Hallo,
in meiner Betriebskostenabrechnung werden Müllgebühren in Höhe von 1.600 € für alle Mieter erhoben.
Auf unserem Hof stehen 4 Restmülltonnen (120l) und 1 Biotonne (120l).
In der Stadtsatzung werden die jährlichen Müllentsorgungskosten wie folgt angegeben:
- Restmüller, 14-tägig, 120l, 93€
- Biotonne, 14-tägig, 120l, 72€
Selbst wenn alle Tonnen 14-tägig rausgestellt werden würden, komme ich nur auf Jahreskosten von 444€.
Wie kann diese große Differenz zustande kommen? Oder leige ich falsch und ich habe nur einen Denkfehler?
Hier der Link zur Stadtsatzung https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Satzungen/Abfallgebuehrensatzung_2017.pdf
Es wäre sehr nett wenn mich jemand aufklären könnte.
Vielen Dank
sumax
Nebenkosten Müllabfuhr deutlich über Stadtsatzung
30. Juli 2018
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Frage vom 30. Juli 2018 | 18:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Müllabfuhr deutlich über Stadtsatzung
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#1
Antwort vom 30. Juli 2018 | 18:39
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Umfaßt das Objekt nur das eine Haus oder evtl. mehrere?
#2
Antwort vom 30. Juli 2018 | 18:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Soweit ich weis nur das eine Haus. Im Verteilungsschlüssel werden mir von den 1.600 € anteilig 60m² von 520m² berechnet. Das kommt grob überschlagen mit der Wohnungsanzahl hin.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juli 2018 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38491 Beiträge, 14014x hilfreich)
Hast Du Dir mal die Gebührenbescheide der Stadt angesehen? Das ist doch der erste Schritt.
wirdwerden
#4
Antwort vom 30. Juli 2018 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120365 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWie kann diese große Differenz zustande kommen? :
Das sollte sich aufklären lassen, wenn man die Belegeinsicht beim Vermieter absolviert hat.
Von den Belegen Kopien machen, damit man hinterher in Ruhe nachschauen kann.
#5
Antwort vom 30. Juli 2018 | 20:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDas sollte sich aufklären lassen, wenn man die Belegeinsicht beim Vermieter absolviert hat. :
Von den Belegen Kopien machen, damit man hinterher in Ruhe nachschauen kann.
Vernünftiger Vorschlag.
#6
Antwort vom 31. Juli 2018 | 13:50
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 36x hilfreich)
Nur mal eine Idee... Ich gehe davon aus, dass es sich bei den 93,00 € um die jährliche Grundgebühr handelt. Hinzu dürften noch die jeweiligen Leerungen kommen. Dies würde ich mal prüfen...
Und jetzt?
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