Räumungsklage - Nebenkosten

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hinkelstein84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage - Nebenkosten

Hallo zusammen,

meine Eltern haben ein Schreiben vom Gericht erhalten, indem eine Räumungsklage vom Vermieter eingeleitet wurde. Der Grund: Meine Eltern haben seit März die Nebenkosten nicht bezahlt.

Der Hintergrund:

Meine Eltern wohnen seit 2015 in einem Haus, zusammen mit dem Vermieter. Zwischenzeitlich ist meine Mutter an Krebs erkrank (für den späteren Verlauf wichtig).
Im Dezember 2017 wollten meine Eltern gerne eine Nebenkostenabrechnung erhalten, der Vermieter hat sich allerdings geweigert, da nie ein Vormieter solche Abrechnungen verlangt hätte. Nachdem der Druck durch meine Eltern erhöht wurde, hat der Vermieter im Dezember 2017 eine Kündigung ausgesprochen.
Kündigungsgrund: Sonderkündigung, da es sich um ein selbstbewohntes Zweifamilienhaus handelt. Weitere Gründe wurden nicht angegeben.

Meine Eltern haben der Kündigung widersprochen (Anwalt eingeschaltet), da sich im Keller eine vollausgebaute Wohnung mit 2 Zimmern, Bad, Küche etc. befindet. Diese steht aber leer.
Mehrmals hat man den Vermieter aufgefordert, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese kam auch im März, jedoch war die Abrechnung voller Fehler (z.B. sollten meine Eltern 50% der Grundsteuern zahlen - im Mietvertrag wurde aber hier nichts geregelt, so dass es nach m² Zahl gehen muss) und viele weitere Fehler.

Meine Eltern haben daraufhin die Nebenkostenzahlungen eingestellt mit der Bitte, dass die Nebenkostenabrechnung korrigiert wird.

Im Juli kam jetzt die 4. überarbeitete Nebenkostenabrechnung ( mittlerweile hat der Vermieter auch die Wohnung im Keller in den Nebenkosten berücksichtigt), jedoch enthält die Nebenkostenabrechnung gefälschte Werte.
Z.B. wurde eine Rechnung für Wartungsarbeiten in der Abrechnung 2018 aufgeführt - handschriftlich stand da drauf: Gleiche Rechnung für 2015, 2016, 2017 ...

Meine Eltern haben daraufhin bei der Firma nachgefragt: Der Vermieter hat die Firma NUR 2018 beauftragt die einmalige Wartung durchzuführen. Laut Nebenkosten hat er allerdings behauptet, dass die Firma auch 2015, 16 und 17 die Wartungen zum gleichen Preis durchgeführt hat und diese ohne Belege in die Abrechnung aufgenommen.

Nachdem meine Eltern den Vermieter darauf aufmerksam gemacht haben, kam jetzt eine Räumungsklage, mit der Begründung das keine Nebenkosten bezahlt werden. Weiterhin wird in der Klage behauptet, dass die Krebserkrankung meiner Mutter angeblich nicht so schlimm wäre und die Krankheit nur als Vorwand genutzt wird, um eine Kündigung aufzuschieben.

Meine Mutter hat in den letzten Monaten mehrere Nervenzusammenbrüche und Hörstürze erlitten, die Räumungsklage hat Sie jetzt total entmutigt.
Ausgehend von meinen groben Schilderungen, besteht durch das Verhalten des Vermieters eine gute Aussicht, dass die Klage abgeschmettert wird?

Sonnige Grüße aus Köln

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Hinkelstein84):
Sonderkündigung, da es sich um ein selbstbewohntes Zweifamilienhaus handelt.


Und was ist aus der Kündigung geworden? Auch wenn da eine Wohnung im Keller ist, heißt dass nicht, dass es kein Zweifamilienhaus mehr ist.

Zitat (von Hinkelstein84):
Meine Eltern haben daraufhin die Nebenkostenzahlungen eingestellt mit der Bitte, dass die Nebenkostenabrechnung korrigiert wird.


Das ist natürlich harter Tobak. Man kann die Zahlung der NK einstellen, wenn der Vermieter keine Abrechnung liefert, doch nicht wegen der Korrektur.

