffen sind schütteln nur den Kopf über die Kollegen und sagen dies ist mittlerweile schon Tagesordnung.

Da stellt sich die Frage, kennen die außen stehenden Juristen auch die Akten, und die Vorträge der beiden Anwälte?
Ist es nicht eher so, das eben nur eine Seite ihre persönliche Sichtweise einbringt, was ja auch hier im Forum ganz alltäglich ist, entweder ist dann der Vermieter der Bitterböse, oder eben der Mieter, die andere Sichtweise der Gegenseite kennen wir hier auch nicht.
Zitat (von Marija2000):
Ich danke allen die geantwortet haben, aber es gehört einfach mehr Gründlichkeit dazu, Ding eine andere Sicht zu geben.

Was kann man jetzt davon denken, wer nur die Schilderung hier aus den Postes kennt, zieht den Schluss:
1) Mit dem Beschreiten des Streites auf zivilrechtlichem Wege ist man schon vor Gericht baden gegangen, obwohl das deutsche Mietrecht sehr Mieterfreundlich ist, also hat der Vortrag und die Beweise nicht ausgereicht um den Richter zu überzeugen.
2) Nachdem es mit dem Richter nicht in seinem Sinne verlaufen ist, hat man versucht noch mit einer Anzeige eine Wendung herbei zu führen, obwohl Strafrecht und Zivilrecht zwei total verschiedene Dinge sind. Mit der Einstellung des Verfahren durch den Staatsanwaltes sind es sogar zwei Juristen, welche entschieden haben, die Vorbringung ist haltlos.
3) Starrsinn ist in der Natur des Menschen, jedoch sollte man sich Gedanken machen, hier steht noch eine Familie dahinter, welches Verantwortungsbewusstsein existiert gegen seiner Frau und Tochter?
Leider kam ich nie in den Besitz eine Glaskugel, ich wurde bei jeder Auktion immer wieder überboten, jedoch steht jetzt die Räumungsklage vor der Haustüre, welche bei den bisher bekannten Tatsachen wohl pro Vermieter ausgehen wird. So wie man es interpretieren kann, wird man sich auch davon wohl nicht beeindrucken lassen, weil ja in der Regel alle Richter keine Ahnung haben, und es wird in Zukunft wohl die Zwangsräumung die Folge sein.
Was macht man dann am Tag X, wenn der GV mit dem Rollkommando vor der Türe steht?
Weiter so verfahren, so das eben noch die Polizei einen aus der Wohnung wirft?
Sich um danach um die Notunterkunft von der Stadt kümmern und dort wohnen?
Was sagt wohl die Familie zu den glänzenden Zukunftsperspektiven?
Es ist nicht erklärbar warum man sich dann im einem Forum anmeldet um seine Geschichte zu erzählen, wenn alle Antworten eh nur abprallen, so wie der Geisterfahrer welche die Warnung im Radio hört, und zu seinen Beifahrern sagt, ein Geisterfahrer, nö hunderte.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Marija2000):
Und ... es geht hier " im Namen des Volkes " Wenn Sie junge Richter haben , die ihren Job nicht machen braucht man sich dies nicht gefallen zu lassen. Lesen ist ziemlich wichtig für einen Juristen! Aber wenn man bequem ist liest man halt nur die letzen Seiten und fällt ein Urteil, um bloß die Sache vomTisch zu kriegen.


Wenn der Anwalt des Vermieters gründlich gewesen wäre, hätte er den Mieter sogar wegen "Falscher Verdächtigung" und vermutlich auch wegen "Verleumndung" anzeigen können.

Das der Polizist diese Anzeige überhaupt aufgenommen hat :???: , Wurde der Mieter nicht darüber aufgeklärt, dass das auch nach hinten losgehen kann.

Zitat (von wirdwerden):
Und da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit es noch zumutbar ist, so einen Mieter zu akzeptieren. Ich meine, dass nein


Ich bin auch der Meinung, dass der Vermieter so einen Mieter nicht dulden muss. Und auch mit einer Entschuldigung wäre das nicht getan, denn Einsicht ist hier ja nicht zu erkennen.

Zitat (von 0815Frager):
Es ist nicht erklärbar warum man sich dann im einem Forum anmeldet um seine Geschichte zu erzählen, wenn alle Antworten eh nur abprallen, so wie der Geisterfahrer welche die Warnung im Radio hört, und zu seinen Beifahrern sagt, ein Geisterfahrer, nö hunderte.


@TE: Bitte mal andere Beiträge lesen. Hier war KEIN Beitrag von Teilnehmern, die geradezu reflexartig auf der Seite des Mieters war. Überhaupt kein Beitrag, der in irgendeiner Art und Weise auf der Seite des vermeidlich Schwächeren war.

Sie haben ein Verfahren verloren, der Staatsanwalt hat die Sache eingestellt. Sie haben eine Kündigung bekommen und haben jetzt eine Räumungsklage am Hals. Und warum? Weil Sie wieviel Euro glauben, verloren zu haben? Rechnen Sie bitte mal die Summe zusammen und überlegen Sie, war es die Sache wert?

Lesen Sie bitte mal Michael Kohlhaas, dieser Fall schein ähnlich gelagert.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das der Polizist diese Anzeige überhaupt aufgenommen hat :???:

Weil er dazu verpflichtet is, auch unsinnige und für den Anzeigenersteller nachteilige Anzeigen aufzunehmen.
Nur ganz offensichtlich unsinnige Anzeigen (Die Regierung hat mir die Hoffnung gestohlen) kann man ablehnen.



Zitat (von Marija2000):
Wenn Sie junge Richter haben , die ihren Job nicht machen braucht man sich dies nicht gefallen zu lassen.

Hier haben ja nun schon mehrere Gerichte und der Staatsanwalt entschieden, das man im Unrecht ist.
Und das waren alles junge Leute, die keine Ahnung haben und die ihren Job nicht machen?
Ist doch eine seltsame Häufung, das die ausgerechnet alle bei Dir in diesen Fall aufgeschlagen sind..



Zitat (von Marija2000):
aber es gehört einfach mehr Gründlichkeit dazu, Ding eine andere Sicht zu geben.

Stimmt, z.B. so was wie Rückfragen zu beantworten.
Anstatt ständig seine wirren, unsubstantierten Argumentationen zu wiederholen.



Zitat (von 0815Frager):
Es ist nicht erklärbar warum man sich dann im einem Forum anmeldet um seine Geschichte zu erzählen, wenn alle Antworten eh nur abprallen, so wie der Geisterfahrer welche die Warnung im Radio hört, und zu seinen Beifahrern sagt, ein Geisterfahrer, nö hunderte.

Das nennt sich wohl "Don Quijote-Syndrom"



Zitat (von 0815Frager):
welches Verantwortungsbewusstsein existiert gegen seiner Frau und Tochter?

Ich fürchte das das leider nicht so im Vordergrund steht.
Auch ein Merkmal dieses Syndroms.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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