Räumungsklage Ablauf Auszug

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Snail93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage Ablauf Auszug

Hallo liebe Leser,

ich habe folgende Fragen an euch und würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Und zwar habe ich eine räumungsklage meiner Vermieterin bekommen weil 2 Monatsmieten a 360 Euro fehlen. Im Kündigungsschreiben steht Juni Juli was aber nicht stimmt. Nun habe ich gesehen vor kurzem das März April fehlt. Somit ist die Kündigung und Räumung ja doch rechtens.

Nun habe ich am Freitag den gerichtstermin und wollte fragen wie das abläuft. Wenn Sie die räumungsklage gewinnt muss ich dann sofort aus der Wohnung? Oder habe ich noch ein bisschen Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen?

Ich habe meine Vermieterin auch schon locker 30x kontaktiert das ich mir eine neue Wohnung suchen will und sie die ausstehenden mieten natürlich vom jobcenter nachgezahlt bekommt.

Ich danke für Ihre Hilfe:-)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich staune immer wieder über die Unbekümmertheit gewisser Fragesteller. Da hat jemand 30x erklärt, dass er sich eine Wohnung suchen will, tut es aber nicht. Da geht der Fragesteller davon aus, dass natürlich das Job-Center die Miete bezahlt. Wieso natürlich? Da weiss er bis jetzt nicht, welche Mieten offen sind? Es ist völlig wurscht, ob das März/April ist oder Juni/Juli. Die Vermieterin hat die gezahlten Mieten wahrscheinlich mit den ältesten Schulen aufgerechnet, was ja unter dem Gesichtspunkt von Verzugszinsen durchaus sinnvoll sein kann.

All das merkt man nicht, überprüft nichts, weiss nichts, tut nichts. Ganz schlechte Karten bei Gericht. Mit der Haltung ......Falls das JC zahlt, was wir nicht wissen, dann ist das bis Freitag zu klären! Vielleicht mal sofort einen Termin vereinbaren, alle Unterlagen mitnehmen? Auch die vom Prozess? Wie war denn Deine Einlassung bei Gericht?

Falls es zu einem obsiegenden Urteil der Vermieterin kommt, dieses rechtskräftig wird, dann ist die Wohnung zu räumen. Dies wird vom Gerichtsvollzieher angekündigt, wenn Du es nicht von alleine tust. Da hat der Vermieter zwei Möglichkeiten. Entweder mit Spedition und Einlagerung oder aber, das wird heut wohl meist gemacht, Du hast die Möglichkeit, deine Zahnbürste einzupacken, die Wohnung zu verlassen und innerhalb einer Frist die Möbel abzuholen. Das wars.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Derzeit steht hier nichts, was mich an einem Obsiegen des VM zweifeln lassen würde.

Wie wäre es mit "die Miete zahlen" und eine großzügige Räumungsfrist aushandeln?

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#3
 Von 
Snail93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde ja die Miete zahlen wenn ich das Geld hier gerade hätte.

Sie kriegt das Geld auch zurück gezahlt vom Arbeitsamt das ist kein Problem. Das sind 2 mieten die mitten drinnen aus irgendwelchen mir nicht erklärbaren gründen nicht gezahlt wurden aber diese werden natürlich nachbezahlt.

Es geht sich nur darum ob ich direkt aus der Wohnung raus muss oder nicht...

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,
ich würde mal sämtliche Unterlagen zusammensuchen, die "beweisen", dass es nicht Deine Schuld ist, sowie beim Amt nochmal "Druck" machen mit dem Gerichtstermin..... Dass Du jetzt aus der Wohnung fliegst, weil die Mist gebaut haben.....

Das wäre jetzt wichtiger als sich Gedanken zu machen, wie der weitere Ablauf ist.

Hast Du denn schon eine neue Wohnung gesucht ?

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#5
 Von 
Snail93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe natürlich gesucht aber noch nichts gefunden. Naja aber wenn ich Freitag aus der Wohnung fliege nach dem Gerichts Termin kann ich auch nicht weiter suchen:/

Das ist meine sorge.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du hast doch festgestellt, dass März/April nicht gezahlt wurden, dann, dass anderweitig verrechnet wurde. Und nie drauf gekommen, dass der Vermieter kein Bankinstitut ist? Nie was mit der ALG-Behörde geklärt? Und wie soll ich das "NOCH" verstehen? Und wo um des Himmels Willen suchst Du? Auf der Müllhalde, im Weltall oder wo sonst?

Wie hast Du Dich denn zur Klage eingelassen? Das ist Dir doch alles zugestellt worden, oder? Immer noch keinen Termin beim JC gemacht?

wirdwerden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Snail93):
Oder habe ich noch ein bisschen Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen?

In der Regel erhält man eine Räumfrist von 14 Tagen.


Wenn das Urteil da ist und geräumt werden muss, mit dem Urteil zum Wohnungsamt der Stadt gehen und denen mitteilen, das Obdachlosigkeit droht.

Dem JC eine Kopie der Klageschrift gesendet mit der Anmerkung das da Obdachlosigkeit droht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Diesen Freitag musst du nicht aus der Wohnung raus.

Einen groben Ablauf, wie es dann weitergeht findest du hier
https://kirchner-rechtsanwalt.de/mietrecht-ablauf-einer-zwangsraeumung/

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na ja, die Berufungsfrist kommt ja auch noch dazu, Harry. Da ist schon noch etwas Puffer da. Nur, wahrscheinlich sucht da noch jemand was auch immer. Und nach Rechtskraft des Urteils, da sind wir dann an dem Punkt, wo auch das Wohnungsamt von jetzt auf gleich nichts herbeizaubern kann. Auch da muss er jetzt hin.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dies wird vom Gerichtsvollzieher angekündigt, wenn Du es nicht von alleine tust. Und zwar mit einer Frist von 3 Wochen. Dazu kommt die in Antwort Nr. 7 genannte 14-Tage-Frist. Es bleiben Ihnen also mindestens 5 Wochen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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