Hallo zusammen,
ich bin Mieter eines teilmöblierten Zimmers. Vermieter hat Räumungsklage eingereicht und habe vom Amtsgericht am 24.5 die Klage bekommen. Davor wurden schon 2 fristlose Kündigungen innerhalb kürzester Zeit ausgesprochen, ordentlich... also Heilung ist nicht mehr möglich. Jetzt habe ich der Klage widersprochen in dem ich schrieb das ich mich verteidigen werde. Dann die Begründung muss doch nach erneuten 14 Tagen eingehen. Wie könnte so eine Begründung aussehen? Wohnungen in München bzw. Wg Zimmer zu bekommen ist äußerst schwierig. Es stehen 4 mieten aus. Die Vermieterin hat mich psychisch krank gemacht sozusagen, da es seit meinem Einzug schon losging, sie wollte mich ohne Grund loswerden hat alles versucht Diebstahl vorgeworfen etc. aber das dient jetzt nicht zur Sache. Mein Ziel ist es die Klage soweit wie möglich rauszuzögern, also 3 Monate. Klage kann bis zu 8 Monaten dauern, aber bis zum Schluss will ich es ja nicht rauszögern, da ich stand jetzt schon kosten von 700 Euro habe.
-- Editiert von Edi123123 am 26.06.2018 15:41
Räumungsklage Zahlungsverzug
26. Juni 2018
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Frage vom 26. Juni 2018 | 15:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage Zahlungsverzug
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#1
Antwort vom 26. Juni 2018 | 17:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Keine Chance eine Nebelbombe abzulassen, versuchen Sie die Zeit bis zum Urteil und Räumung zu nutzen um eine andere Bleibe zu finden.
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