Nebenkosten Müllabfuhr deutlich über Stadtsatzung

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
sumax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Müllabfuhr deutlich über Stadtsatzung

Hallo,

in meiner Betriebskostenabrechnung werden Müllgebühren in Höhe von 1.600 € für alle Mieter erhoben.
Auf unserem Hof stehen 4 Restmülltonnen (120l) und 1 Biotonne (120l).

In der Stadtsatzung werden die jährlichen Müllentsorgungskosten wie folgt angegeben:
- Restmüller, 14-tägig, 120l, 93€
- Biotonne, 14-tägig, 120l, 72€

Selbst wenn alle Tonnen 14-tägig rausgestellt werden würden, komme ich nur auf Jahreskosten von 444€.
Wie kann diese große Differenz zustande kommen? Oder leige ich falsch und ich habe nur einen Denkfehler?

Hier der Link zur Stadtsatzung https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Satzungen/Abfallgebuehrensatzung_2017.pdf

Es wäre sehr nett wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank

sumax

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Umfaßt das Objekt nur das eine Haus oder evtl. mehrere?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
sumax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weis nur das eine Haus. Im Verteilungsschlüssel werden mir von den 1.600 € anteilig 60m² von 520m² berechnet. Das kommt grob überschlagen mit der Wohnungsanzahl hin.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hast Du Dir mal die Gebührenbescheide der Stadt angesehen? Das ist doch der erste Schritt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von sumax):
Wie kann diese große Differenz zustande kommen?

Das sollte sich aufklären lassen, wenn man die Belegeinsicht beim Vermieter absolviert hat.
Von den Belegen Kopien machen, damit man hinterher in Ruhe nachschauen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte sich aufklären lassen, wenn man die Belegeinsicht beim Vermieter absolviert hat.
Von den Belegen Kopien machen, damit man hinterher in Ruhe nachschauen kann.


Vernünftiger Vorschlag.

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#6
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Nur mal eine Idee... Ich gehe davon aus, dass es sich bei den 93,00 € um die jährliche Grundgebühr handelt. Hinzu dürften noch die jeweiligen Leerungen kommen. Dies würde ich mal prüfen...

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