Hallo ,
ich habe eine Frage bzgl. einer Nebenkostenabrechnung. Betroffen ist der Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.12.2016 in dem ich den Wohnung gewohnt habe. Die Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum ging ca. Juni 2017 ein und wurde zeitnah beglichen. Vor einigen Wochen bekam ich einen Brief von meinem mittlerweile ehemaligen Vermieter mit der Aufforderung/Bitte ca. 100 € auf sein Konto zu überweisen, da er sich in der Nebenkostenabrechnung verrechnet habe. Dort ist ein Posten aufgeführt, der ausversehen vom Jahr 2015 "reingerutscht" ist. Wie ist damit umzugehen? Darf der Vermieter das Geld einfordern oder hofft er auf meinen "guten Willen" ?
Viele Grüße
Nachforderung wegen falscher Nebenkostenabrechnung
17. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2018 | 14:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung wegen falscher Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. September 2018 | 15:04
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDarf der Vermieter das Geld einfordern oder hofft er auf meinen "guten Willen" ? :
Fordern kann ihm niemand untersagen, aber als Exmieter muss man der Forderung nicht nachkommen. Die Abrechnung aus 2016 ist längst verjährt. Der ExVM hatte die Möglichkeit noch bis Ende 2017 die Abrechnung zu korrigieren.
Und jetzt?
Schon
268.305
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
38 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten