Nebenkostenabrechnung nach qm

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sara80
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach qm

Hallo,
Heute habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen, die sich (ohne Heizung) auf satte 1479 Euro für 11 Monate für eine alleinstehende Person beläuft. Berechnet wird nach qm, es gibt zwei Parteien, meine mit 53 qm, die andere Wohnung mit 62 qm und 3 Personen, davon eine pflegebedürftig.

Alleine für Wasser beläuft sich der Betrag für mich auf 345 Euro, Abwasser sogar auf 440 Euro, was ich für mich alleine schon immens hoch finde. Als ich hier 2013 eingezogen bin, betrug meine NK Abrechnung ~700 Euro, so wie ich auch 2014/2015. Mit dem Wechsel der Nachbarn wurde auch die NK jedes Jahr höher. Ich bin voll berufstätig, dusche 3-4 Mal in der Woche sogar im Fitnessstudio und wasche vielleicht 4 Maschinen in der Woche...

So weit ich es im Internet gelesen habe, ist eine Aufrechnung nach qm eine normale Verfahrensart, aber ich habe nichts darüber gefunden, wie es in Fällen wie meinem aussieht. Mein neuer Abschlag (ohne Heizung) beläuft sich jetzt auf 120 Euro, in den Abrechnungsjahren 2013/2014/2015 habe ich 70 Euro gezahlt und immer eine Rückzahlung erhalten.

Kann ich mich irgend wie dagegen wehren oder bleibt mir jetzt nur der Umzug?

Lg
Sara

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zuerst bitte die Abrechnung scannen oder fotografieren, alle privaten Daten entfernen und dann mithilfe eines Bilderdienstes ins Forum laden. Erst wenn diese Abrechnung bekannt ist, läßt sich etwas dazu sagen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Und der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema wäre auch noch hilfreich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
So weit ich es im Internet gelesen habe, ist eine Aufrechnung nach qm eine normale Verfahrensart, aber ich habe nichts darüber gefunden, wie es in Fällen wie meinem aussieht


Und was soll dies denn für ein besonderer Fall sein ?
Es geht offenbar um den Umlagenschlüssel und ohne andere Vereinbarung ist es nunmal die Wohnfläche.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
So weit ich es im Internet gelesen habe, ist eine Aufrechnung nach qm eine normale Verfahrensart, aber ich habe nichts darüber gefunden, wie es in Fällen wie meinem aussieht.


Die Umlage nach Wohnfläche ist sogar die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensart für den Fall, dass kein anderer Umlageschlüssel vereinbart wurde (§ 556a Abs. 1 BGB )

0x Hilfreiche Antwort

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