Mietminderung wegen Baulärm, Androhung der Kündigung

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dunkelklang
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung wegen Baulärm, Androhung der Kündigung

Hallo ans Forum,
ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung.
Die Genossenschaft hat sich entschlossen, auf dem Nachbargrundstück die Garagen zu entfernen und sozialen Wohnraum zu schaffen.
Durch den Baulärm und die Staubbelästigung habe ich meinem Vermieter nach zwei Monaten Baulärm eine Mietminderung von 15% angekündigt.
Bei Mietbeginn in 2012 gab es noch kein Bauvorhaben. Das hat sich erst in 2017 ergeben.
Der Vermieter möchte mir bei einer Mietminderung die fristlose, behelfsweise ordentliche Kündigung aussprechen.
Meine Fragen: Darf ich die Miete kürzen?
Und: Darf er mir kündigen, bzw. ist die Kündigungsandrohung oder die Kündigung in diesem Zusammenhang zulässig?
Für Eure Unterstützung, gerne auch mit Rechtsquellen, ein großes Dankeschön

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Dunkelklang):
Meine Fragen: Darf ich die Miete kürzen?
Du darfst die Miete in einem angemessenen Rahmen mindern wenn die Baumaßnahme bei Mietbeginn nicht von dir vorherzusehen war.
15% sind, je nach Lärm und Schmutz, völlig im Rahmen. Es gibt auch Urteile mit höheren Prozentsätzen.

Zitat (von Dunkelklang):
Darf er mir kündigen
klar

Zitat (von Dunkelklang):
bzw. ist die Kündigungsandrohung oder die Kündigung in diesem Zusammenhang zulässig?
Klar ist die Kündigung zulässig, aber die spannendere Frage wäre, ob diese Kündigung auch wirksam wäre.

Die fristlose Kündigung ist schon mal nicht wirksam.
Die ordentliche Kündigung wäre sicherlich auch unwirksam. Es gibt nur wenige Gründe für einen Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen zu können. Eine berechtigte Mietminderung zählt nicht dazu.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen