Hallo Community,
Ich bewohne mit meiner Partnerin die untere der beiden Wohnungen im Haus. In der oberen Wohnung wohnt die Schwester meiner Partnerin. Das Haus verfügt über nur eine Strom sowie Wasser und Gasleitung bzw. jeweilig einen Zähler.
Wir zahlen Gas und Strom selber, dies haben wir untereinander ausgemacht. Wasser sowie sonstige Nebenkosten werden an die Eigentümer monatlich bezahlt.
Nun steht zur Debatte das die Schwester auszieht da Sie mit Ihrem Freund zusammen bzw. der Freund zu ihr zieht wenn man genau sagen kann wieviel Gas welche Whg verbraucht. Sollte Sie ausziehen müsste ja für die neuen "fremden" Mieter ja auch eine Trennung her.
Die Eigentümer sagen das sie die twchem beauftragen würden um dies durchführen zulassen. Allerdings wir die kompletten Kosten tragen müssen.
Nun ist die Frage, wie würde so etwas aussehen. Die Kosten dürfen ja nicht einfach komplett in Rechnung gestellt werden sondern, so viel mir bewusst ist, nur monatlich zu einem bestimmten Satz über die Nebenkosten abgerechnet werden. Sehe ich das richtig ? Bzw. Wie hoch dürfen die Vermieter die Kosten der Anschaffung, Installation und Wartung dieser Heizungsmessegräte auf unsere monatlichen Nebenkosten umlegen. Was ist erlaubt ? Unsere Vermieter sind bekannt das alles so zu machen, also sprich, dann zahlen sie jetzt Betrag X mehr im Monat ohne das aber rechtlich sauber handzuhaben. Wir wohnen bereits Seit 1 1/2 Jahren hier und haben bislang nicht mal eine NebenkostenAbrechnung erhalten.
Wir sind wirklich froh über Antworten und Tipps, sollten mehr Details notwendig sein, einfach nachfragen ich werde es genauer ausführen !
VIELEN DANK im Voraus !
Mietnebenkosten / Installation von Heizungszählern Streitigkeit
12. Juni 2018
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Frage vom 12. Juni 2018 | 14:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnebenkosten / Installation von Heizungszählern Streitigkeit
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#1
Antwort vom 12. Juni 2018 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47492 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Die Kosten dürfen ja nicht einfach komplett in Rechnung gestellt werden sondern, so viel mir bewusst ist, nur monatlich zu einem bestimmten Satz über die Nebenkosten abgerechnet werden. Sehe ich das richtig ?
Im Prinzip ja, wobei der Satz 100% beträgt. Die Kosten werden also komplett auf die beiden Mieter umgelegt.
Zitat:Bzw. Wie hoch dürfen die Vermieter die Kosten der Anschaffung, Installation und Wartung dieser Heizungsmessegräte auf unsere monatlichen Nebenkosten umlegen. Was ist erlaubt ?
Die angemessenen Kosten. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kosten, die eine bundesweit tätige Abrechnungsfirma wie Techem in Rechnung stellt als angemessen gelten. Allerdings sind kleine regionale Anbieter häufig günstiger.
Zitat:Wir wohnen bereits Seit 1 1/2 Jahren hier und haben bislang nicht mal eine NebenkostenAbrechnung erhalten.
Für die Nebenkostenabrechnung 2017 hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2018 Zeit.
#2
Antwort vom 12. Juni 2018 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn ich das richtig verstehe können die Kosten komplett umgelegt werden. Müssen wir davon ausgehen, das wir dann einmalig eine große Rechnung für Erstinszallation erhalten sowie dann die fortlaufenden Kosten monatlich zahlen (Wartung/Ablesen/Miete für die einzelnen Geräte) oder das alle Kosten über eine monatliche Pauschale abgerechnet werden ?
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#3
Antwort vom 12. Juni 2018 | 15:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47492 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Müssen wir davon ausgehen, das wir dann einmalig eine große Rechnung für Erstinszallation erhalten
Nein, das läuft etwas geschickter.
Die Heizkostenerfassungsgeräte werden vom Vermieter lediglich gemietet. Es fallen daher gar keine Erstinstallationskosten an. Die Mieter der Zähler kann jedoch komplett umgelegt werden und in dieser Miete verstecken sich sowohl die Installationskosten als auch die Gerätekosten.
Sollte hier dennoch einmalige Kosten für die Erstinstallation anfallen, so sind die vom Vermieter zu zahlen.
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