Mietminderung wg. störendem Nachbarn

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
super-svinja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wg. störendem Nachbarn

Hallo,

mich interessiert es, welche Rechte dem Mieter in der folgenden Konstellation zustehen:

Einem Grundstückeigentümer gehören drei Reihenhäuser. Haus A, B und C. Zu jedem Haus gehört jeweils ein eigener umfriedeter Vorgarten mit einem Eingangstor.

In Haus A wohnt Mieter A. Mit diesem ist alles in Ordnung. Der hält sich aber aus Allem raus und weiß immer auf Anfrage von „Nichts" – somit ist er keine Hilfe als Zeuge.

In Haus B wohnt der Mieter B, der ständig von einer Person belästigt wird, die in Haus C wohnt.

Das Haus C ist an einen Mieter C vermietet, der dort selbst nicht wohnt, aber an eine Person D vermietet. Person D wohnt in Haus C. Das Untermietverhältnis ist vom Vermieter des Hauses genehmigt.

Diese Person D verursacht regelmäßig Streit und Straftaten zu Lasten von Mieter B.

Es laufen Ermittlungsverfahren gegen D wegen:

- mehrfachen Hausfriedensbruchs (Betreten vom Grundstück von Haus B und randalieren vor der Haustür)
- mehrfacher Sachbeschädigung (zufügen von Beulen und Kratzern am Fahrzeug von Mieter B)
- diverse Nötigungsdelikte zum Nachteil von Mieter B.

Es läuft auch eine Anzeige wegen Körperverletzung von D gegen Mieter B, weil dieser ihn wegschubste, als er sah, dass er sein Fahrzeug beschädigte.

Mieter B möchte überhaupt keinen Kontakt zu Person D und wollte ihn auch nie. Person D drängt sich ständig durch Streitereien dem Mieter B auf.

Die strafrechtliche Seite ist Mieter B klar. Jedoch nicht die mietrechtliche Seite.

Wie könnte nun Mieter B reagieren?

Ist eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter möglich, damit dieser gegen Mieter C und Person D vorgeht?

Ist ein direktes Vorgehen des Mieters B gegen den untervermietenden Mieter C möglich? Kann Mieter B irgendwie wirksam fordern, dass Mieter C die Untervermietung an D unterlässt?

Welche sonstigen Möglichkeiten und Konstellationen des Vorgehens sind möglich?

Hinweis: Der Vermieter des Grundstücks und die Person D sind miteinander per Du.

Da Mieter B mit dem Vermieter vor Jahren Streitigkeiten hatte, ist es nun denkbar, dass der Vermieter (Grundstückseigentümer) die Person D aufstachelt, damit diese solches Verhalten an den Tag legt, damit Mieter B rausgeekelt wird. Person D ist nicht besonders helle.

Natürlich wird diese Intrigen Niemand zugeben, doch sie sind offensichtlich. Der Vermieter hat auch mal in einem „unter vier Augen Gespräch" dem Mieter B gegenüber geäußert, dass er Person D gegen ihn aufstachelt, damit Mieter B weiß, woher diese Aggressionen wirklich kommen.

Der Vermieter möchte Mieter B loswerden. Er hat schon mal versucht wegen zerrüttetem Verhältnis zu kündigen, was vor Gericht jedoch scheiterte.

Welche Möglichkeiten gibt es da? So ein Gespräch zwischen Mieter B und Vermieter mal mit einem versteckten Diktiergerät aufzeichnen? Sowas ist strafbar. Aber wäre das anlassbezogen und damit zulässig, wenn man davon ausgeht, dass der Vermieter im Gespräch wieder drohen will?

Ausziehen und aufgeben ist keine Option. Es wurde bereits zu viel Geld und Arbeit in das Haus gesteckt. Mieter B zahlt noch die Schulden ab, für die Renovierungsarbeiten des Hauses.

Im Gegenzug wurde eine niedrige Mieter für die ersten 20 Jahre vereinbart. Der Vermieter möchte jetzt das vom Mieter B renovierte Haus für mehr Miete an Jemand anders vermieten und versucht den Mieter B rauszuschmeißen.

Danke für Eure Ideen!

