Mietminderung: Ratten in der Küchenwand

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487479-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung: Ratten in der Küchenwand

Hallo liebes Forum,

vor ungefähr 2 Monaten habe ich unter dem Abflussrohr in meiner Küche das erste Mal Ratten gehört. Kurze Zeit später kamen Schädlingsbekämpfer vorbei, haben eine Klappe in meine Wand eingesetzt, eine Falle aufgestellt und eine Ratte gefangen. Seitdem war Ruhe. Vor 14 Tagen habe ich die Ratten wieder gehört. Der Hausmeister hat ein Nest und einen durch die Ratten verursachten Wasserschaden in meiner Küche (bzw. der Wand) festgestellt. Die Spüle darf ich seitdem nicht benutzen, seit ungefähr 10 Tagen. Hausverwaltung und Hausmeister wussten vom Rattenbefall im Hof und in den Kellerräumen seit dem Sommer!

Ich bin gerade dabei einen Brief für die Mietminderung zu schreiben und habe diverse Urteile gelesen, bin mir dennoch unsicher wie viel Prozent ich angeben sollte - bei Feuchtigkeit in den Wänden und Rattenbefall gibt es ein Urteil von 1995 welches 100% Mietminderung darlegt, das erscheint mir etwas viel. Da ich nur die Küche nicht nutzen kann, würde ich 30% schätzen? Was denkt ihr?

p.s. Für März habe ich bisher voll gezahlt, würde die Minderung jedoch ab dem Tag geltend machen an dem ich die Hausverwaltung über den Befall informiert habe und die Miete für April vorerst einbehalten (auch wenn es noch etwas hin ist).

Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, danke!
Laura

-- Editiert von go487479-79 am 03.04.2018 20:23

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