Nachforderung wegen falscher Nebenkostenabrechnung

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
johnny2k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung wegen falscher Nebenkostenabrechnung

Hallo :) ,

ich habe eine Frage bzgl. einer Nebenkostenabrechnung. Betroffen ist der Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.12.2016 in dem ich den Wohnung gewohnt habe. Die Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum ging ca. Juni 2017 ein und wurde zeitnah beglichen. Vor einigen Wochen bekam ich einen Brief von meinem mittlerweile ehemaligen Vermieter mit der Aufforderung/Bitte ca. 100 € auf sein Konto zu überweisen, da er sich in der Nebenkostenabrechnung verrechnet habe. Dort ist ein Posten aufgeführt, der ausversehen vom Jahr 2015 "reingerutscht" ist. Wie ist damit umzugehen? Darf der Vermieter das Geld einfordern oder hofft er auf meinen "guten Willen" :engel: ?

Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von johnny2k):
Darf der Vermieter das Geld einfordern oder hofft er auf meinen "guten Willen" :engel: ?

Fordern kann ihm niemand untersagen, aber als Exmieter muss man der Forderung nicht nachkommen. Die Abrechnung aus 2016 ist längst verjährt. Der ExVM hatte die Möglichkeit noch bis Ende 2017 die Abrechnung zu korrigieren.

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