Wie viele Monatsmieten sind jetzt denn durch die Nichtzahlung der NK entstanden? Wie viel würdet Ihr denn nach Eurer korregierten Rechnung zurück bekommen.

Zitat (von Hinkelstein84):
Ausgehend von meinen groben Schilderungen, besteht durch das Verhalten des Vermieters eine gute Aussicht, dass die Klage abgeschmettert wird


Das würde ich mal den Anwalt fragen. Ist denn- außer der Sonderkündigung - eine andere Kündigung erfolgt? Z.B. Störung des Hausfriedens? oder Kündigung wegen Zahlungsverzug?

Zitat (von Hinkelstein84):
Meine Mutter hat in den letzten Monaten mehrere Nervenzusammenbrüche und Hörstürze erlitten, die Räumungsklage hat Sie jetzt total entmutigt.


Vollkommen unjuristisch: Warum ziehen die Eltern dann nicht aus? Die Situation wird doch nicht besser. Der Vermieter wird vielleicht die Räumungsklage verlieren, danach lernt er hoffentlich und wird als nächstes noch ganz andere Seiten aufziehen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Mein Rat lautet eindeutig, sofort (!) einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Es wurde eine Räumungsklage eingereicht. Das kann und sollte niemand (weder Mieter noch Vermieter) selber in die Hand nehmen. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, in einem Forum den Ablauf einer Blinddarm-OP zu erfragen und dann selber das Küchenmesser in die Hand zu nehmen. Wenn die Auseinandersetzung noch nicht vor Gericht wäre, könnte man auch ohne Anwalt eine Einigung versuchen. Aber spätestens nach Einreichung einer Klage ist meiner Meinung nach ein Anwalt dringend anzuraten.

Natürlich kostet ein Anwalt Geld. Aber ein Umzug kostet auch Geld und in diesem Fall könnte er sogar das Leben kosten. Also bitte investiert das Geld und last euch fachmännisch beraten.

Mag sein, dass der Anwalt dann tatsächlich zum Auszug rät, weil alles zu spät ist. Das halte ich zwar eher für unwahrscheinlich, aber sicher kann das niemand sagen. Dazu müsste man sich den Mietvertrag anschauen, ob der Vermieter überhaupt eine Nebenkostenabrechnung machen muss. Und man müsste sich anschauen, ob der Mieter berechtigt die Nebenkostenzahlungen eingestellt hat. Wenn nicht, dann könnte man durch Ausgleich des Mietrückstandes eine fristlose Kündigung vermutlich unwirksam machen. Eine ordentliche Kündigung kann man dann auf anderen Wegen angreifen. Aber das sollte eben ein Anwalt fachmännisch in die Hand nehmen.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Auch wenn da eine Wohnung im Keller ist, heißt dass nicht, dass es kein Zweifamilienhaus mehr ist.

Nicht so ganz richtig. Eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB ist aber nicht mehr möglich für den Vermieter.

http://www.jurarat.de/das-sonderkuendigungsrecht-des-vermieters-nach-ss-573-bgb

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#4
 Von 
Hinkelstein84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ein Anwalt betreut meine Eltern seit Dezember, als die 1. Kündigung kam.

Zitat (von Ver):

Vollkommen unjuristisch: Warum ziehen die Eltern dann nicht aus? Die Situation wird doch nicht besser. Der Vermieter wird vielleicht die Räumungsklage verlieren, danach lernt er hoffentlich und wird als nächstes noch ganz andere Seiten aufziehen.


Meine Eltern haben sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt, eine neue Einbauküche für über 10.000 Euro etc.
Die Lage ist klasse, die Nachbarn ebenso.

Ausziehen kommt, vor allem aus finanzieller Sicht, nicht in Frage. Gesundheitlich könnte das meine Mutter vermutlich auch gar nicht.

-- Editiert von Hinkelstein84 am 01.08.2018 14:27

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ihre Eltern haben einen Anwalt, der scheint das doch recht gut zu machten, lassen sie ihn einfach weiter arbeiten.



-- Editiert von AltesHaus am 01.08.2018 19:55

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