Grüße
Sven

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von super-svinja):
Da Mieter B mit dem Vermieter vor Jahren Streitigkeiten hatte, ist es nun denkbar, dass der Vermieter (Grundstückseigentümer) die Person D aufstachelt, damit diese solches Verhalten an den Tag legt, damit Mieter B rausgeekelt wird. Person D ist nicht besonders helle.


Warum sollte der VM das jetzt machen, wo die Streitigkeiten doch Jahre her sind? Macht auch keinen Sinn, wenn B doch die Miete regelmäßig zahlt und auch sonst ein angenehmer Zeitgenosse ist ... macht doch keinen Sinn den aus Fratzigkeit rauszuekeln, man weiß doch nie, wie einer neuer Mieter sein wird.

VM muss vor allen Dingen erst einmal die Information haben, dass da die Ka**e hochkocht. Sachlich berichten, alle Emotionen aus dem Vortrag entfernen, TgbNr der Polizei mit angeben, evtl auch Aktenzeichen der StA wenn das weitergegangen ist und um Abhilfe bitten. Erst einmal ohne Androhung von Konsequenzen, man will den VM ja auf seine Seite holen.

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#2
 Von 
super-svinja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von super-svinja):
Da Mieter B mit dem Vermieter vor Jahren Streitigkeiten hatte, ist es nun denkbar, dass der Vermieter (Grundstückseigentümer) die Person D aufstachelt, damit diese solches Verhalten an den Tag legt, damit Mieter B rausgeekelt wird. Person D ist nicht besonders helle.


Warum sollte der VM das jetzt machen, wo die Streitigkeiten doch Jahre her sind? Macht auch keinen Sinn, wenn B doch die Miete regelmäßig zahlt und auch sonst ein angenehmer Zeitgenosse ist ... macht doch keinen Sinn den aus Fratzigkeit rauszuekeln, man weiß doch nie, wie einer neuer Mieter sein wird.

VM muss vor allen Dingen erst einmal die Information haben, dass da die Ka**e hochkocht. Sachlich berichten, alle Emotionen aus dem Vortrag entfernen, TgbNr der Polizei mit angeben, evtl auch Aktenzeichen der StA wenn das weitergegangen ist und um Abhilfe bitten. Erst einmal ohne Androhung von Konsequenzen, man will den VM ja auf seine Seite holen.


Im Gegenzug wurde eine niedrige Mieter für die ersten 20 Jahre vereinbart. Der Vermieter möchte jetzt das vom Mieter B renovierte Haus für mehr Miete an Jemand anders vermieten und versucht den Mieter B rauszuschmeißen.

Der VM hat die Information, dass D sich so aufführt. Er sagt, er werde sich nicht dort einmischen.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von super-svinja):
Der VM hat die Information, dass D sich so aufführt. Er sagt, er werde sich nicht dort einmischen.

Nun das was man bisher geschrieben hat sind Zivilrecht. Da sich ein zu mischen ist mehr als Tricky, man sollte es eben den Behörden überlassen. Zudem hat der VM ja kein Vertrag mit D.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von super-svinja):
Im Gegenzug wurde eine niedrige Mieter für die ersten 20 Jahre vereinbart. Der Vermieter möchte jetzt das vom Mieter B renovierte Haus für mehr Miete an Jemand anders vermieten und versucht den Mieter B rauszuschmeißen.


Das ist ja wohl lediglich eine Vermutung aus den eigenen Gedanken heraus.

Zitat (von super-svinja):
Der VM hat die Information, dass D sich so aufführt. Er sagt, er werde sich nicht dort einmischen.


Man hat also den VM schriftlich (mit Zugangsnachweis) informiert und aufgefordert hier einzugreifen? Und der VM hat ebenso schriftlich reagiert und gesagt NÖ mach ich nicht? Glaub ich ehrlich gesagt nicht.

Zitat (von 0815Frager):
Nun das was man bisher geschrieben hat sind Zivilrecht. Da sich ein zu mischen ist mehr als Tricky, man sollte es eben den Behörden überlassen. Zudem hat der VM ja kein Vertrag mit D.


Permanente Störung des Hausfriedens im Haus von C, wurscht wer da palaviert, da wird C abgemahnt, dazu hat der VM ein Recht und die Kündigung des MV in Aussicht gestellt, wenn C hier die Dinge nicht regelt.

