Guten Abend,
Bei uns gab es einen Vermieter Wechsel zum April 17.
Nun ist es so, dass unser Nachbar die Nebenkostenabrechnung erstellt. Abrechnungsperiode ist von 1.April bis 31. Dezember 17.
Nun habe ich des Öfteren schon nachgefragt, wie weit er mit der Abrechnung sei, ob ich zeitnah damit rechnen könnte?
Dieser sagte mir nun, dass er noch immer auf fehlende Belege zur Abrechnung, vom Vermieter wartet.
Er kommt nicht bei... reagiert auch nicht auf kontaktversuche vom Nachbarn hin. Telefonisch als auch schriftlich ist antwortet er ihm einfach nicht.
Nun ist die Frage, wenn die Nebenkostenabrechnung später als 31.Dezember 18 zugeht, ist der Anspruch auf Nachforderungen seitens des Vermieters dann verjährt?
Lg
Nebenkostenabrechnung - Fristen?
12. Oktober 2018
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Frage vom 12. Oktober 2018 | 19:21
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 7x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Fristen?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2018 | 09:20
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatAbrechnungsperiode ist von 1.April bis 31. Dezember 17. :
Das ist wohl eher die Nutzungsperiode. Abrechnungsperiode vermutlich der 1.1. - 31.12.2017.
ZitatNun ist die Frage, wenn die Nebenkostenabrechnung später als 31.Dezember 18 zugeht, ist der Anspruch auf Nachforderungen seitens des Vermieters dann verjährt? :
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann ist eine Nachforderung des Vermieters verfristet wenn die Abrechnung nicht spätestens am 31.12.2018 zugeht. Ein evtl. Guthaben aber nicht.
Bitte beachten das Abrechnungszeitraum jeder Zeitraum von 12 Monaten sein kann, nicht zwingend die Monate Januar - Dezember.
Möglich wäre auch z. B. 1.4.2017 - 31.3.2018. Dann hätte der VM noch bis 31.3.2019 Zeit die Abrechnung zuzustellen.
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