Hallo ans Forum,
ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung.
Die Genossenschaft hat sich entschlossen, auf dem Nachbargrundstück die Garagen zu entfernen und sozialen Wohnraum zu schaffen.
Durch den Baulärm und die Staubbelästigung habe ich meinem Vermieter nach zwei Monaten Baulärm eine Mietminderung von 15% angekündigt.
Bei Mietbeginn in 2012 gab es noch kein Bauvorhaben. Das hat sich erst in 2017 ergeben.
Der Vermieter möchte mir bei einer Mietminderung die fristlose, behelfsweise ordentliche Kündigung aussprechen.
Meine Fragen: Darf ich die Miete kürzen?
Und: Darf er mir kündigen, bzw. ist die Kündigungsandrohung oder die Kündigung in diesem Zusammenhang zulässig?
Für Eure Unterstützung, gerne auch mit Rechtsquellen, ein großes Dankeschön
Mietminderung wegen Baulärm, Androhung der Kündigung
10. Juli 2018
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Frage vom 10. Juli 2018 | 13:50
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung wegen Baulärm, Androhung der Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2018 | 14:37
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Du darfst die Miete in einem angemessenen Rahmen mindern wenn die Baumaßnahme bei Mietbeginn nicht von dir vorherzusehen war.ZitatMeine Fragen: Darf ich die Miete kürzen? :
15% sind, je nach Lärm und Schmutz, völlig im Rahmen. Es gibt auch Urteile mit höheren Prozentsätzen.
klarZitatDarf er mir kündigen :
Klar ist die Kündigung zulässig, aber die spannendere Frage wäre, ob diese Kündigung auch wirksam wäre.Zitatbzw. ist die Kündigungsandrohung oder die Kündigung in diesem Zusammenhang zulässig? :
Die fristlose Kündigung ist schon mal nicht wirksam.
Die ordentliche Kündigung wäre sicherlich auch unwirksam. Es gibt nur wenige Gründe für einen Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen zu können. Eine berechtigte Mietminderung zählt nicht dazu.
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