Nebenkostenabrechnung aber kein Betrag im Vertrag

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung aber kein Betrag im Vertrag

Hallo!
Ich habe meine Wohnung zu ende Juni gekündigt.
Jetzt kam der Vermieter mit der Nebenkosten Abrechnung. In meinem Mietvertrag sind bei Nebenkosten zwar Müllgebühren, Grundsteuer, Hausversicherung aufgelistet (Strom Wasser Gas habe ich eigene Zähler) aber im folgenden Feld des Betrages pro Monat steht nichts, das Feld wurde quasi leer gelassen. Im nächsten Absatz steht "Die Gesamtmiete beträgt 400€ im Monat".
Der Vermieter argumentiert jetzt damit dass alle anderen Bewohner immer eine Pauschale gezahlt haben und er ja nichts in das Betragsfeld eintragen konnte weil er ja erst am ende des Jahres weis wieviel Müll gekostet hat usw.

Ist dies rechtens? Bedeutet Gesamtmiete nicht auch inklusive Nebenkosten?

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß
Florian

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet Gesamtmiete nicht auch inklusive Nebenkosten?


Nicht zwingend, d.h. es kommt auf die genaue Formulierung und den genauen Kontext an.

Zitat:
Jetzt kam der Vermieter mit der Nebenkosten Abrechnung.


Und darin hat er keine Nebenkostenvorauszahlung angerechnet?

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#2
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Das freie Feld steht hinter dem Wort: Vorauszahlung.
Wo steht denn dass ein Vermieter immer eine Vorauszahlung für Betriebskosten verlangen muß ?
Wenn da kein Betrag steht muss der Mieter keine Vorauszahlung zahlen mit der Folge dass der für die zu zahlenden Betriebskosten lt. Vereinbarung in voller Höhe nach der Vorlage der Abrechung zu zahlen ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah stimmt, vielen dank.
Aber weiter unten "Gesamtmiete". Hieße das nicht inkl. Nebenkosten?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go492324-57):
Aber weiter unten "Gesamtmiete". Hieße das nicht inkl. Nebenkosten?


Nicht unbedingt. Aber so, wie der Mietvertrag ausgestellt ist, deutet einiges darauf hin das mit Gesamtmiete der Betrag incl. Nebenkosten gemeint ist.

Wieviel nur Grundmiete würde denn eine vergleichbare Wohnung in eurer Gegend kosten?

Berry

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da weder bei "Pauschalbetrag" noch bei "Vorauszahlung" ein Kreuz gemacht wurde, ist unklar, was denn gemeint ist. Unklarheiten gehen jedoch zu Lasten des Vermieters.

Prinzipiell wäre es jedoch zulässig, Vorauszahlungen in Höhe von 0€ zu vereinbaren und somit die gesamten Nebenkosten erst im Rahmen einer Abrechnung nachzufordern.

Der Vermieter hat hier scheinbar die Vorlage des Deutschen Mieterbundes verwendet, die zahlreiche für den Mieter günstige Klauseln enthält. Was ist denn da unter § 4 Nr. 4 angekreuzt?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)


Zitat:
Aber weiter unten "Gesamtmiete". Hieße das nicht inkl. Nebenkosten?

Da steht garnicht "Gesamtmiete" sondern
Zitat:
der Gesamtbetrag der Miete

Also nicht einschl. der aufgeführten antzeiligen Betriebskosten !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von hh):
... Unklarheiten gehen jedoch zu Lasten des Vermieters.


Diese Aussage ist falsch...
Unklarheiten gehen keineswegs zu Lasten des Vermieters, sondern zu Lasten des Formularverwenders. Dass dies in den allermeisten Fällen der Vermieter ist, macht - insbesondere bei der Herkunft des Formulars - die Feststellung, wer der Verwender ist, keinesfalls entbehrlich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Diese Aussage ist falsch...


Ich gebe zu, dass Du Recht hast. Es ist ja auch schon vorgekommen, dass ein Vermieter erfolgreich einen Mieter wegen der Verwendung einer unwirksamen Klausel verklagt hat.

Zitat:
macht - insbesondere bei der Herkunft des Formulars - die Feststellung, wer der Verwender ist, keinesfalls entbehrlich.


Verwender wird hier der Mieter sein, denn warum sonst sollte der Mieter eine solche Frage wie diese stellen.

Wundern muss ich mich aber immer wieder darüber, dass sowohl Mieter als auch Vermieter solche wichtigen Verträge wie den Mietvertrag vor der Unterschrift nicht lesen. Andernfalls wären solche Dinge sofort aufgefallen. Erstaunlich ist ebenfalls, dass durchaus zahlreiche Vermieter nicht in der Lage sind, so einen Lückentext korrekt oder auch nur sinnvoll zu ergänzen und an den richtigen Stellen Kreuzchen zu setzen.

Dass auch in § 4 Nr. 4 und 5 nichts ausgefüllt ist, spricht jetzt ebenfalls dafür, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt.

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#11
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Ja das ist es ja, bei Vertragsunterzeichnung wurde mir ja gesagt dass da Nebenkosten inbegriffen sind, mein Vater war damals sogar dabei. Blos jetzt meint eben mein Vermieter dass er noch irgendwie Geld abziehen muas von mir glaub ich da ich die Wohnung auf den 30.06. gekündigt hatte...

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#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hat der Vermieter eine Kaution erhalten? Falls nein, ist man doch in der recht komfortablen Situation, dass man abwarten kann und der Vermieter dem Geld hinterlaufen und klagen müsste.

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#13
 Von 
go492324-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, keine Kaution, musste die bruchbude erstmal komplett renovieren :D

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