Eine Frage zu einem vermieteten Einfamilienhaus:
Ist nach Ablauf ein der Mindestmietdauer, ein neuer Mietvertrag aufsetzbar mit einer höheren Miete?
Das steht im Mietvertrag:
Die Parteien verzichten beidseitig für die Dauer von (xxx) Jahren ab (Datum Vertragsabschlusses) auf ihr Recht auf Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist erstmalig mit Wirkung zum Ende des laufenden Kündigungsverzichts mit der gesetzlichen Frist zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (für den Vermieter z.B gemäß §21) bleibt unberührt.
Zum Schluss im Passus Mietdauer steht: Setzt der Mieter nach Ablauf des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fort, wird das Mietverhältnis nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet.
Danke
Neuer Mietvertrag nach Mindestmitzeit mit Mieterhöhung?
19. Februar 2018
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Frage vom 19. Februar 2018 | 11:12
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 6x hilfreich)
Neuer Mietvertrag nach Mindestmitzeit mit Mieterhöhung?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2018 | 11:35
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4488x hilfreich)
Machen kann man viel, nur gibt es keine Notwendigkeit dafür. Der Mietvertrag endet ja nicht dadurch, dass die Mindestmietdauer abläuft. Der Mietvertrag endet bei einer wirksamen Kündigung am Ende der Kündigungsfrist. Gibt es denn eine Kündigung?ZitatIst nach Ablauf ein der Mindestmietdauer, ein neuer Mietvertrag aufsetzbar mit einer höheren Miete? :
Ansonsten bleiben für den Vermieter die Möglichkeiten einer Mieterhöhung nach § 558 BGB oder nach § 559 BGB . Bei beidem sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Mieterhöhung dann auch rechtlich durchgesetzt werden kann. Das hindert den Vermieter aber nicht daran, dem Mieter ohne die ganzen Formalien einen Vorschlag zur einvernehmlichen Mieterhöhung zu machen. Stimmt der Mieter zu, ist die Mieterhöhung vereinbart. Stimmt der Mieter nicht zu, würde ich einem nicht so versierten Vermieter eine Beratung durch einen Fachmann ans Herz legen.
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