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#5
 Von 
super-svinja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein keine Vermutung. Der jetzige Vermieter ist die Tochter des verstorbenen Vermieters, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, der Mieterhöhung und Kündigung seitens des Vermieters ausschließt. Das gefällt ihr nicht, das hat sie unter vier Augen schon mal gesagt. Sie würde lieber zum fast doppelten Preis an Jemand anders vermieten. Dass die Bude damals nicht vermietbar war und mehrere Jahre leer stand, weshalb ihr Vater eben Jemand suchte, der auf eigene Kosten das Haus renoviert und dafür günstige Konditionen bekommt, ist ihr egal.

Natürlich wurde mehrmals dem VM durch B mitgeteilt, dass D regelmäßig provoziert und Straftaten zu Lasten von B begeht. Der Vermieter hat natürlich nicht schriftlich geantwortet, dass er nichts tun wird, er tut halt einfach nur nichts. Seine Standard-Vorgehensweise: "wenn man nichts tut, kann man nichts falsch machen". Dafür wird D im Hause des VM empfangen und die Beiden sind per Du. Unschwer eins und eins zusammen zu zählen, dass D hier eine erwünschte Stress-Entmietung von B durchführt und das dem VM nicht ungelegen kommt.

Wer mahnt C ab? Der VM der das nicht tun wird oder muss B den C abmahnen? Bzw. kann B vom VM fordern C oder D abzumachnen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von super-svinja):
Nein keine Vermutung. Der jetzige Vermieter ist die Tochter des verstorbenen Vermieters, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, der Mieterhöhung und Kündigung seitens des Vermieters ausschließt. Das gefällt ihr nicht, das hat sie unter vier Augen schon mal gesagt. Sie würde lieber zum fast doppelten Preis an Jemand anders vermieten. Dass die Bude damals nicht vermietbar war und mehrere Jahre leer stand, weshalb ihr Vater eben Jemand suchte, der auf eigene Kosten das Haus renoviert und dafür günstige Konditionen bekommt, ist ihr egal.


... und was hat das mit D zu tun?

Zitat (von super-svinja):
Natürlich wurde mehrmals dem VM durch B mitgeteilt, dass D regelmäßig provoziert


Da kann der VM nichts machen, da er mit D keinen Vertrag hat, Sie müssen ihn auffordern auf C einzuwirken, da dieser der Ansprechpartner ist.

Zitat (von super-svinja):
Der Vermieter hat natürlich nicht schriftlich geantwortet, dass er nichts tun wird, er tut halt einfach nur nichts. Seine Standard-Vorgehensweise: "wenn man nichts tut, kann man nichts falsch machen".


.. aber Sie haben schriftlich aufgefordert? Dann würde ich an Ihrer Stelle jetzt einen Anwalt einschalten, da bei Mietkürzungen große Vorsicht zu walten ist, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Zitat (von super-svinja):
Dafür wird D im Hause des VM empfangen und die Beiden sind per Du. Unschwer eins und eins zusammen zu zählen, dass D hier eine erwünschte Stress-Entmietung von B durchführt und das dem VM nicht ungelegen kommt.


Ihre Interpretation ohne Nachweis, wie weit ist denn die Strafangelegenheit gegen D gediehen? Sie werden ja wohl auch zivilrechtlich gegen D vorgegangn sein oder nicht?

Zitat (von super-svinja):
Wer mahnt C ab? Der VM der das nicht tun wird oder muss B den C abmahnen? Bzw. kann B vom VM fordern C oder D abzumachnen?


Nein, wenn überhaupt ist das VM Sache, da dieser einen Vertrag mit C hat. Da Sie hier nicht weiterkommen, schalten Sie besser einen Fachmann (Anwalt) ein, am besten den, der Sie im Mietverfahren vertreten hat, der ist ja schon in der Sache drin und kennt die Verhältnisse.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Vorgehen kann man gegen Person D und gegen beide Vermieter von Haus C.

Welche der Varianten die passende wäre oder ob man sogar parallel vorgehen sollte, sollte ein Anwalt beurteilen, dann dazu müsste man erst mal alle Akten studieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vorgehen kann man gegen Person D und gegen beide Vermieter von Haus C.


Wie sollte der VM gegen D vorgehen? Auf welcher Rechtsgrundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie sollte der VM gegen D vorgehen?

B ist Mieter nicht Vermieter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ja und D ist Mieter vom C

0x Hilfreiche Antwort

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